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POLITIK/2021: Haltelinie für die Altenpflege - ver.di: Zentraler Tarifvertrag nötig (UZ)


UZ - Unsere Zeit, Nr. 2 vom 10. Januar 2020
Sozialistische Wochenzeitung - Zeitung der DKP

Haltelinie für die Altenpflege
ver.di: Zentraler Tarifvertrag nötig

von Werner Sarbok


Die Gewerkschaft ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben im Dezember ihre Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Altenpflege fortgesetzt. ver.di will mit diesem Tarifvertrag die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege verbessern, unter anderem durch die Vereinbarung unterer Haltelinien. Lohndumping soll zukünftig nicht mehr möglich sein, darüber hinaus verlangt ver.di mehr als nur den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub.

Ein zentraler Tarifvertrag ist nach Auffassung von ver.di nötig, weil die Beschäftigten eine bessere Entlohnung angesichts von 14.500 stationären und 14.100 ambulanten Pflegeeinrichtungen in häufig recht kleinen Unternehmen nicht aus eigener Kraft durchsetzen können.

Eine endgültige Einigung konnte bisher nicht erzielt werden, es gebe aber Fortschritte bei den Verhandlungen, so ver.di. Der Tarifvertrag soll in der gesamten Altenpflege verbindlich gelten, das Lohnniveau nach unten absichern. Bestehende bessere tarifvertragliche Regelungen bleiben erhalten.

Die Arbeitgeberseite ist zersplittert. In der neu gegründeten BVAP haben sich einige gemeinnützige Pflegeanbieter wie die Arbeiterwohlfahrt zusammengeschlossen. Die kirchlichen Arbeitgeber sind nur indirekt, private Pflegeunternehmen gar nicht vertreten. Die kommerziellen Anbieter lehnen einen flächendeckenden Tarifvertrag mit Verweis auf den niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad in der Branche ab.

Inzwischen haben die beiden Tarifvertragsparteien auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offiziell darüber informiert, dass sie Tarifverhandlungen mit dem Ziel einer Allgemeinverbindlichkeit führen. Damit ist das Verfahren nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und die Beteiligung der Kommissionen von Religionsgemeinschaften eingeleitet. Die kirchlichen Verbände Caritas und Diakonie sind als große Trägergruppen in der Altenpflege aufgefordert, sich inhaltlich einzubringen.

Parallel dazu haben sich in der letzten Verhandlungsrunde des Jahres Gewerkschaft und Arbeitgeber auf Eckpunkte eines Tarifvertrages für die Auszubildenden in der Altenpflege geeinigt, der jedoch nicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden kann. Gemeinsames Ziel ist es, die Bedingungen in der Altenpflege denen der Krankenpflege anzupassen. Dabei sollen die Ausbildungsvergütungen in mehreren Schritten auf bis zu 1.400 Euro im dritten Ausbildungsjahr angehoben werden. Weitere Regelungen wurden unter anderem zum Nachtzuschlag, zum Erholungsurlaub, zur Jahressonderzahlung und zur Freistellung für die Prüfungsvorbereitung verhandelt.

Die nächste Verhandlungsrunde für den Tarifvertrag Altenpflege ist für den 4./5. Februar geplant.

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Quelle:
Unsere Zeit (UZ) - Zeitung der DKP, 52. Jahrgang,
Nr. 2 vom 10. Januar 2020, Seite 3
Herausgeber: Parteivorstand der DKP
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2020

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