Pro Generika e.V. - 15. November 2016
Zahl des Monats November 2016: 84 Prozent
Berlin - Der Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) sieht bislang die Einführung von Rabattverträgen für generische Zytostatika mit den pharmazeutischen Herstellern vor. Wird dieses Vorhaben in der jetzigen Form umgesetzt, können Liefer- und möglicherweise sogar Versorgungsengpässe in diesem wichtigen Versorgungsbereich nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund ihrer Größe und Marktmacht müssen die großen Krankenkassen ausgeschriebene Wirkstoffe oftmals in regionale Gebietslose aufteilen. Die AOKs beispielsweise teilen Deutschland in insgesamt acht Gebietslose auf.
Eine Analyse der aktuell laufenden Rabattverträge der AOKs (Ausschreibungsrunden XIV - XVII) zeigt für die Wirkstoffe, für die eine Exklusivvergabe ausschließlich an einen Hersteller erfolgt ist, dass in 84 Prozent der ausgeschriebenen Wirkstoffe ein Hersteller oder eine Bietergemeinschaft den Zuschlag für alle acht Gebietslose erhalten hat. Die Aufteilung Deutschlands in Gebietslose läuft somit faktisch ins Leere.
Der Entwurf des AMVSG sieht vor, dass Krankenkassen - und dies auf Landesebene sogar gemeinsam - zukünftig auch generische Zytostatika exklusiv bei den Herstellern ausschreiben sollen.
In einem so sensiblen Bereich wie dem der Krebsmedikamente dürften die Folgen für die Versorgung der Patienten erheblich sein. Denn angesichts der Erfahrungen mit den bisherigen exklusiven Ausschreibungen ist davon auszugehen, dass auch bei den Zytostatika lediglich ein Hersteller alle Gebietslose für einen Wirkstoff gewinnt, mit der Folge, dass die Versorgung der Patienten von einem einzigen Hersteller geschultert werden muss. Treten bei diesem Hersteller, beispielsweise wegen Produktionsproblemen oder Wirkstoffknappheit, Lieferengpässe auf, ist mit direkten Auswirkungen auf die Patientenversorgung zu rechnen. Denn die anderen Hersteller haben sich mangels Zuschlag aus der Produktion zurückgezogen und kein Hersteller kann ad hoc den Wirkstoff produzieren und für die Patientenversorgung zur Verfügung stellen.
Aber gerade bei der medikamentösen Bekämpfung von Krebs darf das - legitime - Interesse der Kassen, dass Rabatte dem Gesundheitssystem zugutekommen, nicht zulasten der Versorgungssicherheit gehen. Daher gilt es, eine Lösung zu finden, die dies gewährleistet - Rabattverträge für versorgungskritische Arzneimittel sind allerdings nicht der richtige Weg.
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Bork Bretthauer
Geschäftsführer
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Quelle:
Pro Generika e.V.
Pressemitteilung vom 15. November 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2016
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