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MELDUNG/815: Bund verdoppelt Förderung zur Digitalisierung des Filmerbes (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 3. April 2017

Grütters: Bund verdoppelt Förderung zur Digitalisierung des Filmerbes


Für die Digitalisierung des nationalen Filmerbes stellt die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters im Jahr 2017 zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Grütters erklärte dazu: "Mit der Verdopplung der Digitalisierungsförderung im Jahr 2017 für unser Filmerbe, ist ein weiterer Schritt geschafft, den finanziellen Anteil an einem gemeinsamen Digitalisierungskonzept mit den Ländern und der Filmwirtschaft zu erbringen. Umso wichtiger ist jetzt, dass sich auch die Länder politisch klar zu der gemeinsamen Strategie bekennen, damit wir ab nächstem Jahr die dringend notwendige Digitalisierung mit gemeinsamen Kräften und deutlich erhöhten Finanzmitteln voranbringen können. Die Länder und die Filmwirtschaft tragen eine originäre Verantwortung für die Sicherung unseres kulturellen Filmerbes und sind als Partner unverzichtbar, um diese große Herausforderung zu meistern."

Von den zur Verfügung stehenden zwei Millionen Euro erhält das Bundesarchiv-Filmarchiv erstmals Mittel für die Digitalisierung seiner Filmbestände in Höhe von bis zu 400.000 Euro. Für die vom Bund dauerhaft geförderten Einrichtungen Stiftung Deutsche Kinemathek und Deutsches Filminstitut e.V. sind Projektförderungen in Höhe von jeweils bis zu 550.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und die DEFA-Stiftung wie in den vergangenen Jahren Digitalisierungsmittel in Höhe von jeweils bis zu 250.000 Euro.

Die BKM fördert bereits seit 2012 Digitalisierungsprojekte von Einrichtungen des Kinematheksverbunds, die auf der Grundlage einheitlicher Kriterien Filme aus ihren Beständen digitalisieren. Dies erfolgt zusätzlich zur Dauerförderung der Filmerbeeinrichtungen, wie zum Beispiel der Stiftung Deutsche Kinemathek, durch den Bund in Höhe von insgesamt rund 10 Millionen Euro pro Jahr.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. April 2017
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2017

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