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POLITIK/1641: Neue Impulse für den betrieblichen Gesundheitsschutz (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 19. März 2009

Neue Impulse für den betrieblichen Gesundheitsschutz


Zur Arbeitsaufnahme des Ausschusses für Arbeitsmedizin erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Der neue Ausschuss für Arbeitsmedizin hat am heutigen Donnerstag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin seine Arbeit aufgenommen. Staatssekretär Detlef Scheele eröffnete die konstituierende Sitzung. Das BMAS berief Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und Vertreter der arbeitsmedizinischen Wissenschaft in den neuen Ausschuss.

Zum Vorsitzenden wählte der Ausschuss Herrn Prof. Dr. med. Stefan Letzel, Leiter des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V.. Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeitsmedizin wurden Frau Dr. med. Gabriela Förster als Vertreterin der Gewerkschaften und Herr Dr. med. Ralf Franke als Vertreter der Arbeitgeber gewählt.

Der Ausschuss für Arbeitsmedizin hat die Aufgabe, Regeln und Erkenntnisse zur Anwendung der neuen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu ermitteln, Empfehlungen zu Wunschuntersuchungen auszusprechen, Konzepte zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge zu erstellen und das BMAS in allen Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und des medizinischen Arbeitsschutzes zu beraten. Der individuelle Gesundheitsschutz der Beschäftigten soll gestärkt werden; arbeitsbedingte Erkrankungen sollen reduziert und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit unterstützt werden. Daneben wird sich der neue Ausschuss zu kollektiven arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen, z.B. zur Gestaltung der Unterweisung, äußern. Ziele sind die Verbesserung der Präventionskultur in den Betrieben und die Steigerung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten.

Der Wandel der Arbeitswelt und längere Lebensarbeitszeiten verlangen innovative Antworten für die Gestaltung des betrieblichen Gesundheitsschutzes von der Arbeitsmedizin. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin kann hier wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Prävention in den Betrieben geben. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat den Weg dafür bereitet. Die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes werden transparent, die Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten festgelegt, Datenschutzrechte gesichert und das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen wird gestärkt.


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Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Pressemitteilung Nr. 71 vom 19. März 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2009