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DROGEN/383: Alkohol in der Schwangerschaft - Verzicht ist die einzige Option (AOK Hessen)


AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - 22. Juli 2019

Alkohol in der Schwangerschaft: Verzicht ist die einzige Option


Bad Homburg - Die Risiken, die regelmäßiger Genuss von Alkohol mit sich bringt, sind bekannt. Nichtsdestotrotz ist Alkohol ein weitverbreitetes Genussmittel. Doch gerade während der Schwangerschaft ist nicht nur die werdende Mutter, sondern besonders das ungeborene Kind betroffen. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann Entwicklungsstörungen und bleibende körperliche Schäden verursachen, denn der Alkohol geht vom Blut der Mutter unmittelbar in das des Kindes über.

Die genauen Auswirkungen selbst geringster Alkoholmengen auf das Ungeborene sind nie sicher vorhersagbar. Denn diese hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Alkoholstoffwechsel der Mutter, der konsumierten Menge sowie dem Entwicklungsstadium des Fötus ab. Alkohol ist ein Zellgift, dass die Zellteilung und Organbildung hemmt. Der Alkoholkonsum der Mutter kann für das Kind daher schwere Entwicklungsschäden zur Folge haben. Trägt das Kind gravierende Schädigungen davon, spricht man von einem fetalen Alkoholsyndrom. Die Symptome dafür können allgemeine Unterentwicklung, körperliche Missbildungen, Verhaltensstörungen und eine Verminderung der geistigen Fähigkeiten sein.

Um die Entwicklung des Kindes nicht zu gefährden, hilft es daher nur, konsequent auf Alkohol während der Schwangerschaft zu verzichten. Das gilt auch später in der Stillzeit. Nicht selten verläuft eine Schwangerschaft bis zum Ausbleiben der Periode aber auch unbemerkt, und in dieser Zeit hat die Mutter noch Alkohol konsumiert, ohne zu wissen, dass sie bereits für zwei trinkt. Alkohol ist in jedem Stadium der Schwangerschaft gefährlich, daher gilt, auch wenn nur der Verdacht auf eine Schwangerschaft besteht oder man schon lange schwanger werden möchte, konsequent auf Alkohol verzichten.

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Quelle:
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Pressemitteilung vom 22. Juli 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2019

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