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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1900: Die Debatte um die Sterbehilfe und ihre Abgründe


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 2 - Februar 2015
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Tötungsprojekte
Die Debatte um die Sterbehilfe und ihre Abgründe

Von Erika Feyerabend


Es soll sich wieder um eine Sternstunde der parlamentarischen Debattenkultur gehandelt haben: Im November letzten Jahres hat sich der Bundestag mit der organisierten und gewerblichen Beihilfe zur Selbsttötung beschäftigt. Im Laufe dieses Jahres ist mit einer Entscheidung zu rechnen.


Anlass - nicht Ursache - dieser beginnenden parlamentarischen Debatte dürften zum einen die Aktivitäten von Roger Kusch (Ex-Justizsenator in Hamburg) sein. Mit seinem Verein SterbeHilfeDeutschland e.V. bot er eine Art gewerblicher Beihilfe zum Suizid an und hält sich derzeit in der Schweiz auf. Kusch nahm in einigen Fällen persönlich Honorare von bis zu 6.500 Euro für seine Dienste entgegen. Es gibt einen breiten Konsens, dass diese gewerbliche Suizidbeihilfe verboten werden soll.

Tatsache ist aber auch, dass es einen Sterbehilfetourismus in die Schweiz gibt, organisiert über die Schweizer Vereinigung Dignitas. Eine deutsche Dependance gibt es in Hannover. Dieser spezielle Grenzverkehr hat sich laut einer britischen Studie zwischen 2008 und 2012 verdoppelt. 268 deutsche Bürgerinnen und Bürger sollen in diesem Zeitraum die Dienste von Dignitas in Anspruch genommen haben.

Ob eine so "organisierte Sterbehilfe" in Deutschland ausdrücklich erlaubt oder verboten werden soll, ist umstritten. Renate Künast von den Grünen favorisiert ein solches Angebot. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich für ein Verbot der gewerblichen wie auch einer organisierten Sterbehilfe nach dem Schweizer Modell ausgesprochen. Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach hält - wie sein CDU-Kollege Peter Hintze - ein striktes Verbot der Sterbehilfe für nicht mehr "zeitgemäß". Sie und weitere Abgeordnete sprechen sich ausschließlich für die ärztliche Beihilfe zum Suizid aus - und gegen Sterbehilfeverbände. Angekündigt sind vier Gesetzesentwürfe, die noch nicht vorliegen, aber in diesem Spektrum zu verorten sein dürften.


Die Initiative der Experten

Einen außerparlamentarischen Vorschlag gibt es bereits von dem Palliativmediziner Gian Domenico Borasio, den Medizinethikern Ralf Jox und Urban Wiesing sowie dem Medizinrechtler Jochen Taupitz. Danach soll die Beihilfe verboten werden, um organisierte und gewerbliche Initiativen zu vermeiden. In Ausnahmefällen - ein recht interpretationsoffener Begriff - soll Beihilfe nach - notgedrungen vagen - medizinischen Kriterien und vernünftig begründeter Nachfrage von Sterbewilligen jedoch exklusiv für Ärzte eindeutig straffrei sein. Das würde bedeuten: Ärztliche Beihilfe wird zu einer Dienstleistung, die auch in der Gebührenordnung berücksichtigt werden müsste.

Sozialpolitische Bedenken, schlechte Pflegebedingungen, Ökonomisierung des Gesundheitswesens und die Rede von Ressourcenknappheit finden hier keine Erwähnung. Ob es dafür parlamentarische Mehrheiten gibt ist unklar.

Was derzeit parlamentarisch niemand will und auch unter der geltenden Gesetzgebung nicht möglich ist, das ist die strafrechtliche Verfolgung Beihilfe leistender Ärzte. Denn: Diese Beihilfe ist auch heute strafrechtlich nicht verboten. Aber sie ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Es gibt Unsicherheiten, ob ein Arzt bei diesen Handlungen mit dem Arzneimittelrecht in Konflikt gerät und seine "Garantenpflicht" verletzt. Wenn überhaupt, dann sorgen diese verbliebenen Unsicherheiten dafür, dass solche Handlungen eher die Ausnahme bleiben. Denn der oder die Handelnde muss sich u.U. persönlich verantworten und überlegt genauer, was vertretbar ist.

Berufsethisch ist die "Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe". Berufsrechtlich wird das in einigen Bundesländern so bewertet, in anderen nicht. Auch der drohende Entzug der Approbation ist unwahrscheinlich. Prinzipiell ist ein solcher Entzug als härteste Sanktion wegen Verstößen gegen ärztliche Berufspflichten möglich.

Aber nicht die Ärztekammer, sondern nur die zuständige Gesundheitsbehörde kann dies veranlassen und dafür bedarf es eines Verstoßes gegen strafrechtliche Vorschriften. Da aber der ärztlich assistierte Suizid nicht strafbar ist, ist diese Sanktion nicht möglich. Und berufsrechtlich wurde bislang wegen einer solchen Beihilfe nur in einem einzigen Fall eine Geldbuße verhängt.


Verengung der Debatte

Die Frage ist berechtigt, warum so viel Aufregung um die wenigen Ausnahmehandlungen am Lebensende erzeugt wird. Ich befürchte, dass es eben keine Ausnahme, sondern eine Regel, eine nachfragbare Dienstleistung von Ärzten werden soll. Ob sich das juristisch umsetzt ist fraglich. Aber auch das wird sich in den Debatten der nächsten Monate entscheiden.

Diese Auseinandersetzungen werden maßgeblich in den Medien geführt und sie werden von einer relativ kleinen Gruppe in nicht unerheblichem Maße geprägt.

Es gibt Umfragen, deren konkrete Umstände in der Regel keine Erwähnung finden, in denen sich aber Mehrheiten innerhalb der Bevölkerung abbilden sollen, die sich für eine solche Dienstleistung aussprechen: nämlich für die Möglichkeit, bei schwerer und aussichtsloser Krankheit "selbstbestimmt" und "würdig" sterben zu können. Sicher denken viele Bürger so. Sie werden in den gerade laufenden öffentlichen Unterhaltungen bestärkt und medizinethisch unterfüttert von einigen Medizinethikern (etwa die Professorin Bettina Schöne-Seifert), den erwähnten Autoren des außerparlamentarischen Gesetzentwurfes sowie weiteren Medizinjuristen, Sterbehilfeverbänden wie der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben oder dem Humanistischen Verband Deutschlands.

Auch Mediziner wie Michael de Ridder oder Uwe Christian Arnold bestärken diese Haltung mit der Autorität ihres Berufsstands. Letzterer hat öffentlich erklärt, 200 Menschen Beihilfe geleistet zu haben, und sucht per Anzeige in der Ärztezeitung gerade Kollegen, die es ihm gleich tun.

Juristische Konsequenzen sind nicht zu beobachten. Arnold ist Zweiter Vorsitzender von Dignitate, einer Tochterorganisation der Schweizer Dignitas, die "Freitodbeihilfe" anbietet.

Mittlerweile gibt es in den Medien auch Stimmen, die sich offensiv für die "aktive Sterbehilfe" durch Gift und die Hand des Arztes aussprechen. Das wird sich gesetzlich aller Voraussicht nach nicht niederschlagen, aber sich ins öffentliche Bewusstsein einschreiben. So werden die Sagbarkeitsgrenzen peu à peu verschoben. Genau das ist auf lange Sicht gefährlich - für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf.

Wir beobachten in der Debatte um Patientenverfügungen seit Jahren, wie der Begriff des "würdigen und selbstbestimmten Sterbens" verengt wird auf die Entscheidung gegen medizinische Behandlungen. Ein sozial gestaltetes Lebensende mit ausreichender und guter pflegerischer Versorgung auch für Menschen mit schmalem Geldbeutel und wenig Möglichkeiten, sich erleichternde therapeutische Hilfen und Begleitungen privat hinzukaufen zu können, kommt in den Formularen und der begleitenden Ratgeberliteratur nicht vor. Das schnelle Sterben unter Vermeidung langer Pflegezeiten gilt als "würdig" - wenn man die erwähnten Texte studiert, auch als "mutig".


Europäische Vorreiter

In den Niederlanden oder Belgien hat sich die schiefe Ebene von der Legalisierung der sog. "Tötung auf Verlangen" - von vernunftbegabten, äußerungsfähigen Kranken - in Richtung "Tötung ohne Verlangen" geneigt. Patienten im Koma, dementiell veränderte Menschen, schwer behinderte Neugeborene, Psychiatriepatienten: auch sie werden zunehmend straffrei getötet.

In den Niederlanden fordert die "Niederländische Vereinigung für freiwilliges Leben", auf Wunsch alte, lebensmüde Menschen bei einem Suizid zu unterstützen, die weder unerträglich leiden noch aussichtslos krank sind. Das wäre der vorläufige Endpunkt einer Entwicklung, in der Begriffe wie "Würde" und "Selbstbestimmung" nur noch in bezug auf sich selbst und eine vermeintlich unabhängige Selbstbe- bzw. entwertung verstanden wird.

Diese Entwertungsbereitschaft folgt aber ganz und gar den gesellschaftlichen Normen, die nichtproduktive und hilfebedürftige Lebensverläufe auf vielerlei Weise diskreditieren.

In Belgien sollte der 51jährige Sexualstraftäter Frank van den Bleeken Anfang Januar auf "eigenen Antrag" in einer Klinik getötet werden. Therapien in einer niederländischen Spezialklinik waren ihm zuvor verwehrt worden. Proteste sorgten dafür, dass nun doch ein Therapieplatz statt einer Giftspritze bereitgestellt wird.

Die untere Altersgrenze für unheilbar kranke Kinder ist in dem Nachbarland, in dem sich jährlich 1800 Menschen fachmännisch töten lassen, im letzten Jahr vollständig gefallen.


Besuch in Auschwitz

Hierzulande sind die sozial- und gesundheitsökonomischen Interessen am Projekt "Sterbehilfe" unterbelichtet. Der Diskurs ist weitgehend bestimmt von der abendländisch-christlich begründete Rede für den "Lebensschutz" und von neoliberalen Konzeptionen eines bürgerlichen Individuums, dessen "Entscheidungsfreiheit" keine Grenzen kennen soll.

Aber es gibt noch Versatzstücke historischer Ereignisse im kollektiven Gedächtnis, die das Projekt "aktive Sterbehilfe" stören: die Euthanasieprogramme im Nationalsozialismus.

Im November letzten Jahres erschien im Spiegel der Artikel "Studenten des Tötens". Es handelt sich um eine Art Reisebericht über führende Sterbehelfer, die in die Lager von Auschwitz fahren. Man erfährt darin viel über die Bewirtung und die Hotelunterbringung während dieses ungewöhnlichen Ausflugs und dass der Reiseleiter Wim Diestelman im "Sterbezimmer" seiner Brüsseler Klinik schon oft Champagnerflaschen vom Fenstersims räumte - nach vollzogener Tat. Man erfährt, dass die Reisegruppe verbindet, "für Sterbehilfe und für eine liberale Gesellschaft" zu sein. Sie alle wollten in Auschwitz "eine Antwort darauf finden, warum das Recht eines Menschen, über das eigene Leben zu entscheiden, absolut sein muss".

Man erfährt, wie die Gruppe vor dem Besuch der Lager in der Hotelhalle von Diestelman eingestimmt wird mit den Worten: "Wir werden noch oft erklären, dass wir das Gegenteil von dem meinen, was in Ausschwitz passiert ist." Und mit den Bildern von Folteropfern in Abu Ghraib und gehenkten Menschen im Iran und in Syrien. Man erfährt vom Lagerbesuch, dass die Ärzte "diesen Ort extremer Beschneidung der Freiheit" verlassen, weil sie dadurch "grenzenlose Freiheit" finden wollten und sich nun "im Umgang mit ihren Patienten mitfühlender" wähnen. Man erfährt, dass die Kollegen am Ende der Reise, bei Wodka, Hering und Geigenspiel diskutieren, ob man einem früheren Nazi die "Tötung auf Verlangen" gewähren sollte. Der Bericht endet mit den Worten Dieselmans, der "den Mann töten würde, wenn seine Bitte nach dem Gesetz in Ordnung wäre", "aus Respekt vor seinem Schmerz und seinem Menschsein. Als Akt einer bedingungslosen Liebe."

Eine Auseinandersetzung mit den Kontinuitäten und Diskontinuitäten der Euthanasiegeschichte ist das nicht. Solche Berichte zeugen eher davon, wie geschichtslos Mediziner und Medienschaffende ins westlich neoliberale Verderben führen könnten.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 2, 30. Jg., Februar 2015, Seite 8
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2015

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