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IMI/474: Kein Fußbreit dem Verfassungsschutz - auch nicht in Fragen Gemeinnützigkeit


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Standpunkt 2012/055 vom 10. Oktober 2012

Kein Fußbreit dem Verfassungsschutz - auch nicht in Fragen Gemeinnützigkeit

von IMI



Wenn es nicht wahr wäre, müsste man einen so schlechten Witz erst einmal erfinden. Ausgerechnet der Verfassungsschutz soll künftig darüber entscheiden können, ob einem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen wird. So jedenfalls will es der am 23. Mai vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013: "Derzeit liegt es an den Finanzämtern zu prüfen, ob ein Extremismus-Vorwurf durch den Verfassungsschutz zum Entzug der Gemeinnützigkeit führt. Die Finanzämter übernehmen so praktisch eine Kontrollfunktion des Verfassungsschutzes und sind die einzige außergerichtliche Anhörungsinstanz für betroffene Organisationen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dagegen keine Prüfung mehr vor; die Entscheidung läge faktisch allein beim Geheimdienst." [1]

Wie absurd es ist, genau dieser vollkommen diskreditierten Behörde die abschließende Kompetenz zuzuschanzen, über das finanzielle Wohl und Wehe von Vereinen zu entscheiden, zeigen nicht nur die jüngsten NSU-Skandale. Wie im Falle der Informationsstelle Militarisierung (IMI) seitens des Verfassungsschutzes verfahren wurde belegt, dass der Extremismusvorwurf augenscheinlich sehr "locker" sitzt, um missliebige Vereine bar jeder Substanz mundtot zu machen.

Was war passiert? Im Februar 2006 wurde uns ein endgültiger Freistellungsbescheid (und hiermit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit) vom Finanzamt Tübingen verweigert. Als Begründung wurde genannt, eine nicht näher spezifizierte Behörde hätte Zweifel an der Verfassungstreue des Vereins erhoben. Im Mai 2007 teilte uns dann das Finanzamt mit, es beabsichtige die Aberkennung der Gemeinnützigkeit - und zwar rückwirkend bis 2001, verbunden mit einer 40prozentigen Steuernachforderung auf alle in diesem Zeitraum eingegangenen Spenden!

Nach einer zeit- und kraftraubenden Kampagne kam es zu einem Gespräch mit dem Leiter des Tübinger Finanzamtes und der zuständigen Mitarbeiter. Auf diesem wurde uns mitgeteilt, dass es das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg war, das den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit gegen uns in den Raum gestellt hatte, allerdings ohne diesen - trotz mehrfacher Nachfrage des Finanzamts! - in irgendeiner Weise erhärten zu können. Nach langem hin und her wurde schließlich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit rückgängig gemacht, was zeigt, dass man sich durchaus gegen derlei Vorwürfe erfolgreich zur Wehr setzen kann. Dies war nicht zuletzt möglich, weil es dankenswerterweise eine sehr umfangreiche Unterstützung durch viele Einzelpersonen und Gruppen für den Kampf für die Gemeinnützigkeit von IMI e.V. gegeben hat. Allerdings würde diese Möglichkeit bei Verabschiedung der entsprechenden Passage des Jahressteuergesetzes 2013 nicht mehr existieren und es wäre dem Verfassungsschutz möglich gewesen, mit augenscheinlich haltlosen Vorwürfen die Existenz des Vereins zu gefährden (ausführliche Infos zu den damaligen Vorgängen finden sich hier: [2]).

Erfreulicherweise hat sich hiergegen inzwischen breiter Widerstand formiert. Weit über 150 Organisationen fordern in einem offenen Brief die Rücknahme des Gesetzes [3]. Hintergrundinformationen rund um das Jahressteuergesetz finden sich auf der Kampagnenseite [4]. Mittlerweile fordern zudem auch viele Gruppen die Auflösung des Verfassungsschutzes [5] - und genau dies ist die einzige logische Konsequenz aus dem Agieren dieses Inlandsgeheimdienstes!


Verweise:
[1] http://www.robinwood.de/index.php?id=823
[2] http://www.imi-online.de/2007/08/25/imi-gemein-aber-nutzlich/
[3] http://www.robinwood.de/wordpress/dateien/OffenerBrief_MdB-Gemeinn%C3%BCtzigkeit-und-VS_2012-06-26.pdf
[4] http://www.robinwood.de/index.php?id=823
[5] http://vsaufloesen.noblogs.org/unterstutzer_innen/

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Quelle:
IMI-Standpunkt 2012/055 vom 10. Oktober 2012
Kein Fußbreit dem Verfassungsschutz - auch nicht in Fragen Gemeinnützigkeit
http://www.imi-online.de/2012/10/10/kein-fusbreit-dem-verfassungsschutz-auch-nicht-in-fragen-gemeinnutzigkeit/
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2012