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ATTAC/1713: Bundesregierung betreibt Teilprivatisierung der Autobahnen


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)
Berlin/Frankfurt am Main, 14. Juni 2016

Bundesregierung betreibt Teilprivatisierung der Autobahnen

Grundgesetzänderung geplant / Attac und Gemeingut in BürgerInnenhand liegt Entwurf vor


Die Bundesregierung betreibt die Privatisierung des Autobahnbaus. Als nächsten Schritt plant sie eine Grundgesetzänderung. Bei einem Treffen am Donnerstag wollen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf einigen, das Grundgesetz entsprechend zu ändern.

Attac und Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) liegt ein entsprechender Neuvorschlag für Artikel 90 des Grundgesetzes im Wortlaut vor. Der Entwurf kommt aus einem Bundesministerium. Auch das Magazin "Der Spiegel" zitiert in seinem Bericht "Schnelles Geld" vom 11. Juni aus dem Entwurf. Danach könnten bis zu 49,9 Prozent einer Fernstraßengesellschaft vom Bund an private Investoren verkauft werden:

"Neuvorschlag für Art. 90 (Bundesautobahnen und Bundesstraßen):

(1) Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs.

(2) Die Bundesautobahnen werden in Bundesverwaltung geführt. Aufgaben der Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen können durch Bundesgesetz einer Gesellschaft in privat-rechtlicher Form übertragen werden; durch Bundesgesetz kann die Baulast für die Bundesfernstraßen übertragen werden. Soweit eine nach Satz 2 errichtete Gesellschaft hoheitliche Aufgaben ausführt, steht sie im Eigentum des Bundes. Eine Veräußerung von Anteilen des Bundes an dem Unternehmen nach Satz 3 und eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens nach Satz 3 erfolgen aufgrund eines Gesetzes; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen verbleibt beim Bund. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

(3) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.

(4) Auf Antrag eines Landes kann der Bund sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung nach Absatz 2 übernehmen."

Attac und Gemeingut in BürgerInnenhand sind Mitglieder der "Plattform gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft" (www.keine-fernstrassengesellschaft.de). Weitere Mitglieder sind die Gewerkschaft Verdi, die Naturfreunde Deutschlands, Robin Wood, der Verband der Straßenwärter VdStra, der Wassertisch Berlin sowie die Bahnexpertengruppe "Bürgerbahn statt Börsenbahn" (BsB).

Gegen die geplante Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung sind gemeinsam mit Campact am Donnerstag öffentlichkeitswirksame Prostestaktionen vor dem Bundeskanzleramt und vor der Ministerpräsidentenkonferenz geplant.


Weitere Informationen:

* Die ASFINAG - ein Vorbild für die deutsche Autobahnverwaltung? (8 Seiten), abzurufen unter:
www.gemeingut.org/die-asfinag-ein-vorbild-fuer-die-deutsche-autobahnverwaltung

Schriftliche Stellungnahme zur Bundestagsanhörung "Bundesfernstraßengesellschaft" April 2016 (16 Seiten) abzurufen unter:
www.gemeingut.org/schriftliche-stellungnahme-zur-bundestagsanhoerung-april-2016

* Studie zu Privatisierung der Autobahnen, abzurufen unter:
https://www.gemeingut.org/studie-zu-privatisierung-der-daseinsvorsorge-in-deutschland-vorgestellt

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Juni 2016
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2016

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