Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

POLITIK/1640: Neufassung der Hilfsmittelrichtlinie ist für viele Patienten eine Zumutung (SoVD)


Sozialverband Deutschland - SoVD-Zeitung Nr. 2 / Februar 2009

Neufassung der Hilfsmittelrichtlinie ist für viele Patienten eine Zumutung

SoVD wehrt sich in Schreiben an Gesundheitsministerin


Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland sind auf Hilfsmittel angewiesen - angefangen bei Windeln wegen Inkontinenz, über Hörgeräte, Gehilfen, Rollstühle, Pflegebetten bis hin zu Beatmungsgeräten. Die Versorgung weist durch die Sparzwänge der vergangenen Jahre immer mehr Schwächen auf. Durch die Gesundheitsreform 2007 wurden die Defizite zusätzlich verschärft. In einem Schreiben wandte sich SoVD-Präsident Adolf Bauer daher an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Früher war es jedem Patienten freigestellt, einen Hilfsmittelanbieter seiner Wahl in Anspruch zu nehmen. Inzwischen stehen nahezu alle Krankenkassen jedoch unter enormem Spardruck. Sie führen daher immer häufiger Ausschreibungen durch und schließen mit einzelnen Firmen exklusive Verträge ab, wonach diese Anbieter dann alleine für die Versorgung der jeweiligen Patienten mit bestimmten Hilfsmitteln zuständig sind. Das hat zur Folge, dass in der Regel nur noch die billigsten Anbieter zum Zuge kommen und die Betroffenen kein Mitspracherecht haben, welches Sanitätshaus sie betreut oder beliefert.

Immer häufiger beschweren sich Patienten zudem über mangelnde Beratung und unzumutbare Lieferbedingungen. Auch die Qualität der Hilfsmittel lässt vielfach zu wünschen übrig. Im schlimmsten Fall werden durch diese Missstände sogar unangenehme Folgeerkrankungen ausgelöst. Trotz vehementer Einwände der Patientenvertreter wurde die Neuregelung der Hilfsmittelrichtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) im Oktober 2008 beschlossen.

Der Präsident des Sozialverband Deutschland, Adolf Bauer, wollte es darauf jedoch nicht bewenden lassen. Er wandte sich mit einem Schreiben direkt an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Darin wies er auf die nicht hinnehmbare Verschlechterung der Versorgungslage hin, die dem Neunten Sozialgesetzbuch nicht gerecht werde. Vor allem aber appellierte der SoVD-Präsident daran, die Qualitätsanforderungen unbedingt zu beachten und die Wunsch- und Wahlmöglichkeiten der Versicherten wieder in die Richtlinie mit aufzunehmen. Nach Ansicht Bauers müsse es verschiedene Versorgungsalternativen geben, um ein Hilfsmittel auf den Einzelfall der Behinderung und die individuelle Lebenssituation anzupassen.

Das Antwortschreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium erreichte die Bundesgeschäftsstelle des SoVD Ende Dezember des vergangenen Jahres. Dem Brief ist zu entnehmen, dass man den Einwänden von SoVD-Präsident Adolf Bauer die nötige Aufmerksamkeit hat zuteil werden lassen. Wenn die Hilfsmittelrichtlinie auch nicht beanstandet wurde, so hat man sie offensichtlich doch mit entsprechenden Auflagen versehen. Die Auflagen betreffen die konkrete und vollständige Beschreibung des Leistungsanspruches der Versicherten gemäß dem geltenden Recht.

Mit den Hinweisen soll dem Gemeinsamen Bundesausschuss nahegelegt werden, dass im Einzelfall auch nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführte Hilfsmittel verordnet werden können. Ebenso soll an geeigneter Stelle der Richtlinie noch ein Hinweis auf die bestehenden Wunsch- und Wahlmöglichkeiten der Versicherten unter verschiedenen Versorgungsalternativen aufgenommen werden. Somit wurde dem Anliegen des SoVD-Präsidenten Rechnung getragen - ein wichtiger Schritt im Sinne der betroffenen Patienten.


*


Quelle:
Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD-Zeitung Nr. 2 / Februar 2009, S. 3
Herausgeber: Bundesvorstand des Sozialverband Deutschland e.V.
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22-0, Fax: 030/72 62 22-145
E-Mail: redaktion@sovd.de
Internet: www.sovd.de

Die SoVD-Zeitung erscheint am 1. eines jeden Monats.
Der Bezugspreis wird im Rahmen des Verbandsbeitrages
erhoben.


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2009