Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → FAKTEN

MELDUNG/054: Abdallah Abu Rahma - Liga protestiert gegen Urteil und Strafmaß (ILMR)


InternationaIe Liga für Menschenrechte - Berlin, 15. Oktober 2010

Liga protestiert gegen Urteil und Strafmaß

Israelisches Militärgericht bestätigt Kriminalisierung des zivilgesellschaftlichen Widerstands in den besetzten Gebieten von Palästina.


Am 11.10. 2010 wurde das Strafmaß gegen den wegen "Aufwiegelung" sowie "Organisation und Teilnahme an illegalen Protesten" am 24. August d. J. verurteilten Abdallah Abu Rahma festgesetzt. Die Liga protestiert gegen Urteil und Strafmaß.

Ligapräsidentin Reisin: Abdallah Abu Rahmah ist zu Unrecht inhaftiert. Die Beschneidung seiner zivilen Rechte und politischen Freiheiten ist nicht hinnehmbar. Wir fordern von der israelischen Regierung seine umgehende Freilassung. Von der Bundesregierung fordern wir, endlich - wie in anderen Mitgliedsstaaten der EU schon längst geschehen - öffentlich Stellung zu beziehen.

Die systematische Verletzung der universellen Menschenrechte und das Völkerrechts durch Israel darf nicht dauerhaft straflos bleiben. Die Rechte der seit 43 Jahren unter Besatzung lebenden palästinensischen Bevölkerung müssen geschützt werden. Verstärkter Druck auf die israelische Regierung und Armee ist nötig.

Abdallah Abu Rahmah, Koordinator des gewaltfreien Widerstands gegen Mauer und Siedlungspolitik in Bil'in (Palästina), wurde zu 12 Monaten Haft sowie zu einer Geldstrafe von 5000 Schekel (etwa 1.000 Euro) verurteilt. Eine zusätzliche Strafe von 6 Monaten wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. "Bewährung" heißt: Abdallah Abu Rahma ist es untersagt, während dieser langen Zeit an den wöchentlichen Demonstrationen gegen den israelischen Siedlungs- und Mauerbau auf Bil'iner Land teilzunehmen. Diese werden in Bil'in seit 2005 und in anderen Dörfern und Städten seit Jahren als zivile Auflehnung der Bevölkerung des besetzten palästinensischen Westjordanlandes praktiziert.

Das Urteil bleibt zwar unter den Forderungen der Militärstaatsanwaltschaft, diese kann jedoch Berufung gegen den Richterspruch einlegen. Andere Beispiele gewaltloser palästinensischer Gefangener zeigen, dass dies zu einer Verlängerung der Haft führen kann. Mit dem skandalösen Urteil soll die Bewegung des gewaltfreien Widerstand um ihre Koordinatoren gebracht und systematisch zerschlagen werden. Die Verurteilung und Bestrafung Abu Rhamahs beruht ausschließlich auf erzwungenen Geständnissen von Minderjährigen, die nachts aus ihren Betten geholt, festgenommen und unter Androhung von Gewalt verhört wurden.

Die, nicht zuletzt vor diesem Hintergrund, im Fall Abu Rahmah praktizierte Willkür der Besatzungsmacht im Umgang mit grundlegenden Rechten der Palästinenser lässt Zweifel am Friedenswillen und an der Friedensfähigkeit der israelischen Regierung aufkommen. Die Liga stellt fest:

Die Zerschlagung des zivilgesellschaftlichen Widerstands gegen die Besatzung wird nicht gelingen. Abu Rahmah hat bereits erklärt, dass er weiter für die Rechte seines Dorfs kämpfen wird. Die "Freunde" Israels in der EU, allen voran die bundesdeutsche Regierung sind aufgerufen, die universellen Rechte Abu Rahmas gegenüber der israelischen Regierung und Armee geltend zu machen, d.h. die Autorität des internationalen Rechts, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Zivilakts über bürgerliche Rechte und politische Freiheiten nachdrücklich und sichtbar zu verteidigen.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Oktober 2010
InternationaIe Liga für Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Tel.: 030 - 396 21 22, Fax: 030 - 396 21 47
E-Mail: vorstand@ilmr.de
Internet: www.ilmr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2010