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INTERNATIONAL/190: Chile - Gesetzesnovelle soll Kriminalisierung von Community-Radios verhindern (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Chiles Zivilgesellschaft verteidigt Gesetzesnovelle um die Kriminalisierung von Community-Radios zu verhindern

Von Dafne Moncada, El Ciudadano


(Santiago de Chile/Berlin, 26. August 2016, medio a medio-poonal) - Schluss mit Freiheitsstrafen für nicht genehmigtes Radiomachen - das ist der Kern einer Gesetzesnovelle, die der chilenische Senator Alejandro Navarro bereits im Dezember vergangenen Jahres vorstellte. Dafür soll der berüchtigte Artikel 36 B a) des Allgemeinen Telekommunikationsgesetzes geändert werden, der bis heute vor allem dazu verwendet wird, Community-Radios strafrechtlich zu verfolgen. Hätte Navarros legaler Vorstoß Erfolg, würde nach Ansicht chilenischer Medienaktivist*innen eines der Haupthindernisse fallen, das bis heute die freie Meinungsäußerung und das Recht auf Kommunikation in der Andennation einschränkt.


Ringen um Abschaffung von Strafen für nicht genehmigtes Senden

Chiara Sáez, Leiterin des Programms für Meinungsfreiheit und Bürgerbeteiligung an der Staatlichen Universität von Santiago warnt jedoch, dass die Verabschiedung der Gesetzesnovelle "delikat" sei, denn nachdem was man von der bisherigen Diskussion im Transport- und Telekommunikations-Ausschuss weiß, versuchen Senator*innen der rechten Parteien Unabhängige Demokratische Union UDI (Unión Demócrata Independiente) und Nationale Erneuerung RN (Renovación Nacional) sowie der Christdemokrat*innen DC (Democracia Cristiana) weitgehende Änderungen am Text vorzunehmen. "Zu erwarten ist, dass diese Akteure bis zum 5. September Vorschläge präsentieren werden, die dem ursprünglichen Anliegen der Initiative Navarros zuwiderlaufen", sagt Sáez.

Für sie steht fest: Obwohl Konsens für die Abschaffung von Haftstrafen für nicht genehmigtes Senden besteht, hält das Mitte-Rechts-Bündnis gemeinsam mit dem Lobby-Verband der kommerziellen Radios ARCHI (Asociación de Radiodifusores de Chile) an Beschlagnahmungen fest, "wobei Beschlagnahmungen ihrem Verständnis nach auch der Teil von Strafprozessen sind. Ein so veränderter Gesetzesvorschlag würde nicht länger der Idee folgen, das Radiomachen ohne Genehmigung von einer strafrechtlichen Verfolgung zu befreien."

Die Sozialwissenschaftlerin Sáez pocht deshalb darauf zu garantieren, dass eine Gesetzesänderung nicht genehmigtes Radiomachen in keinem Fall als Verbrechen behandelt. Sie erinnert an den diesjährigen Besuch des Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit der Organisation Amerikanischer Staaten (OEA), Edison Lanza, in Chile. Er habe den chilenischen Staat in einem vorläufigen Bericht darauf hingewiesen, dass die strafrechtliche Verfolgung der Radiomachenden nicht fortgesetzt werden sollte.

"Eigentlich eine klare Sache", findet Sáez, "aber dennoch wird versucht, den Community-Radios eine Falle zu stellen. Denn das Strafrecht sieht ja nicht nur Haftstrafen und Beschlagnahmungen, sondern auch Geldbußen vor." Und weil Geldbußen auch in Zukunft die Existenz der Sender bedrohten, sei es nötig, das Senden ohne Genehmigung als eine reine Ordnungswidrigkeit zu definieren.


Kritik an "merkantiler Logik" beim Recht auf Kommunikation

Auch Juan Ortega, Mitarbeiter der NGO Bildung und Kommunikation ECO (Educación y Comunicaciones) sieht darin einen Weg, um der Kriminalisierung von Community-Radios einen Riegel vorzuschieben. Er kritisiert jedoch, dass auch eine Ordnungswidrigkeit das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung letztlich weiter sanktioniert. "Unsere Anstrengungen müssen sich deshalb darauf konzentrieren, jedweden Gesetzesverstoß, der Bezug zur Meinungsfreiheit hat, von möglichen Strafen auszunehmen", so Ortega. Denn längst gäbe es die Idee, steigende Bußgelder für "Wiederholungstäter" zu definieren, die dann in administrativen Strafen münden. "Diese umfassen zum Beispiel das Einbehalten von Steuern, weitere Geldbußen oder gemeinnützige Arbeit", erläutert Ortega. "Vorgesehen ist auch die staatliche Beschlagnahmung des Sende-Equipments, nicht zu verwechseln mit einer Konfiszierung. Denn bei einer Beschlagnahmung behält der Staat die Geräte so lange, bis eine andere Strafe verbüßt ist, zum Beispiel gemeinnützige Arbeit, etc."

Ein Grundproblem bleibt für Ortega auch der Blick auf das elektromagnetische Spektrum, das nicht als ein Raum verstanden würde, in dem unterschiedliche Nutzungen ausgehandelt werden, sondern als ein Ort des kommerziellen Wettbewerbs. "Es wird eine merkantile Logik angewendet, um die Ressource der Radiowellen zu definieren, obwohl es sich hier ganz klar um eine menschenrechtliche Frage handelt."


Amarc: Formale Bedingungen für Community-Radio fehlen noch immer

Inzwischen hat sich auch die chilenische Vertretung des Weltverbands der Community Radios (Amarc-Chile) in der Debatte positioniert. "Wir finden, dass das Senden ohne Genehmigung nicht unter Strafe gestellt werden kann", sagt Vorstandsmitglied Patricio Rivera und fügt hinzu: "schon deshalb nicht, weil der Staat nie die formellen Bedingungen geschaffen hat, damit in Gemeinden oder indigenen Territorien eigene Kommunikationsmittel entstehen können." Die Lage sei auch aufgrund der Medienkonzentration in den Händen kommerzieller Unternehmen so kompliziert, die sich in Chile zunehmend transnational organisieren würden. "Deshalb unterstützen wir bedingungslos jede Initiative, die den Community-Radios das Senden ein bisschen erleichtert."

Amarc-Chile weist darauf hin, dass es schon viele fruchtlose Versuche gegeben habe, das aktuelle Gesetz zu ändern. "Aber das führt zu nichts, wenn nicht der Staat und die Bürger*innen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass die Kommunikation ein Recht aller ist und das elektromagnetische Spektrum ein Gemeingut darstellt", meint Rivera. "Bis dahin ist es wichtig, die Kriminalisierung von Community-Radios so gut es geht, einzudämmen und vor der konstanten Bedrohung von Hausfriedensbrüchen zu schützen, denen sie ausgesetzt sind", ergänzt Dafne Moncada, Repräsentantin der Journalistenschule der Staatlichen Universität Chile im zivil-gesellschaftlichen Rat der Regulierungsbehörde Subtel (Subsecretaría de Telecomunicaciones de Chile).


Prekäre Situation bei den Basisradios

"In Chile erfährt die Arbeit, die soziale Kommunikatoren und Kommunikatorinnen in Community-Radios leisten, keinerlei staatliche Unterstützung oder Förderung, wie beispielsweise den eines Fonds für den Kauf oder die Reparatur von Sende-Equipment," beschreibt Moncada die aktuelle Situation und fährt fort: "So läuft alles ehrenamtlich, niemand bekommt ein Gehalt." Den Mitwirkenden eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, würde den Sendern auch schwer fallen, da sie kaum Möglichkeiten haben, Einnahmen zu erwirtschaften. Das Ausstrahlen von Werbespots ist weiterhin verboten. Aus diesem Grund treffe die Beschlagnahmung der Sendetechnik die Radios auch besonders hart, erklärt Moncada. "Auf diese Weise wird den Radios die Möglichkeit genommen, zu senden und ihr Recht auf Kommunikation auszuüben. So können sie ihrer sozialen Rolle nicht gerecht werden."


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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2016

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