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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1847: "Tarifeinheit" heißt Einschränkung des Streikrechts


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 7 - Juli 2014
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

"Tarifeinheit" heißt Einschränkung des Streikrechts
Die Frankfurter Konferenz des Bündnisses "Hände weg vom Streikrecht"

Von Jochen Gester



In der letzten SoZ berichteten wir ausführlich über den DGB-Bundeskongress und die Debatte zum Thema "Tarifeinheit". Es ist der Bedeutung der Frage geschuldet, dass wir sie noch einmal aufnehmen. Denn der Zug, der hier in Bewegung gesetzt wurde, ist keinesfalls zum Stehen gekommen. Er versucht im Gegenteil, verlorene Zeit aufzuholen.


Schon in zwei Wochen, also Anfang Juli, will die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, der im Herbst im Parlament verabschiedet werden soll. Fünf Ministerien sollen an dem Gesetzeswerk beteiligt sein.

Diese Information jedenfalls kursierte auf der Konferenz des Bündnisses "Hände weg vom Streikrecht" am 15. Juni in Frankfurt a.M. Die Versammlung im DGB-Haus hatte leider nicht den Zuspruch an Teilnehmenden, den sich das Bündnis versprochen hatte. Doch der Kreis von etwa 40 aktiven Gewerkschaftern - anwesend waren Mitglieder der IG Metall, von Ver.di, der GEW und der IG BCE, aber auch vom Marburger Bund, der FAU und der IWW - hatte das Thema gut vorbereitet, sodass im Laufe der Versammlung immer klarer wurde, was uns hier bevorsteht und welcher der beteiligten Akteure sich wie positioniert hat.

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie es zu erklären ist, dass sich die Delegierten des DGB-Bundeskongresses mit großer Mehrheit gegen ein Gesetzesvorhaben aussprachen, das auf eine Beschränkung des Streikrechts abzielt, sich jedoch weigerten, daraus die Konsequenz zu ziehen und den DGB zum Ausstieg aus dem Bündnis mit Unternehmern und Bundesregierung für die "Stabilisierung der Tarifeinheit" aufzufordern. Denn der Antrag des Bezirks Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, das gesetzliche Vorhaben nicht weiter zu verfolgen, wurde abgelehnt.

Diese Gemengelage hat deutlich gemacht, dass die Delegierten, die auf eine Gesetzesinitiative hoffen, bei aller Unterschiedlichkeit der Argumente eins verbindet: Sie erwarten ein Gesetz, oder halten es wenigstens aktuell für möglich, das die Gewerkschaften stärkt und sie nicht schwächt.


Widersprüche

Der neue DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann drückte seine Erwartungen so aus: "Jetzt wissen wir alle, was die schwarz-rote Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Sie will die Tarifeinheit stärken. Da kann ich sagen: Dieses politische Ziel werden wir natürlich nachhaltig unterstützen. Wir brauchen eine Stabilisierung der Tarifeinheit. Wenn die Große Koalition uns dabei helfen will, dann nehmen wir dieses Angebot zur Hilfe natürlich an." (Beifall.)

Auch Brigitte Runge, Vorstandsmitglied der IG Metall, sprach sich gegen die Forderung aus, eine gesetzliche Regelung des Streikrechts grundsätzlich abzulehnen. Laut Kongressprotokoll begründete sie das so:

"Wenn eine Regierung auf die Idee kommen sollte, gesetzlich zu regeln, dass das politische Streikrecht wie in fast allen europäischen Ländern auch zur Koalitionsfreiheit des Artikels 9 des Grundgesetzes gehört - wer von uns sollte dann dagegen sein? Das war schon immer unsere Auffassung, die durch Richterrecht eingeschränkt wurde. Dies wäre eine gesetzliche Regulierung des Streikrechts, die wir sogar begrüßen würden. Deshalb kann der Satz im Antrag so nicht stehen bleiben."

Doch blieben auch ihr Zweifel an der Realitätstüchtigkeit einer solchen Aussicht: "Ihr habt sicherlich mitbekommen, dass sich zur Zeit die Arbeitgeberverbände vehement für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit einsetzen. Wir sind da nicht ganz so positiv gestimmt, wie es Reiner gesagt hat. Uns muss klar sein, dass sie dies nicht tun, um den DGB und seine Gewerkschaften zu stärken, sondern sie wollen diese Einschränkung des Streikrechts." (Beifall.)

Die widersprüchliche Argumentation der IG-Metall-Delegierten zeigt, wie wenig Bewusstsein heute noch darüber besteht, wie die Gewerkschaften ihre Rechte historisch erkämpfen und zeitweise legalisieren konnten. Diese Rechte wurden immer zuerst genommen, und bei massenhafter und erfolgreicher Praktizierung wurde dies auch als Recht anerkannt. Doch gerade in Deutschland konnte davon in den letzten Jahrzehnten kaum die Rede sein.

Die IG Metall als größte Industriegewerkschaft hat in den 90er Jahren einen einzigen Versuch unternommen, angesichts der bevorstehenden Rentenreformen zu Arbeitsniederlegungen in einer politischen Frage aufzurufen. Diese Option wurde jedoch nicht weiter verfolgt und später völlig ad acta gelegt. Nun anzunehmen, gerade eine Regierung der Agenda 2010 könnte den Gewerkschaften einen Machtzuwachs auf dem silbernen Tablett per Gesetzgebungsverfahren servieren, ist schon ziemlich verrückt. Ich habe damals die Parlamentsprotokolle gelesen, die über den Versuch der Linkspartei, eine Gesetzesinitiative zum politischen Streikrecht ins Parlament zu bringen, erstellt wurden. Alle Fraktionen unter Einschluss der Grünen hatten dafür nur Empörung, Hohn und Spott übrig.


Europaweit

Tatsächlich erleben wir gerade europaweite Anläufe zur Einschränkung des Streikrechts, die zum einen über die nationalen Regierungen, zum anderen über die EU-Kommission lanciert werden und zum Teil bereits durchgesetzt wurden - in krassester Form bekanntlich durch die Troika in Griechenland. Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, verdeutlichte den Delegierten auf dem DGB-Kongress die Praxis am Beispiel des sog. "Vierten Eisenbahnpakets" und wies auf die Bedrohung gewerkschaftlicher Rechte durch das geplante Freihandelsabkommen EU/USA, TTIP, hin. In Deutschland liegt auch der vor allem von den Konzernen im Logistikbereich in Auftrag gegebene Gesetzentwurf der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung auf dem Tisch, der mehr oder weniger alle Bereiche der Daseinsvorsorge zu Zonen eines kastrierten Arbeitskampfrechts machen möchte. Das verbindende soziale Interesse der Diskussion in den bürgerlichen Leitmedien ist die Einschränkung der Streiktätigkeit. Wie anders als durch eine Einschränkung des Streikrechts soll das zu machen sein? Wenn es ein Gesetz gibt, dann wird genau dies seinen Kern ausmachen. Und genau deshalb ist es auch richtig, das Vorhaben "Tarifeinheit" endlich zu begraben.

Rolf Geffken, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg, erinnerte dran, dass das Urteil des BAG zur Tarifeinheit der Ausgangspunkt der jetztigen Gesetzesinitiative ist und nahm dies zum Anlass, um die Konferenz über die Geschichte des Arbeitskampfrechts in Deutschland zu informieren. Dabei wies er auf die besondere Rolle der deutschen Juristen als "Ersatzgesetzgeber" hin - damit wird ein Rechtsverständnis fortgeschrieben, das seine Wurzeln im Arbeitsweltverständnis der NS-Diktatur hat.(*)

Zentrales Ergebnis der Arbeitsgruppen der Konferenz war: In den nächsten Monaten wird es wichtig sein, öffentlich zum Ausdruck zu bringen, dass der zu erwartende Gesetzesentwurf dem Willen der Delegierten des DGB-Bundeskongresses widerspricht. Das darf nicht ohne Folgen bleiben. Ein Ort, an dem das Thema Streikrecht auf jeden Fall auf die Agenda gesetzt werden soll, ist die von der Rosa-Luxemburg-Stiftung für Anfang Oktober in Hannover geplante Konferenz "Erneuerung durch Streik". Die unter dem Label "Tarifeinheit" und anderen irreführenden Titeln angedachten Eingriffe in das Koalitions- und Streikrecht sind keineswegs vom Tisch.

Auch in unseren eigenen Reihen haben sie Fürsprecher. Ein Beispiel dafür ist eine Informationsveranstaltung mit Andrea Nahles, die vom Gesamtbetriebsrat der Frankfurter Flughafengesellschaft FAG initiiert wurde. Hier wurde die Arbeitsministerin aufgefordert, mit einem Gesetz endlich dafür zu sorgen, dass die durch zunehmende Arbeitskämpfe herbeigeführte Verunsicherung des Unternehmens ein Ende hat.

(*) Referat verfügbar unter:
www.labournet.de/wp-content/uploads.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 7, 29. Jg., Juli 2014, Seite 7
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2014