Bundesministerium für Gesundheit - 9. Oktober 2019
Bundesgesundheitsminister Spahn: "Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter."
Kabinett beschließt Entwurf des "Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung"
Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des "Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG) von Gesundheitsminister Jens Spahn, dem das Kabinett heute zugestimmt hat.
"Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter. Nicht die Kasse mit den besten Finanztricks soll gewinnen, sondern die mit dem besten Service, der besten Versorgung und dem modernsten digitalen Angebot. Die Versicherten sollen eine faire Wahl treffen können, die Preis und Leistung berücksichtigt. Und sie sollen bei Kassen mit überhohen Rücklagen nicht mehr Beitrag zahlen als nötig."
(Bundesgesundheitsminister Jens Spahn)
Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Zu den wichtigsten Regelungen im Detail:
Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen Haftungsregelungen verursacht sind, sollen beseitigt werden. Heute zahlen bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen Krankenkassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last fair verteilt unter allen Krankenkassen.
Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.
Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen, werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes weiterentwickelt. Dazu wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. Künftig soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben.
Die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen werden konkretisiert, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken.
Der Finanzausgleich (RSA) wird systematisch weiterentwickelt und durch folgende Elemente zielgenauer ausgestaltet
Versuche einzelner Krankenkassen, die Diagnosestellung der Ärztinnen und Ärzte zu beeinflussen, sollen durch die Stärkung der Manipulationsresistenz gestoppt werden
Um in den Jahren 2018 und 2019 etwaige nicht refinanzierte Tarifsteigerungen in der Pflege zu finanzieren, sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr einmalig 250 Millionen Euro erhalten. Die zusätzlichen Mittel sollen den Krankenhäusern schnell und ohne relevanten zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrausgaben werden den Krankenkassen durch eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kompensiert.
Mit dem Kabinettbeschluss werden außerdem die Weichen gestellt, dass der im Versichertenentlastungsgesetz (VEG) bereits vorgesehene Abbau überschüssiger Finanzreserven ab dem 1. Januar 2020 beginnen kann.
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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung 9. Oktober 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2019
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