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MELDUNG/201: Keine Menschenrechtsverletzungen durch Rüstungsexporte


Amnesty International - 22. August 2016

Keine Menschenrechtsverletzungen durch Rüstungsexporte!


22. August 2016 - Anlässlich der internationalen Staatenkonferenz zum UN-Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) in Genf fordert Amnesty International ein Ende der Rüstungsexporte, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Die Vertragsstaaten müssen Rüstungsexporte detailliert offenlegen und wirksame Kontrollen vor Ort einführen.

"Der internationale Waffenhandelsvertrag hat das Potenzial, Millionen Menschenleben zu retten", erklärt Mathias John, Experte für Rüstung und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland. "Umso schlimmer ist es, wenn Vertragsstaaten wie Bulgarien, Frankreich, Italien oder die Tschechische Republik weiter Rüstungsexporte zulassen, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen können. Das muss ein Ende haben."

"Alle Vertragsstaaten müssen endlich die Verpflichtungen des internationalen Waffenhandelsvertrags einhalten und alle Rüstungsexporte verbieten, die zu Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen beitragen. Die Weltgemeinschaft darf reine Lippenbekenntnisse nicht mehr tolerieren", fordert John.

"Alle Vertragsstaaten müssen auch detailliert Rüstungsexporte offenlegen und wirksame Endverbleibskontrollen vor Ort einführen. Deutschland ist gefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen und nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben. Die Bundesregierung muss endlich detaillierte Berichte zu tatsächlichen Exporten, Lieferanten und Empfängern liefern, und eine wirksame Umsetzung der angekündigten Vor-Ort-Endverbleibskontrollen gewährleisten."

Hintergrund Seit Anfang der 1990er Jahre setzt sich Amnesty International gemeinsam mit anderen NGOs für wirksame, weltweite und rechtsverbindliche Regeln zur Kontrolle internationaler Waffentransfers ein, um zu verhindern, dass mit Munition und konventionellen Waffen Menschenrechtsverstöße begangen werden.

Mehr als eine Millionen Menschen auf der ganzen Welt unterstützen die Kampagne. Am 2. April 2013 sprachen sich 155 Staaten der Generalversammlung der Vereinten Nationen für den Waffenhandelsvertrag (ATT) aus. Am 24. Dezember 2014 trat das Abkommen verpflichtend für alle Vertragsstaaten in Kraft.

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Quelle:
Mitteilung vom 22. August 2016
https://www.amnesty.de/2016/8/22/keine-menschenrechtsverletzungen-durch-ruestungsexporte?destination=startseite
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2016

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