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AUSLAND/8397: Aus aller Welt - 31.01.2020 (SB)


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Gericht in Gent spricht drei Sterbehelfer vom Mordvorwurf frei

In Belgien waren vor zehn Jahren eine Psychiaterin und zwei Ärzte daran beteiligt, der 38jährigen psychisch kranken Frau Tine Nys Sterbehilfe zu leisten. Deren Angehörige verklagten 2012 die Mediziner wegen Mordes. Die zunächst abgewiesene Klage wurde auf einen Einspruch hin im vergangenen Jahr angenommen. Ein Geschworenengericht in Gent hat die drei Ärzte am Freitagmorgen freigesprochen, weil ihnen Mord nicht nachgewiesen werden konnte und sie in gutem Glauben und nicht heimtückisch gehandelt hatten. In Belgien ist seit 2002 die Sterbehilfe auch bei psychisch kranken Menschen gesetzlich erlaubt, wenn diese unter einer gravierenden, unerträglichen, unheilbaren und zum Tode führenden Störung leiden und aus freiem Willen aus dem Leben scheiden wollen.

31. Januar 2020


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