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ATTAC/1778: Das Transparenzregister muss öffentlich bleiben


Netzwerk Steuergerechtigkeit
Tac Justice Network
Weed
Transparency International
Attac Deutschland

14. Februar 2017

Das Transparenzregister muss öffentlich bleiben


Um Geldwäsche und die dahinter stehenden Straftaten wirksam bekämpfen zu können, müssen alle Nutznießer ("wirtschaftliche Berechtigte") von Unternehmen, Trusts, Stiftungen und anderen Rechtspersonen verpflichtend in einem öffentlich einsehbaren Register erfasst werden.

Dafür setzt sich Attac in einem Bündnis gemeinsam mit dem Netzwerk Steuergerechtigkeit und anderen Organisationen seit Jahren ein.

Demnächst entscheidet das Bundeskabinett über das Umsetzungsgesetz zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dabei wird offenbar erneut in Frage gestellt, ob das Register zu den wirtschaftlich Berechtigten für Unternehmen und Stiftungen öffentlich zugänglich wird.

In einem offenen Brief fordert das Bündnis Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble daher auf, sich dafür einzusetzen, dass das Transparenzregister öffentlich wird.


OFFENER BRIEF

Netzwerk Steuergerechtigkeit
Tac Justice Network
Weed
Transparency International
Attac Deutschland

An den
Bundesminister der Finanzen
Dr. Wolfgang Schäuble
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Berlin/Marburg, 13.2.2017

Das Transparenzregister muss öffentlich bleiben

Sehr geehrter Herr Minister Schäuble,

das Bundeskabinett soll bald über das Umsetzungsgesetz zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie entscheiden. Dabei wird nach unseren Informationen erneut in Frage gestellt, dass das Register zu den wirtschaftlich Berechtigten für Unternehmen und Stiftungen öffentlich zugänglich wird.

Wir als Nichtregierungsorganisationen, die zu Steuerflucht, Geldwäsche und Korruption arbeiten, halten diese Bestimmung des Referentenentwurfs für die Erreichung der angestrebten Ziele für erforderlich. Das gilt auch für den Vorschlag, Trusts und Treuhandschaften zumindest bei "berechtigtem Interesse" zugänglich zu machen und dieses Interesse weit auszulegen. Wir drängen deshalb sehr darauf, den Referentenentwurf in diesen Punkten wie geplant umzusetzen.

Wirtschaftsverbände äußern die Befürchtung, dass eine Veröffentlichung Datenmissbrauch, Entführung und Erpressung fördern könnte. Auch wir wollen dies natürlich nicht. Wir sind aber sicher, dass ein öffentliches Register keine solchen negativen Folgen haben wird, insbesondere, da schon im aktuellen Entwurf Ausnahmen beantragt werden können.

Wir sind sogar der Auffassung, dass diese Ausnahmen zu weit gefasst sind, da zu viele Straftatbestände als Begründung gelten können. Gegen die Befürchtungen sprechen auch die Erfahrungen aus Ländern mit deutlich höherer Transparenz der Einkommen und Vermögen, zum Beispiel die skandinavischen Staaten oder Großbritannien, wo im öffentlichen Register alle "persons with significant control" einsehbar sind. Beim britischen Register hatten bis November 2016 bei 1,3 Millionen registrierten Unternehmen nur rund 30 Personen eine Ausnahme gewährt bekommen. Dieses Register ist im Übrigen - sogar was alle Dokumente angeht - ohne Gebühren einsehbar und insofern ebenfalls vorbildlich.

Sehr geehrter Herr Minister, wir sind der Überzeugung, Deutschland könnte mit einem öffentlichen Register dem globalen Einsatz gegen Steuerflucht, Geldwäsche und Korruption einen großen Dienst erweisen. Die Transparenz würde viel dazu beitragen, Verbrechen im Vorhinein zu unterbinden oder sie zumindest besser aufklären zu können. Wir sollten diese Chance nicht vergeben!

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Godar, Koordinatorin Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland

Markus Meinzer, Direktor Tax Justice Network

Markus Henn, Referent für Finanzmärkte WEED -Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung

Karl-Martin Hentschel, AG Finanzmärkte Attac Deutschland

Caspar von Hauenschild, Vorstand Transparency International Deutschland

*

Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2017

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