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MELDUNG/921: Deutschlandradio sieht Beitragsfinanzierung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Deutschlandradio)


Deutschlandradio - Pressemitteilung vom 18.7.2018

Deutschlandradio sieht Beitragsfinanzierung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt

Stefan Raue: solide Perspektive für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Qualitätsjournalismus


Zum heutigen Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts auf die Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag erklärt Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue:

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil die Beitragsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bestätigt. Es hat zugleich die gewachsene Bedeutung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Dessen Angebote seien angesichts der digitalen Plattformen und sozialen Netzwerke als Orientierungshilfe und zur Vielfaltssicherung erforderlich. Bei dem Einzelaspekt der Beitragspflicht für Zweitwohnungen sieht das Gericht für die Zukunft Anpassungsbedarf. Hier sind die Bundesländer zu Veränderungen aufgefordert. Für die drei bundesweiten und werbefreien Programme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova bedeutet das Urteil eine solide Perspektive für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Qualitätsjournalismus."

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Quelle:
Deutschlandradio
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Hörer-/Nutzerservice: info@deutschlandradio.de
Internet: http://www.deutschlandradio.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2018

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