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MELDUNG/286: Amnesty kritisiert geplante Neufassung des niedersächsischen Polizeigesetzes


Amnesty International - 9. August 2018

Amnesty kritisiert geplante Neufassung des niedersächsischen Polizeigesetzes


Anlässlich der Anhörung des Innenausschusses zu der geplanten Neufassung des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes im Landtag am 10. August 2018 erklärt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland:

"Der niedersächsische Gesetzentwurf steht in einer Reihe mit geplanten Verschärfungen der Polizeigesetze in vielen Bundesländern, die aus Sicht von Amnesty International kritisch zu sehen sind.

Sollte der Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung beschlossen werden, wird an verschiedenen Stellen gegen Menschenrechte verstoßen. Auch die Rechtssicherheit ist nicht gewährleistet: Gleich mehrere einschneidende Maßnahmen wie zum Beispiel die elektronische Fußfessel, aber auch Aufenthaltsverbote und Kontaktverbote, knüpfen an eine sehr vage Definition an, wonach die Polizei aufgrund bestimmter 'Tatsachen' oder aufgrund des 'individuellen Verhaltens' einer Person annimmt, dass sie in absehbarer Zukunft eine terroristische Straftat begehen könnte. Alle Menschen müssen in etwa vorhersehen können, welches Verhalten sie in das Visier der Polizei bringen könnte - hierfür sind die Vorgaben des Gesetzentwurfs aber viel zu vage. Der Polizei wird mit dieser unbestimmten Definition zugemutet, zukünftig auf Grundlage vager Vermutungen handeln zu müssen.

Insgesamt schafft der Gesetzentwurf vielfältige neue Polizeimaßnahmen gegen Menschen, die bislang nicht gegen das Recht verstoßen haben - es wird nur vermutet, dass sie in Zukunft straffällig werden. De facto wirken viele der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten wie eine Bestrafung - ohne dass es ein Verfahren oder einen Prozess gibt. Dies bedeutet auch, dass den Betroffenen die Schutzrechte aus dem Strafverfahren nicht zustehen - wie zum Beispiel eine garantierte anwaltliche Vertretung.

In diesem Zusammenhang ist die Verlängerung der Höchstdauer des Polizeigewahrsams im besonderen Maße unverhältnismäßig: Bis zu 74 Tage sollen Menschen festgehalten werden können, wenn eine angebliche terroristische Straftat durch sie verhindert werden soll. Sicher muss die Polizei muss jemanden in Gewahrsam nehmen können, der dabei ist eine solche Straftat zu begehen. Die Person darf aber nicht für 74 Tage inhaftiert werden - gegen sie muss ein Strafverfahren eingeleitet werden oder sie gehört auf freien Fuß. Sonst werden nicht nur die Garantien des Strafverfahrens, sondern auch die strengen Vorgaben der Untersuchungshaft unterlaufen.

Polizeigesetze müssen so formuliert sein, dass alle Menschen vorhersehen können, wann sie ins Visier der Polizei geraten. Sie müssen darauf vertrauen können, dass die polizeilichen Möglichkeiten sich im Rahmen der Menschenrechte und der Verfassung bewegen. Amnesty International fordert die niedersächsische Landesregierung daher dazu auf, den Gesetzesentwurf so anzupassen, dass Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzip gewahrt bleiben."


Amnesty-Stellungnahme zum Entwurf des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) (August 2018)
https://www.amnesty.de/sites/default/files/2018-08/Amnesty-Stellungnahme-NPOG-Entwurf-Niedersachsen-August2018.pdf

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Quelle:
Meldung vom 10. August 2018
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/deutschland-amnesty-kritisiert-geplante-neufassung-des-niedersaechsischen
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2018

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