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ASIEN/029: Kambodscha - Entzug von EU-Handelspräferenzen angesichts anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen


Fian - Pressemitteilung vom 12. Februar 2020
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Kambodscha: Entzug von EU-Handelspräferenzen angesichts anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen


Die Europäischen Kommission hat heute entschieden, bestehende Handelspräferenzen für Kambodscha teilweise zu entziehen. Der Präferenzentzug gilt auch für Zucker, dessen Produktion erst durch Landgrabbing ermöglicht wurde. Die Entscheidung ist das Ergebnis eines einjährigen Untersuchungs- und Dialogprozesses zwischen EU-Kommission und der kambodschanischen Regierung.

Kambodscha besitzt im Rahmen der "Alles außer Waffen"-Initiative (Everything But Arms/EBA) als eines der 47 ärmsten Länder der Welt zollfreien Zugang zum EU-Markt. Dies löste eine regelrechte Jagd nach Land aus. Internationale Zuckerkonzerne und nationale Eliten sicherten sich Land für riesige Zuckerrohrplantagen. Seit 2010 haben von Landraub betroffene Gemeinden - unterstützt von FIAN und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Kambodscha und Europa - die EU dazu aufgerufen, diese Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen.

Seit 2017 hat sich die Menschenrechtslage in dem südostasiatischen Land weiter massiv verschlechtert. Mit dem Verbot der größten Oppositionspartei des Landes und der systematischen Unterdrückung von Gewerkschaften, unabhängigen Medien und der Zivilgesellschaft beerdigte Premierminister Hun Sen, der das Land seit 35 Jahren regiert, jeglichen Anschein von Demokratie.

Die Europäische Kommission leitete vor einem Jahr ein Verfahren zur Überprüfung der menschenrechtlichen Situation ein und verhandelte intensiv mit der kambodschanischen Regierung. Diese versäumte es jedoch, notwendige Schritte durchzuführen, um auch weiterhin uneingeschränkt vom zollfreien Zugang zum EU-Markt zu profitieren. Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission liegt das Heft des Handelns erneut bei der kambodschanischen Regierung: Bis zum Inkrafttreten des Präferenzentzugs vergehen weitere sechs Monate; die kambodschanische Regierung kann diesen Schritt durch substantielles Handeln noch abwenden.

Die zehnjährigen Erfahrungen von FIAN haben zudem strukturelle Probleme der EU-Handelsinitiative sichtbar gemacht: Zum einen ist die Hürde für ein Handeln der Europäischen Kommission selbst bei systematischen Menschenrechtsverletzungen derart hoch, dass erst nach vielen Jahren eine Untersuchung eingeleitet wird. Hier wäre eine stärkere Rolle des Europaparlaments, welches mehrfach eine entsprechende Untersuchung gefordert hatte, hilfreich. Zudem ist die Handelsinitiative blind gegenüber möglichen negativen Auswirkungen. Ignoriert wird - wie im Fall der Zuckerkonzessionen - dass die Initiative zu substantiellen Menschenrechtsverletzungen beitragen kann, indem sie Investoren finanzielle Anreize gibt, zu Lasten der Landbevölkerung große Plantagen aufzubauen. "Die EU muss endlich eine menschenrechtliche Folgenabschätzung für solche Handelspolitiken durchführen. Auf diese Weise könnten Menschenrechtsverletzungen schon im Vorfeld identifiziert und abgewendet werden", so FIAN-Agrarreferent Roman Herre, der wiederholt vor Ort Vertreibungsfälle dokumentiert hat.

Pressemeldung der Europäischen Kommission:
https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2113


Hintergrund:

• Die Handelspräferenzen unter der EU-Initiative "Alles außer Waffen" (Everything but Arms, kurz EBA) sind an die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsverträge gebunden. Die Europäische Kommission kann auf Basis ihr vorliegender Informationen eine Untersuchung einleiten, welche deren Einhaltung überprüft. Dabei wird überprüft, in wieweit schwere und weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen auftreten (Link zur Verordnung auf Deutsch:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R0978&from=EN).

• Seit 2010 berichteten betroffene Gemeinden, Medien und Vereinten Nationen von systematischen Menschenrechtsverletzungen (siehe bspw. FIAN- Studie "Landgrabbing in Kambodscha":
www.fian.de/fileadmin/user_upload/dokumente/shop/landwirtschaft/2014_casedossier_Cambodia_dt_screen_final.pdf).
Im Zuge der Anlage von fast 100.000 Hektar Zuckerrohplantagen kam es zu gewaltsamen Vertreibungen, Raub und Zerstörung von Ackerland und Wäldern, Verlust des Zugangs zu Wasser und Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger*innen. Sogar die anfangs in die Zuckerkonzessionen verwickelte Deutsche Bank zog sich aus ihrer Beteiligung an einem dort aktiven Zuckerkonzern zurück. Die Thailändische Menschenrechtskommission bestätigte, dass thailändische Zuckerkonzerne in Menschenrechtsverstöße in Kambodscha verwickelt sind.

• Ebenfalls seit 2010 haben die Gemeinden, unterstützt von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie FIAN, die EU aufgefordert, eine Untersuchung einzuleiten. Die EU hatte über viele Jahre abgewiegelt. 2010 bestritt der damalige EU-Botschafter jegliche Zusammenhänge zwischen der Handelsinitiative und Menschenrechtsverletzungen.

• 2014 hatte die Europäische Kommission auf anhaltenden Druck der von Zuckerkonzessionen betroffenen Gemeinden einen freiwilligen Überprüfungs- und Entschädigungsprozess ("Audit-Prozess") mit der kambodschanischen Regierung vereinbart. Diese hat den Prozess jedoch immer wieder verschleppt, sodass er 2016 ergebnislos beendet wurde.

• EBA war ein zentrales Instrument um die industrielle Zuckerproduktion in Kambodscha aufzubauen. Über die Zollbefreiung wurde die Landnahme belohnt - EBA spülte den Zuckerinvestoren in Kambodscha weit über 10 Millionen Euro an zusätzlichen Gewinnen in die Kassen. Dieses Anreizsystem muss besonders für den entwicklungspolitisch und menschenrechtlich hoch sensiblen Landwirtschaftssektor überdacht werden.

• Die aktuelle Regulierung des Präferenzsystems ist bis 2023 gültig. Die anstehende Überarbeitung muss die menschenrechtlichen Sicherungen deutlich verbessern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Februar 2020
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Telefon: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2020

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