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UMWELT/211: Chemikalienbelastung von kindernahen Produkten - Hormoncocktail macht Kinder krank (umg)


umwelt · medizin · gesellschaft - 2/2010
Humanökologie - soziale Verantwortung - globales Überleben

Hormoncocktail macht Kinder krank

Von Heribert Wefers, Patricia Cameron und Sarah Häuser


Immer wieder lassen Untersuchungen zur Chemikalienbelastung von Spielsachen und kindernahen Produkten aufschrecken. Das ist beunruhigend, denn gerade bei Kindern sollte besondere Vorsicht geboten sein, da Schadstoffe aufgrund der besonderen Empfindlichkeit und Empfänglichkeit in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen des Körpers auch bei geringer Konzentration über eine längere Zeitdauer schwerwiegende Langzeitschäden verursachen.

Vor allem Produkte aus Kunststoff enthalten häufig gefährliche Schadstoffe. Da Chemikalien zum Teil im Plastik nicht fest gebunden sind, können sie mit der Zeit entweichen und dann in die Umwelt übergehen oder vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Besonders weitreichende Auswirkungen haben dabei hormonell wirksame Substanzen wie Weichmacher (Phthalate), bromierte Flammschutzmittel, Bisphenol A und Organozinnverbindungen.

Das Besondere an diesen Substanzen ist, dass sie schon bei extrem geringen Dosen das Hormonsystem stören können. Deswegen gibt es für sie keine sicheren Grenzwerte. Zudem können sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken.

Die Politik ist aufgefordert, endlich die notwendigen Konsequenzen aus der vielfach belegten Schadstoffbelastung im Kinderzimmer zu ziehen. Die existierenden Gesetze sind unzureichend und die Umsetzung wird nicht effektiv kontrolliert. Hormonell wirksame Chemikalien müssen aus kindernahen Produkten verbannt werden.


Hormonelle Schadstoffe in Spielzeug und Kinderprodukten

Auf der RAPEX-Liste des Alarmsystems der Europäischen Union (EU) für gefährliche Konsumgüter sind Spielzeuge und Kinderprodukte die am häufigsten gelisteten Artikel (EC 2008). Über RAPEX tauschen Mitgliedsstaaten und EU-Kommission Informationen über Verbrauchsgüter (ausgenommen Nahrungs- und Arzneimittel sowie medizinische Geräte) aus, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Auch unabhängige Testinstitute, wie zum Beispiel ÖKO-TEST, machen in ihren Stichproben häufig erschreckende Funde: Zahlreiche Spielzeuge und kindernahe Produkte wären eher ein Fall für die Sondermülldeponie als für das Kinderzimmer.


Abkürzungen:
BBP:
BedGgstV:
BfR:
BPA:
CE:

ChemVerbotsV:
DBP:
DBT:
DecaBDE:
DEHP:
DIBP:
DIDP:
DINCH:
DINP:
DNOP:
ECHA:
EFSA:
GS:
HBCD:
LFBG:
OctaBDE:
PBDE:
PCB:
PE:
PentaBDE:
PP:
PVC:
RAPEX:
REACH:

RoHS:

S.I.N.:

TBBA:
TBT:
TÜV:
UBA:
Butylbenzylphthalat
Bedarfsgegenständeverordnung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bisphenol A
Communauté Européenne (französisch für Europäische Gemeinschaft) -
Konformitätszeichen
Chemikalien-Verbotsverordnung
Dibutylphthalat
Dibutylzinn
Decabromdiphenylether
Diethylhexylphthalat
Diisobutylphthalat
Diisodecylphthalat
Diisononylcyclohexan-1,2-dicarboxylat
Diisononylphthalat
Di-n-octylphthalat
Europäische Chemikalienagentur
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Geprüfte Sicherheit
Hexabromcyclododecan
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Octabromdiphenylether
polybromierte Diphenylether
polychlorierte Biphenyle
Polyethylen
Pentabromdiphenylether
Polypropylen
Polyvinylchlorid
Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter
Europäische Chemikalienverordnung (Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Substitute it now - Liste der Nichtregierungsorganisationen von
besonders besorgniserregenden Stoffen
Tetrabrombisphenol A
Tributylzinn
Technischer Überwachungsverein
Umweltbundesamt

Phthalate in Artikeln aus Weich-PVC

Phthalate werden in Kinderprodukten besonders häufig entdeckt. Wo Kunststoffe möglichst lange elastisch bleiben sollen, etwa bei Plastikfiguren, Planschbecken und in Gummistiefeln oder Matschhosen, können Phthalate als Weichmacher zum Einsatz kommen. Sie sind typischerweise in 10 bis über 50 Prozent der Gesamtmasse enthalten. Weil sie chemisch nicht fest gebunden sind, können sie leicht aus den Kunststoffen entweichen. 2009 testete der Technische Überwachungsverein (TÜV) Rheinland aufblasbare Schwimmartikel. In 21 der 25 untersuchten Produkte fanden die Prüfer hohe Konzentrationen von Phthalat-Weichmachern (TÜV RHEINLAND LGA 2009).

Auch Griffe und Sättel von Fahrrädern sind teilweise mit Phthalaten belastet. So fand die Stiftung Warentest 2008 in vier von 15 getesteten Kinderlaufrädern Diethylhexylphthalat (DEHP) (Stiftung Warentest 2008). In Kinderspielzeug sind DEHP, Butylbenzylphthalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP) verboten - und werden trotzdem immer wieder nachgewiesen. Auf der RAPEX-Liste wurden alleine in der ersten Januarwoche 2010 ein aufblasbares Spieltier sowie eine Löwenmaske, eine Lokomotive und ein Auto aus Weichplastik, die jeweils mit DEHP und/oder Diisononylphthalat (DINP) belastet waren, aufgeführt (RAPEX 2010). DINP ist in Spielzeugteilen, die in den Mund genommen werden können, nicht erlaubt. Fast 200.000 Milligramm pro Kilogramm DINP fand ein von ÖKO-TEST beauftragtes Labor 2007 im Kopf einer Kasperle-Spielpuppe. (ÖKOTEST 2007). Das bisher nicht regulierte Diisobutylphthalat (DIBP) wurde in Arbeitshandschuhen für Kinder entdeckt (ÖKOTEST 2010b). Auch von Stoppersöckchen für Kleinkinder, die gerade laufen lernen, kann eine Gefahr ausgehen: Um die Antirutschbeschichtung flexibel zu machen, verwenden viele Hersteller Phthalatweichmacher - in sieben von 17 2009 getesteten Modellen sogar das in Spielzeug verbotene DEHP (ÖKO-TEST 2010a).

Die Ergebnisse der Dezemberausgabe 2009 von ÖKO-TEST zu Kinderspielzeug zeigen, dass die Hersteller von Kunststoffprodukten inzwischen häufig auf alternative Weichmacher wie 1,2-Cyclohexandicarbonsäurediisononyl-ester (DINCH) ausweichen, die gesundheitlich unbedenklicher sein sollen (ÖKOTEST 2009b). Jedoch können auch diese nicht als unproblematisch eingestuft werden.(1) Generell besteht die Problematik beim Einsatz jeglicher Weichmacher darin, dass sie nicht fest in den Kunststoff eingebunden sind und deswegen mit einer Ausbreitung des Stoffes in die Umwelt gerechnet werden muss. Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich deshalb grundsätzlich dafür ausgesprochen, Kunststoffe zu verwenden, die auch ohne Zugabe von Weichmachern elastische Eigenschaften besitzen (UBA 2007). Kunststoffe wie Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) sind zum Beispiel generell weichmacherfrei.


Bisphenol A in Babyprodukten

Die Chemikalie Bisphenol A (BPA) ist Ausgangsstoff für den Kunststoff Polycarbonat. Dieser ist durchsichtig und bruchfest. Polycarbonat wird - von CDs über Autoteile bis hin zu Kunstglas in Sonnenbrillen - in zahllosen Bereichen eingesetzt. Mittlerweile ist BPA überall in der Umwelt nachweisbar.

ÖKO-TEST hat BPA zum Beispiel in Kinderarmbändern und Schwimmflügeln entdeckt (ÖKO-TEST 2009a).

Nach einer Studie der EU-Kommission sind die Aufnahmemengen über belastete Nahrungsmittel allerdings wesentlich höher als umweltbedingte Belastungen. Als wichtigste Belastungsquelle sind Flaschen und Behältnisse für Lebensmittel aus Polycarbonat anzunehmen sowie innen mit BPA-haltigem Epoxidharz beschichtete Konservendosen (EU 2003). Bei Kontakt mit den Lebensmitteln kann sich die Chemikalie aus dem Produkt lösen und ist dann etwa im Mineralwasser oder den Dosenerbsen nachweisbar (BROTONS et al. 1995). Besonders relevant für Säuglinge ist die Belastung über die handelsüblichen Milchfläschchen, die aus Polycarbonat bestehen und daher BPA enthalten. Fetthaltige Lebensmittel wie Milch nehmen relativ viel BPA auf. Durch Abkochen der Flaschen in heißem Wasser oder durch Erwärmen in der Mikrowelle steigt die Menge des in die Milch abgegebenen BPA stark an. Das ist ebenso der Fall, wenn bei älteren Fläschchen Kratzer am Material auftreten (BREDE et al. 2003).

Auch in Schnullern mit Schilden aus Polycarbonat konnte BPA nachgewiesen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Substanz durch Speicheleinwirkung aus den Schnullern lösen und so vom Säugling aufgenommen werden kann (BUND 2009).


Bromierte Flammschutzmittel in Elektrospielzeug und Plüschtieren

Flammschutzmittel oder auch Flammhemmer sind Stoffe, die Kunststoffen beigemengt werden, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern oder zu erschweren. Zugesetzt werden Flammschutzmittel überall dort, wo sich potenzielle Zündquellen befinden, wie zum Beispiel in elektronischen Geräten, Polstermöbeln oder Teppichen. Der größte Teil aller flammgeschützten Kunststoffe erhält diese Eigenschaft durch den Zusatz von Chemikalien aus der Gruppe der bromierten Flammschutzmittel, zum Beispiel polybromierte Diphenylether (PBDE) und Tetrabrombisphenol A (TBBA). In der Stoffgruppe der polybromierten Diphenylether werden Verbindungen gleichen Aufbaus, aber mit unterschiedlicher Anzahl an Bromatomen zusammengefasst. Sie werden Kunststoffen als additive Flammschutzmittel zugesetzt und können sich etwa durch Wärme oder Waschen aus dem Kunststoff lösen. Flammschutzmittel sind vor allem in batterie- und in netzbetriebenen elektronischen Spielzeugen wie Gameboys, Elektroautos, Rennbahnen oder Computern enthalten. Aber auch Kuscheltiere, Stoffspielzeuge und Kinderschlafanzüge können mit bromierten Flammschutzmitteln ausgestattet sein. 2009 wurden TBBA und Decabromdiphenylether (DecaBDE) von ÖKOTEST in einer Spielfigur aus Kunststoff gefunden, DecaBDE sowie weitere polybromierte Flammschutzmittel wurden in einer Spieluhr entdeckt (ÖKO-TEST 2009b). In Elektrogeräten ist DecaBDE seit 2008 verboten.


Organozinnverbindungen in Wasserspielzeug

Organozinnverbindungen machen als Stabilisatoren Produkte aus Polyvinylchlorid (PVC) licht- und hitzebeständig. Als Biozide werden sie gegen Bakterien, Schimmelpilze und Algen eingesetzt. Besonders die beiden Verbindungen Dibutylzinn (DBT) und Tributylzinn (TBT) sind sehr schädlich und in der Umwelt schwer abbaubar. Vor allem in aufblasbarem Wasserspielzeug wie Luftmatratzen, Schlauchbooten, Planschbecken oder Schwimmärmelchen sind sie versteckt. 2008 enthielten neun von 16 getesteten Schwimmhilfen DBT oder andere zinnorganische Verbindungen (ÖKO-TEST 2009a). Auch Matschhosen, die Kinder beim Spielen vor Nässe und Schmutz schützen sollen, sind besonders häufig mit diesen hormonellen Schadstoffen belastet. 2002 und 2008 war keine einzige der insgesamt 25 von Öko-Test überprüften Hosen frei davon (ÖKO-TEST 2009a; ÖKO-TEST 2002). 2005 wurden TBT, DBT und andere zinnorganische Verbindungen auch in vier von acht überprüften Barbiepuppen entdeckt (ÖKO-TEST 2005). Ein Spielzeugtest fand DBT und TBT in zum Teil stark erhöhten Konzentrationen aktuell zudem in mehreren Plastikfiguren sowie DBT in den PVC-Aufdrucken zahlreicher Kinderfußballtrikots (ÖKOTEST 2009b). Schlecht schnitt auch eine Prinzessin-Lillifee-Puppe ab, die einen erhöhten Gehalt von DBT und anderen zinnorganischen Verbindungen aufwies (ÖKO-TEST 2009a). Auch Flummis können den Schadstoff enthalten (ÖKO-TEST 2010b).


Giftcocktail in Kindern

Zahlreiche Untersuchungen belegen eindrucksvoll, dass sich die Substanzen, die in der Umgebung von Kindern vorkommen, auch im Körper der Kinder wiederfinden. Bei diesen so genannten Human-Biomonitoring-Studien werden Bestandteile des menschlichen Körpers, wie zum Beispiel Fettgewebe, Blut, Urin, Haare oder auch Muttermilch, auf Schadstoffgehalte untersucht.

Eine Studie des Umweltbundesamtes, bei der von 2003 bis 2006 1.790 Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren untersucht wurden, hat insbesondere bei den phthalathaltigen Weichmachern bedenkliche Ergebnisse aufgezeigt. Stoffwechselprodukte der untersuchten Weichmacher DEHP, DIBP, DINP und DBP wurden im Urin nahezu aller Kinder gefunden, zum Teil in beträchtlichen Konzentrationen. Bei 1,5 Prozent der Kinder wurde für DEHP der Wert überschritten, bei dem eine gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist (für die weiteren Phthalate existieren solche Werte noch nicht). DEHP ist jedoch lediglich eine der hormonell wirksamen Chemikalien, mit denen Kinder Tag für Tag in Kontakt kommen. Da sich ihre Effekte addieren können, ist anzunehmen, dass bei wesentlich mehr Kindern kritische Grenzwerte überschritten werden. BPA wurde in 99 Prozent der Urinproben der Kinder in Deutschland nachgewiesen (BECKER et al. 2009).

Bei einer europaweit durchgeführten Studie zur Schadstoffbelastung verschiedener Generationen hat sich gezeigt, dass Kinder stärker als ihre Eltern und Großeltern mit "neueren", überwiegend noch in Gebrauch befindlichen Chemikalien wie den hormonell wirksamen bromierten Flammschutzmitteln belastet sind. Insgesamt wurden in ihrem Blut 17 der 31 getesteten Flammschutzmittel gefunden - kein Kind war nicht belastet. Die Großeltern waren dagegen stärker mit mittlerweile verbotenen Substanzen wie polychlorierten Biphenylen (PCB) und dem Insektizid DDT belastet. Obwohl diese Stoffe teilweise seit Jahrzehnten verboten sind, wurden sie im Körper aller Teilnehmer der Studie nachgewiesen. Dies illustriert die Langlebigkeit und weite Verbreitung vieler Schadstoffe, die auch lange nach ihrer Verwendung weiter in der Umwelt vorhanden sind und die Gesundheit gefährden. Im Mittel konnten im Blut jedes Kindes 24 verschiedene Chemikalien nachgewiesen werden (WWF 2005).

Bereits im Mutterleib werden Kinder Umweltgiften ausgesetzt. So belegt eine Studie in Europa, dass eine Vielzahl chemischer Substanzen über das Nabelschnurblut aus der belasteten Mutter in den Körper des Fötus gelangt. Das Phthalat DEHP wurde in 29 von 42 Mutterblutproben und 24 von 27 Nabelschnurblutproben festgestellt. Auch das bromierte Flammschutzmittel TBBPA ließ sich in den Blutproben nachweisen (WWF & GREENPEACE 2005). In den USA wurde in Labortests Bisphenol A im Nabelschnurblut von neun der zehn getesteten Babys nachgewiesen. Insgesamt 232 Chemikalien wurden im Blut der Neugeborenen entdeckt (ENVIRONMENTAL WORKING GROUP 2009). Auch in der Muttermilch lassen sich zahlreiche Chemikalien nachweisen. Fett liebende und langlebige Stoffe wie zum Beispiel bromierte Flammschutzmittel haben die Fähigkeit, sich in organischen fettreichen Geweben anzureichern. Während der Milchbildungsphase werden sie dann aus den Fettdepots der Mutter in die Milch transportiert. In Schweden ergab die Analyse von Muttermilchproben aus den Jahren 1972-1997, dass sich die Belastung mit bromierten Flammschutzmitteln alle fünf Jahre verdoppelt hatte (MEIRONYT et al. 1999). Mütter übertragen durch das Stillen einen Großteil der gespeicherten Fremdstoffe auf ihr Kind. Inzwischen wurden mehr als 350 Schadstoffe identifiziert, die der Säugling mit der Muttermilch aufnehmen kann (BUND 2005).


Schadwirkungen am Hormonsystem

Phthalate, bromierte Flammschutzmittel, Bisphenol A und Organozinnverbindungen sind zwar chemisch äußerst unterschiedliche Stoffe, haben jedoch eine gemeinsame Eigenschaft: Sie sind in der Lage, in das Hormonsystem des Menschen einzugreifen und sein empfindliches Gleichgewicht zu stören. Das Hormonsystem ist ein sehr fein ausbalanciertes und netzwerkartig funktionierendes Signalsystem aus Drüsen, Hormonen und Rezeptoren, das unseren gesamten Stoffwechsel, wie zum Beispiel das Immunsystem, das Wachstum und viele andere Körperfunktionen, reguliert. Bei Kindern kommt eine besonders wichtige Bedeutung hinzu: Hormone steuern die Entwicklung der Organe.

Etwa 550 Chemikalien, die im Verdacht stehen, ähnlich wie Hormone zu wirken, wurden bisher identifiziert. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Menschen mindestens 60 hormonellen Schadstoffen ausgesetzt sind (European Commission 2009b). Allerdings wurden noch längst nicht alle Chemikalien, die uns umgeben, auf ihre hormonelle Wirkung hin überprüft.

Es kann sich dabei um östrogene und androgene Stoffe, die im Körper dieselbe Reaktion wie die weiblichen bzw. männlichen Geschlechtshormone auslösen, sowie um anti-östrogene und anti-androgene Stoffe, die die Wirkung dieser Hormone blockieren, handeln. BPA wirkt östrogen, also wie das weibliche Hormon. Phthalate und bromierte Flammschutzmittel haben gleichzeitig einen anti-androgenen Effekt, hemmen also die Wirkung der männlichen Sexualhormone, und eine östrogenen Effekt. Zinnorganische Verbindungen hingegen blockieren die Bildung von Östrogenen, was zu einem Anstieg der männlichen Geschlechtshormone führt.

Kinder sind durch diese hormonellen Schadstoffe besonders gefährdet, da ihre Organe sich noch in der Entwicklung befinden und sie einen intensiveren Stoffwechsel haben. Besonders in embryonalen und frühkindlichen Entwicklungsphasen können bereits geringe Veränderungen des Hormonhaushaltes zu gravierenden Schäden im späteren Leben führen. Phthalate und andere östrogenartig wirkenden Stoffe beeinträchtigen die Entwicklung der Geschlechtsorgane. Bei Jungen und Männern werden sie mit Missbildungen der Geschlechtsorgane, Hodenkrebs, Unfruchtbarkeit sowie geringerer Anzahl und Qualität der Spermien in Verbindung gebracht; bei Mädchen können sie zu verfrühter Pubertät führen und bei Frauen das Brustkrebsrisiko erhöhen.

Aber auch Allergien und Verhaltensauffälligkeiten können Folgen der Einwirkung hormoneller Schadstoffe in den Phasen der Entwicklung des Immunsystems bzw. des Zentralnervensystems sein. Östrogenartige Stoffe wurden auch als mögliche Ursache für eine Tendenz zu Übergewicht, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen identifiziert. Einige dieser Schädigungen zeigen sich erst im Erwachsenalter. (ELOBEID & ALLISON 2008; EC 2009a, SCHWARTZ & KORACH 2007, SHARPE 2009).


Neuartige Wirkungen - größere Risiken

Hormonelle Stoffe folgen nicht den klassischen Konzepten der Toxikologie. Dort gilt die Vorstellung, dass die Schädlichkeit einer Substanz mit der Höhe der vorliegenden Konzentration wächst: Je höher die Dosis, desto stärker ist die Wirkung. Man geht dabei von der Existenz eines Schwellenwertes aus, unter dem eine Chemikalie keinen Effekt auf den menschlichen Körper hat. Dieses Konzept beruht auf der Vorstellung, dass Mechanismen des Körpers in der Lage sind, mit einem Fremdstoff unterhalb dieses Schwellenwertes umzugehen, ihn zum Beispiel entgiften zu können.

Bei den hormonell wirksamen Stoffen ist diese traditionelle Herangehensweise in Frage zu stellen: Bereits extrem kleine Mengen können das hormonelle Netzwerk stören und Schäden hervorrufen. Auch kann eine extrem niedrige Dosis schwerwiegendere Auswirkungen als eine höhere Dosis haben. Hinzu kommt, dass ein hormonell wirksamer Stoff bei unterschiedlichen Konzentrationen völlig verschiedene Wirkungen auf das Hormonsystem zeigen kann, denn Art und Ausmaß der Schädigung hängen auch noch vom Zeitpunkt und der Dauer der Belastung ab. Während beim Erwachsenen eine bestimmte Konzentration eines Stoffes ohne Auswirkung bleiben kann, sind insbesondere während der Schwangerschaft, in der frühen Kindheit und in den sensiblen Phasen der Entwicklung des Fortpflanzungssystems gravierende Auswirkungen, möglicherweise Missbildungen und bleibende Schäden von Organfunktionen, möglich.


Hormonelle Schadstoffe sind Chemikalien, die

• in das Hormonsystem und damit das hormonelle Gleichgewicht eines Organismus eingreifen,
• Stoffwechselvorgänge wie Wachstum, Entwicklungs- und Fortpflanzungsvorgänge beeinträchtigen können,
• auch unterhalb der üblicherweise untersuchten Konzentrationen wirksam sind,
• in geringen Mengen schädlicher sein können als in hohen Konzentrationen und deshalb mit üblichen Testsystemen
nicht zu bewerten sind.


Der Cocktail-Effekt

Bei der Bewertung der hormonellen Schadstoffe muss die Summe aus allen Belastungen, denen Menschen ausgesetzt sind, betrachtet werden. Neben ihrer Verwendung in zum Beispiel Plastikspielsachen kommen allein die Weichmacher in sehr unterschiedlichen und in großen Mengen hergestellten und eingesetzten PVC-Produkten vor: Fußboden- und Wandbeläge, Vinyltapeten, Teppichböden, Schuhsohlen, Kunstledermöbel, Handschuhe, Küchen- und Badezimmerartikel und Kabel. Auch in der Medizin ist Weich-PVC ein übliches Material für Blut- und Urinbeutel, Schläuche, Katheter und viele andere weiche Kunststoffprodukte. So sind Früh- und Neugeborene, die über PVC-Schläuche künstlich beatmet oder ernährt werden, von der hormonellen Wirkung der Phthalate in besonderem Maße betroffen (BUND 2004). Einzeln betrachtet mag der Phthalat-Gehalt eines Produkts innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen - in Kombination mit anderen Alltagsgegenständen kann er sich dennoch zu einem unheilvollen Hormoncocktail mischen.

Hormonelle Schadstoffe, die gleichzeitig einwirken, können sich in ihrer Wirkung addieren. Somit können selbst bei Konzentrationen Schäden entstehen, bei denen jeder Stoff allein keine Wirkung hervorruft. Im Tierversuch kam es bei Rattenföten zu schweren Schädigungen an den Geschlechtsorganen, wenn sie gleichzeitig mehreren Chemikalien ausgesetzt waren, die für sich allein betrachtet keine negativen Effekte hatten (CHRISTIANSEN et al. 2009). Gehören die verschiedenen Chemikalien zu einer Kategorie, zum Beispiel zu den östrogen wirkenden Chemikalien, so addieren sich die einzelnen Dosen zu einer Kombinationswirkung. Beim Zusammenwirken mehrerer hormoneller Stoffe aus unterschiedlichen Kategorien, zum Beispiel östrogen und anti-östrogen wirkender Stoffe, ist die Wirkung zwar wesentlich schwerer abzuschätzen. Allerdings gibt es auch hier Untersuchungen, die zeigen, dass die Stoffe sich gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken (KORTENKAMP 2007).

Toxikologische Bewertungen haben diesen Kombinations-Effekt bisher kaum berücksichtigt, die schädlichen Wirkungen hormoneller Schadstoffe werden deshalb in der Regel massiv unterschätzt. Vor diesem Hintergrund hat das dänische Umweltministerium in einer breit angelegten Studie versucht, die Gesamtbelastung von Zweijährigen mit hormonellen Schadstoffen zu beziffern. Dabei wurden zwölf verschiedene Produktgruppen ausgewählt - von Windeln über Gummistiefel bis hin zu Kuscheltieren - mit denen Kinder während eines gewöhnlichen Tages in Kontakt kommen. Hier stellte sich heraus, dass bereits einzelne Stoffe (etwa das Phthalat DBP, welches im Essen oder in Gummiclogs enthalten sein kann) eine konkrete Gefahr für Zweijährige darstellen können - wenn die zusätzliche Belastung mit weiteren hormonellen Chemikalien miteinbezogen wird, verstärkt sich das Risiko für die kindliche Gesundheit noch (DANISH MINISTRY OF THE ENVIRONMENT 2009).


Schadstoff

Vorkommen in
Kinderprodukten
Hormonelle Wirkung

Möglicher Zusammenhang mit
Gesundheitsschäden
Phthalate





Kunststoffartikel aus
Weich-PVC, vor allem
Puppen, aufblasbare
Artikel zum Baden
und Planschen,
Stoppersöckchen
Östrogen und
anti-androgen




Schädigung der Geschlechtsorgane,
verminderte männliche Fortpflanzungs-
fähigkeit, verfrühte weibliche Pubertät,
Störung der Entwicklung von Nerven und
Gehirn (BRUNS-WELLER & PFORDT 1999,
LEHMAN et al. 2004, GRAY et al. 2000)
Bromierte
Flammschutzmittel

Kuscheltiere mit
synthetischem Fell,
Elektronik-Spielzeuge
östrogen und
anti-androgen

Verminderung der sozialen und
intellektuellen Fähigkeiten, Krebs
(ERIKSSON et al. 2002, VIETH et al. 2004)
Bisphenol A







Polycarbonat-
Kunststoffe:
Babyfläschchen,
Schnuller




östrogen







Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen,
Brust- und Prostatakrebs, Übergewicht,
Schädigung der Nervenentwicklung im
Gehirn, Schädigung der Geschlechtsorgane,
Änderungen des Sozialverhaltens (LANG et
al. 2008, LE et al. 2008, DOLINOY et al. 2007, SOTO et al. 2008, VOM SAAL & HUGHES
2005, ADRIANI et al. 2003)
Organozinn-
verbindungen



Aufblasbares
Wasserspielzeug,
Matschhosen,
bedruckte Textilien

anti-östrogen
und androgen



Schädigungen des Immunsystems, der Leber,
des Nervensystems, der Fortpflanzungs-
vorgänge, Störung der Fötusentwicklung im
im Mutterleib (LUEBKE et al. 2004, UBA
­2008, ADEEKO et al. 2003)

Tab.: Hormonelle Stoffe in Kinderprodukten und mögliche gesundheitliche Schäden


Unzureichende Gesetze

Die gesetzlichen Regelungen für Spielsachen und Kinderprodukte werden heute vor allem in Brüssel festgelegt. Auf europäischer Ebene regelt die Spielzeugrichtlinie die Anforderungen an Spielzeug, das in der Europäischen Union hergestellt oder verkauft werden soll. Unter "Spielzeug" werden die Produkte verstanden, die offensichtlich dafür bestimmt oder so gestaltet sind, dass Kinder unter 14 Jahren mit ihnen spielen. Die Spielzeugrichtlinie von 1988 wurde 2008 überarbeitet. Dabei wurden unter anderem eindeutige Grenzwerte für erbgutverändernde, krebserregende und die Fortpflanzung gefährdende Stoffe festgelegt, für die bisher keine konkreten Einschränkungen bestanden. Stichtag für die Anwendung der neuen Regelung ist der 20. Juli 2011. Die Anforderungen an die Chemikaliensicherheit werden allerdings erst ab 2015 verpflichtend.

Für den Sonderfall elektrisch-elektronisches Spielzeug gilt die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Daneben werden Spielzeugartikel und Kinderprodukte auch durch die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) reguliert, über die gefährliche Schadstoffe für alle Produkte unseres täglichen Lebens verboten werden können.

In Deutschland werden die spielzeugspezifischen europäischen Regelungen durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV), das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) umgesetzt. Elektrisch-elektronisches Spielzeug wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz erfasst. Produkte für Babys und Kleinkinder werden von der BedGgstV abgedeckt. Innerhalb des LFGB wird die Herstellung, Behandlung und der Vertrieb von Gegenständen, die die Gesundheit durch giftige Stoffe schädigen, verboten. Den direkten Nachweis einer Gesundheitsgefährdung zu erbringen, ist allerdings nicht immer einfach. Die BedGgstV bietet für einige wenige Stoffe, die in Spielzeug auftreten können (unter anderem Weichmacher), die erforderlichen Konkretisierungen. Die ChemVerbotsV regelt die generellen Verbote und Beschränkungen von gefährlichen Stoffen und gilt somit prinzipiell auch für Spielzeug und Kinderprodukte.

Die Spielzeugrichtlinie schreibt vor, dass von Inhaltsstoffen in Spielzeug keine Gesundheitsgefährdung ausgehen darf: "Spielzeug darf nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn es die Sicherheit und/oder Gesundheit von Benutzern oder Dritten bei einer bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Verwendung unter Berücksichtigung des üblichen Verhaltens von Kindern nicht gefährdet." Soweit die Theorie - die Praxis sieht jedoch ganz anders aus.


Spielzeug darf verbotene Schadstoffe enthalten

Die Harmonisierung der Spielzeugrichtlinie mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH hat den Nachteil, dass für Chemikalien, die durch die Spielzeugrichtlinie eigentlich verboten sind, die Grenzwerte des Chemikalienrechts gelten. Damit darf Spielzeug krebserzeugende, erbgutverändernde oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigende Chemikalien in Mengen von bis zu 0,1 Prozent (1 Gramm pro Kilogramm Spielzeugmaterial) enthalten. Somit bleibt die Spielzeugrichtlinie weit hinter vergleichbaren europäischen Richtlinien zurück. Während Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, diese Stoffe überhaupt nicht freisetzen dürfen, verbietet die Spielzeugrichtlinie das nur bei Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten.


Zu enge Definition für Kinderspielzeug und Babyartikel

Bestimmte Produkte, die von Kindern als Spielzeug genutzt werden, fallen nicht unter die Spielzeugrichtlinie: Kleine Püppchen etwa können als Dekorationsartikel gelten, ebenso Objekte für Festlichkeiten wie Luftballons. Genauso wenig zählen maßstabsgetreue Modellbauartikel, historische Nachbildungen von Spielzeug, Sportartikel für Kinder mit einem Körpergewicht von mehr als 20 Kilogramm (einschließlich Roller Skates, Skate Boards, Fahrrädern), Schwimmhilfen oder Puzzles mit mehr als 500 Teilen zu Spielzeug. Auch Karnevalsmasken, die laut aktuellen Untersuchungen wahre Giftschleudern sind (ÖKOTEST 2010c), werden nicht erfasst. Mit dieser engen Definition entfallen für viele Produkte in engstem Kinderkontakt die Schutzklauseln der Spielzeugrichtlinie, sodass ein geringerer Gesundheitsschutz befürchtet werden muss. Auch die Definition von Babyartikeln in der BedGgstV ist sehr eng gefasst. Dazu zählt "jedes Produkt, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern oder ihrer hygienischen Versorgung zu dienen" (BedGgstV § 2, 6). Die stark mit Phthalaten belasteten Babystoppersöckchen gehören zum Beispiel nicht dazu.


Gefahren durch Weichmacher nicht gebannt

Seit 2006 sind DEHP, DBP und BBP EU-weit in Spielzeug und Babyartikeln verboten. Für das Phthalat DIBP bestehen hingegen noch keine Regelungen - obwohl es von der EU bereits als besonders besorgniserregend eingestuft wurde! Da Diisodecylphthalat (DIDP), Diisononylphthalat (DINP) und Di-n-octylphthalat (DNOP) bislang nicht als schädigend für die Fortpflanzung klassifiziert wurden, ist ihr Einsatz nur in Spielzeugteilen, die von Kindern in den Mund genommen werden können, nicht erlaubt. Daher werden DIDP und DINP inzwischen bevorzugt von der Industrie eingesetzt. Das Umweltbundesamt (UBA) warnt jedoch vor dem unbedachten massiven Einsatz dieser Stoffe, da ihre chemische Struktur der von DEHP sehr ähnlich ist. DINP und DIDP reichern sich in Fettgeweben an und können dadurch im Laufe des Lebens zu immer höheren Konzentrationen im Körper heranwachsen. Laut einer Biomonitoring-Studie des UBA und des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin hat die tägliche Aufnahme von DINP in den Jahren 1988 bis 2003 zugenommen (UBA 2007).


Babyprodukte dürfen Bisphenol A enthalten

Für den BPA-Gehalt in Schnullern und Babyflaschen gilt der Wert für die tägliche tolerierbare Aufnahmemenge der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ungeachtet der Tatsache, dass hormonell wirksame Chemikalien bereits in extrem geringen Dosen zu Schädigungen führen können, erhöhte die EFSA diesen Wert im Sommer 2007 um das Fünffache auf 0,05 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht. Selbst in Produkten wie Milchfläschchen und Schnullern, mit denen Säuglinge über einen langen Zeitraum intensiv in Kontakt kommen, ist die Verwendung des BPA-haltigen Kunststoffs Polycarbonat nicht verboten.


Flammschutzmittel und Organozinn - für Elektrogeräte und Schiffsrümpfe gelten strengere Regelungen als für Spielzeug!

Bromierte Flammschutzmittel werden in der Spielzeugrichtlinie nicht berücksichtigt. Enthalten ist nur ein allgemeiner Verweis auf die Europäische Chemikalienverordnung REACH, über die bisher aber nur das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) verboten werden könnte. HBCD wird vor allem in Baumaterialien eingesetzt. Die ChemVerbotsV verbietet zwar die bromierten Flammenhemmer Penta- und Octabromdiphenylether (Penta- und OctaBDE), erlaubt jedoch weiterhin die Verwendung des am breitesten eingesetzten Decabromdiphenylethers (DecaBDE). In Elektro- und Elektronikgeräten werden dagegen EU-weit über die RoHS-Richtlinie alle polybromierten Diphenylether verboten - wenigstens gilt diese strengere Regelung damit auch für elektrisch-elektronisches Spielzeug.

Obwohl das hochgiftige TBT nach der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation seit 2003 weltweit in Schiffsfarben verboten ist, weil es bei Meerestieren zu fortpflanzungsunfähigen Zwittern geführt hat, dürfen sich Organozinnverbindungen laut Spielzeugrichtlinie aus Spielzeugmaterialien in Höhe von bis zu 12 Milligramm pro Kilogramm lösen.


Hormonelle Schadstoffe und Cocktail-Effekte sind nicht berücksichtigt

Die Europäische Kommission hat im Dezember 1999 eine Gemeinschaftsstrategie für Umwelthormone verabschiedet, die vor allem die wissenschaftliche Forschung zu hormonellen Stoffen vorantreiben will. Auf die Gesetzgebung hat sich das Bewusstsein der Problematik allerdings noch nicht befriedigend ausgewirkt: Weder REACH noch die Spielzeugrichtlinie tragen der besonderen Gefährdung der Kindergesundheit durch hormonelle Stoffe ausreichend Rechnung. Sofern hormonell wirksame Chemikalien nicht gleichzeitig als krebserregend, die Fortpflanzung schädigend oder erbgutverändernd eingestuft sind, werden sie bisher nicht systematisch gesetzlich reguliert. Unter REACH kann ein hormoneller Stoff lediglich im Einzelfall als ähnlich besorgniserregend anerkannt - und somit verboten oder in seinem Einsatz beschränkt - werden.

Zudem hat die EU-Risikobewertung bisher nur das Risiko einer Belastung durch jeweils einen einzigen chemischen Stoff im Blickfeld. Sie ignoriert dabei, dass Menschen in der Realität verschiedenen Chemikalien gleichzeitig ausgesetzt sind, die sich gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken können. Kürzlich kam jedoch Bewegung in die Sache: der EU-Umweltministerrat hat die EU-Kommission im Dezember 2009 dazu aufgefordert, einen Report auszuarbeiten, der Gesetzeslücken bezüglich der Kombinationswirkungen von Chemikalien identifiziert und Änderungen vorschlägt, damit die bestehenden Gesetze angepasst werden können (Council of the EU 2009). Allerdings muss dieser Report nicht vor 2012 vorgelegt werden - es wird also noch Jahre dauern, bis wirksame Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden.


Mangelnde Kontrollen

Täuschendes Sicherheitssiegel
Während viele Menschen den Eindruck haben, dass unser Alltag durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben überreguliert ist, werden ausgerechnet in Kinderspielzeugen und Produkten, mit denen Kinder in Berührung kommen, immer wieder gefährliche chemische Substanzen gefunden. Das liegt einerseits daran, dass nicht alle Stoffe, die gesundheitsschädlich sein können, auch angemessen gesetzlich reguliert sind. Andererseits werden Spielsachen selbst auf diejenigen Schadstoffe, die verboten sind, nicht systematisch kontrolliert.

Für die Produktsicherheit sind in erster Linie die Hersteller verantwortlich: Auch nach der neuen Spielzeugrichtlinie müssen die Spielzeuge nicht durch unabhängige Stellen geprüft werden. Nach wie vor können sich die Hersteller und Importeure selbst das CE-Siegel (Communauté Européenne, französisch für Europäische Gemeinschaft) verleihen, das die Übereinstimmung mit den bestehenden Gesetzen signalisiert.

Kontrollen reichen nicht aus
Die Behörden in Deutschland haben die Aufgabe, die Einhaltung der Richtlinien durch die Unternehmen zu überwachen. Die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter und Behörden der Länder überprüfen jedoch lediglich in Stichproben, ob die Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Neben den Landesbehörden ist der Zoll an der Überprüfung von eingeführten Spielzeugen beteiligt. Die Tatsache, dass durch die RAPEXListe für gefährliche Konsumgüter im Durchschnitt in der EU mehr als ein Spielzeug pro Tag gemeldet wird, das den gesetzlichen Vorschriften nach eigentlich nicht auf dem Markt sein dürfte, macht deutlich, dass diese Kontrollen nicht ausreichen. Zahlreiche der beanstandeten Produkte werden auch in Deutschland verkauft.

Auch die im Jahr 2007 erfolgte weltweite Rückrufaktion von bleiverseuchtem Spielzeug der Firma Mattel zeigt, dass es nicht als Ausnahme anzusehen ist, wenn Spielwaren noch nicht einmal die gesetzlich vorgegebenen - oftmals unzureichenden - Grenzwerte einhalten (EU 2007). Auf der weltgrößten Spielwarenmesse in Nürnberg ergaben die Stichproben des Gewerbeaufsichtsamts 2009, dass jedes vierte Spielzeug nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (Focus Online 2009). Bei der relativ geringen Zahl von Kontrollen ist eine Dunkelziffer zu erwarten, die ein Vielfaches der aufgedeckten Problemfälle ausmacht.

Vorsicht vor Billigspielzeug
Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Großteil der Spielzeuge mittlerweile aus Ländern mit noch niedrigeren Umwelt- und Sicherheitsstandards importiert wird. Das trifft auf 80 Prozent des in der EU vermarkteten Spielzeugs zu (Euro-Informationen 2009). Obwohl in Deutschland produziertes, teureres Spielzeug zwar nicht grundsätzlich besser ist, scheint billiges Spielzeug ein besonders hohes Risiko zu bergen. Der TÜV Rheinland hat 50 Produkte mit einem Preis von maximal zehn Euro untersucht. 23 davon, das heißt fast jedes zweite, hätten in der EU nicht verkauft werden dürfen (TÜV Rheinland LGA 2008). Zudem stammt 85 Prozent des im Rahmen des RAPEX-Systems beanstandeten Spielzeugs aus China (Europäische Kommission 2006).


Schlussfolgerungen

Offensichtlich reichen die gesetzlichen Regelungen nicht aus, um Kinder vor gefährlichen Schadstoffen in Spielzeug und Kinderprodukten zu schützen. Zudem kann aufgrund mangelnder Kontrollmechanismen nicht einmal annähernd sichergestellt werden, dass wenigstens diese Vorgaben eingehalten werden. Da es für hormonell wirksame Stoffe keine Grenzwerte gibt, unterhalb derer keine negativen Wirkungen mehr auftreten können, sollten sie für Spielzeug, Baby- und Kinderprodukte generell verboten werden.

Kinder kommen mit allen möglichen Gegenständen des täglichen Lebens in Berührung. Um die Gesundheit der Kinder - und der Erwachsenen - zu schützen, sollten daher bei der bevorstehenden Revision der europäischen Chemikalienverordnung REACH Mitte 2013 der Ersatz von hormonell wirksamen chemischen Stoffen durch sichere Alternativen, wo immer diese verfügbar sind, verpflichtend festgelegt werden.

Des Weiteren müssen Cocktail-Effekte so schnell wie möglich in der gesetzlichen Risikobewertung Berücksichtigung finden. Sie werden durch die gleichzeitige Wirkung von mehreren Chemikalien mit schädlichen hormonellen Eigenschaften hervorgerufen. Die Europäische Kommission sollte nicht erst - wie vom Umweltministerrat gefordert - bis 2012 warten, sondern muss jetzt die Schwachstellen in der bestehenden EU-Gesetzgebung untersuchen und unverzüglich konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen ausarbeiten.

Die Vergabe des CE-Siegels durch die Unternehmen selbst ist eine Verbrauchertäuschung. Stattdessen müssen unabhängige Institute die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüfen. Die Gewerbeaufsichts- und Zollbehörden müssen effektiver kontrollieren, ob in die EU eingeführtes Spielzeug den gesetzlichen Anforderungen an den Gesundheitsschutz wirklich entspricht.


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Was können Verbraucher tun?

Woran können sich Eltern und Großeltern, die um das Wohl ihrer Kleinen besorgt sind, orientieren? Das CE-Zeichen ist praktisch wertlos, da jeder Hersteller in Eigenverantwortung seine Produkte damit versehen kann. Wer also sicher gehen will, dass zumindest die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sollte Spielzeug mit dem Prüfsiegel einer unabhängigen Untersuchungseinrichtung kaufen. Vollständige Schadstofffreiheit ist damit nicht garantiert, eine Orientierungshilfe können die folgenden Siegel aber zumindest bieten.

GS-Zeichen: Das GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") kennzeichnet Produkte, die die gesetzlich geregelten sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Das Spielzeug wird durch eine staatlich autorisierte GS-Prüfstelle geprüft, die dann auch in Folge einmal jährlich Kontrollen (zum Beispiel Überprüfung der Produktionsstätte) durchführt. Das GS-Zeichen ist eines der führenden verbraucherorientierten Sicherheitsprüfzeichen in Europa.

LGA tested Quality: Dieses vom TÜV Rheinland vergebene Zertifikat bestätigt die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit eines Spielzeugs. Durch die jährliche Überwachung der Produktion wird ein gleichbleibendes Qualitätsniveau sichergestellt. Zudem vergibt der TÜV Rheinland auch das Proof-Siegel "schadstoffgeprüft" mit dem Teddybär als Erkennungszeichen, das den Fokus ganz auf die chemische Unbedenklichkeit des Spielzeugs richtet.

Öko-Tex 100: Die Institute der internationalen "Öko-Tex Gemeinschaft" prüfen Textilien und textile Spielwaren für Kinder auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit. Das Siegel bestätigt, dass die verwendeten Textilien frei von zahlreichen Schadstoffen (unter anderem Phthalate, zinnorganische Verbindungen und Flammschutzmittel) sind.

"spiel gut": Neben pädagogischen und praktischen Gesichtspunkten bezieht dieses Siegel auch die Umweltverträglichkeit eines Produkts mit ein. Seit 2005 erhält zum Beispiel nur noch PVC-freies Spielzeug diese Auszeichnung. Allerdings wurden vorher vergebene "spiel gut"-Siegel nicht noch einmal neu bewertet und das Siegel verweist auf kein Testdatum.


Beim Einkauf von Kinderprodukten können sie zudem auf folgende Punkte achten:

Kinder werden oft mit einer Flut von Spielzeug geradezu überschwemmt. Unsere Empfehlung: Kaufen Sie weniger, dafür aber qualitativ hochwertigeres Spielzeug. Das ist oft teurer, häufig jedoch auch haltbarer und in den meisten Fällen gesünder für die Kinder. Die Gefahr, dass sehr billiges Spielzeug gefährliche Stoffe enthält, ist relativ hoch.
Vertrauen Sie auch auf Ihre Sinne: Stark riechendes Spielzeug enthält häufig ausgasende Stoffe, die die Gesundheit gefährden können. Phthalat-haltiges Weich-PVC erkennt man in der Regel an seiner glänzenden, nach Plastik riechenden Oberfläche und einem charakteristischen "speckigen" Griffverhalten.
Bei Schnullern und Babyflaschen aus Hartplastik sollte auf den Hinweis "BPA-frei" geachtet werden, um sicherzugehen, dass das Produkt kein hormonell wirksames Bisphenol A enthält. Milchfläschchen aus Glas sind eine gute Alternative, Schnuller sollten keinen Schild aus Polycarbonat haben.

Im Haushalt sind folgende Tipps sinnvoll:
Schadstoffe sammeln sich gerne in Hausstaub an. Ein gutes Innenraumklima ist deshalb wichtig - nicht nur für Kinder. Dafür sollte regelmäßig gelüftet, saubergemacht und abgestaubt werden. Indem Sie elektronische Geräte abschalten statt auf Stand-By zu stellen, verhindern Sie, dass zum Beispiel bromierte Flammschutzmittel an die Raumluft abgegeben werden. Neue Teppiche oder Sofas lüften Sie am besten erst einmal aus, nachdem Sie sie aus der Verpackung genommen haben.
Neue Textilien wie Bettwäsche, Kleidung und Handtücher sowie Kuscheltiere und Plastikspielzeug sollten vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden.

Neues Auskunftsrecht unter REACH

Dank der europäischen Chemikalienverordnung REACH haben Verbraucher seit 2008 die Möglichkeit, direkt bei Herstellern und Händlern nachzufragen, ob in einem Artikel gefährliche Chemikalien eingesetzt wurden. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen Auskunft darüber zu erteilen, ob sich ein Stoff, der von der EU als besonders besorgniserregend eingestuft ist, darin befindet. Diese Stoffe sind auf der so genannten REACH-Kandidatenliste verzeichnet, über die Chemikalien in einem späteren Verfahren verboten oder in ihrem Gebrauch eingeschränkt werden können. Um Informationen über ein bestimmtes Produkt zu erhalten, müssen Verbraucher lediglich eine kurze schriftliche Anfrage stellen. Musterbriefe werden von verschiedenen Verbänden zur Verfügung gestellt, etwa auf der Webseite des BUND unter http://www.bund.net/bundnet/themen_und_projekte/chemie/gift_stoppen/Musterbrief. Somit kann man zum einen verhindern, ein Spielzeug zu erwerben, das zum Beispiel die auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgeführten Weichmacher DEHP, DBP, BBP und DIBP enthält. Zum anderen wird den Herstellern signalisiert, dass die Verbraucher keine Schadstoffe im Spielzeug tolerieren. Damit wird Druck auf die Unternehmen aufgebaut, gefährliche Stoffe zu vermeiden oder durch unschädliche Alternativen zu ersetzen. Nähere Informationen zu dem Verfahren und weitere Hintergründe finden Sie unter www.bund.net/gift-stoppen.


(Obiger Beitrag ist ein Auszug aus der BUND-Publikation "Gefährliche Lieblinge - Hormoncocktail im Spielzeug". Kostenloser Download unter http://www.bund.net/bundnet/themen_und_projekte/chemie/gift_stoppen)


Kontakt:
Dr. Heribert Wefers
Patricia Cameron
Sarah Häuser
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Friends of the Earth Germany
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Tel.: 030/2 75 86-40
Fax: 030/2 75 86-440
www.bund.net


Anmerkung

1) Der Hinweis auf den phthalatfreien Weichmacher DINCH findet sich seit einiger Zeit auf Spielzeugen. Laut Hersteller BASF ist er inzwischen der weltweit häufigste Ersatz für den Einsatzbereich der Phthalate und soll im Vergleich zu DEHP günstigere toxikologische Eigenschaften aufweisen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Umwelt- und Gesundheitsrisiken der potenziellen Ersatzstoffe allerdings noch nicht abschließend bewerten können, da die vorliegenden Daten noch nicht ausreichen (ECHA 2009).


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Quelle:
umwelt · medizin · gesellschaft Nr. 2/2010, (Juni 2010)
23. Jahrgang, S. 120 - 129
Verlag: UMG Verlagsgesellschaft mbH
Frielinger Str. 31, 28215 Bremen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2010