Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL


MELDUNG/346: Rüstungsexportbericht 2019 - Menschenrechte bei Genehmigungen offenbar nachrangig


Amnesty International - Pressemitteilung vom 17. Juni 2020

Rüstungsexportbericht 2019 - Menschenrechte bei Genehmigungen offenbar nachrangig


An diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2019 verabschiedet. Amnesty International ist besorgt über den Anstieg beim Wert der Genehmigungen. Insbesondere der deutliche Sprung nach oben bei Exportgenehmigungen für Staaten mit menschenrechtlich bedenklicher Lage wie Algerien, Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Indonesien sendet ein fatales Signal.

BERLIN - Der heute durch die Bundesregierung verabschiedete Rüstungsexportbericht 2019 zeigt erneut, dass menschenrechtliche Bedenken in der Genehmigungspraxis offenbar weiter kaum eine Rolle spielen. Insgesamt stieg der Wert der Genehmigungen auf knapp über 8 Milliarden Euro gegenüber 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2018.

"Erneut setzt die Bundesregierung das falsche Signal, wenn sie für Staaten wie Algerien, Ägypten und Indonesien in großem Umfang Rüstungsexporte genehmigt," kommentiert Mathias John, Experte für Rüstung und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland. "Insbesondere Exportgenehmigungen für die Vereinigten Arabischen Emirate sind angesichts der Rolle dieses Staates beim Krieg im Jemen inakzeptabel - auch hier sollte die Bundesregierung endlich einen Exportstopp verhängen!"

Für die sogenannten Drittländer, zu denen viele menschenrechtlich besonders bedenkliche Staaten gehören, wurden Exportgenehmigungen im Umfang von 3,53 Milliarden Euro erteilt, ein deutlicher Sprung gegenüber den rund 2,6 Milliarden im Vorjahr. Unter den 20 wichtigsten Bestimmungsländern deutscher Rüstungsexportgenehmigungen finden sich mit Algerien, Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar und Indonesien fünf Staaten mit einer besorgniserregenden Menschenrechtslage.

Positiv ist zu vermerken, dass die neuen Kleinwaffengrundsätze der Bundesregierung offenbar wirken. So ist die Zahl der Exportgenehmigungen für Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Munition dafür bereits im zweiten Jahr hintereinander auf einem historischen Tiefstand. "Trotz dieser positiven Entwicklung mit stark reduzierten Exportgenehmigungen für Kleinwaffen in Drittländer bleibt hier ein Transparenzlücke", sagt John. "Angesichts aktueller Presseberichte über mögliche indirekte Lieferungen insbesondere von Pistolen muss die Bundesregierung endlich im Detail über die genehmigten Waffentypen, deren Anzahl und Wert sowie über Lieferant und Empfänger berichten."

Die von der Bundesregierung reklamierte "Transparente und restriktive Rüstungsexportpolitik" ist immer noch keine Realität. "Wenn die Bundesregierung selbst in ihrer Pressemeldung zum heute verabschiedeten Rüstungsexportbericht schreibt, dass bei den Einzelfallentscheidungen über Rüstungsexporte außen- und sicherheitspolitische Erwägungen einbezogen werden, aber die Menschenrechte nicht einmal mehr erwähnt, zeigt sich bedauerlicherweise in aller Deutlichkeit, dass unsere Kritik berechtigt ist", so John.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Juni 2020
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang