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STANDPUNKT/244: Bürgerrechtsorganisationen kritisieren Verbot von Newroz-Veranstaltungen (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Pressemitteilung vom 9.3.2018

Bürgerrechtsorganisationen kritisieren Verbot von Newroz- Veranstaltungen


Die Versammlungsbehörde Hannover hat angekündigt, eine Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz zu verbieten. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren den schwerwiegenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit.

Der Dachverband kurdischer Vereine in Deutschland NAV-DEM hatte für den 17. März 2018 eine Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz in Hannover angemeldet. Im Rahmen der Newroz-Feier sollte auch die Situation im kurdisch besiedelten Kanton Afrin in Nordsyrien thematisiert werden. Die Stadt Hannover hatte angekündigt, diese Versammlung zu verbieten, weil sie angeblich der Propaganda der PKK diene. NAV-DEM hat daraufhin seine Anmeldung zurückgezogen. Eine von einem Bündnis aus Abgeordneten, linken Gruppen und migrantischen Organisationen danach angemeldete Versammlung, die sich unter anderem gegen das angekündigte Verbot der Newroz-Versammlung richten sollte, soll nun auch von der Stadt Hannover verboten werden. Die Versammlungsbehörde behauptet, es handele sich bei der Bündnisdemo um eine reine Ersatzveranstaltung.

Die unterzeichnenden Bürgerrechtsorganisationen verurteilen diesen massiven und ungerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Newroz-Feiern und Newroz-Versammlungen sind zentrale Veranstaltungen für die kurdische Bevölkerung. Sie konnten bisher jedes Jahr stattfinden - auch in Hannover. Die jetzige Verbotspraxis hat nichts mit einer angeblich neuen Erkenntnislage zu tun, sondern ist Ausdruck eines verschärften Vorgehens der Behörden gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland. Damit reagieren die deutschen Behörden auf ständige Forderungen aus der Türkei, gegen die kurdische Bewegung stärker vorzugehen.

"Während deutsche Waffen beim völkerrechtswidrigen Angriff auf Nordsyrien eingesetzt werden, beschränken die deutschen Behörden die dagegen gerichteten Proteste; sie machen sich mit dieser Verletzung von Grundrechten zum verlängerten Arm der Erdoan-Türkei", kritisiert Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, die stellvertretende Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).

Die Unterzeichner rufen zu Protesten gegen die Verbote auf.

Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (ILMR)
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen
(VDJ)

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. März 2018
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Telefon +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2018

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