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GESUNDHEIT/8292: Medizin und Gesundheitswesen - 02.12.2019 (SB)


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Pflegegeld muß nicht selten zurückerstattet werden

Eigentlich sollte das Pflegegeld helfen, das Leben bedürftiger Menschen erträglicher zu gestalten. Jetzt hat eine Studie laut Deutschem Ärzteblatt ergeben, daß jeder 15. Antragsteller für das bayerische Pflegegeld vor der Auszahlung gestorben ist. Von rund 53.000 erfaßten Anträgen im Pflegejahr 2018/2019 erlebten 3500 Menschen nicht mehr die Auszahlung. Das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro wird einmal jährlich ausgezahlt. Wenn ein Antragsteller vor der Auszahlung stirbt, müssen die Angehörigen das Pflegegeld vollständig zurückzahlen. Verständlich, wenn vielerorts die Kritik laut wird, daß die Antragsbearbeitung oftmals verschleppt und somit die Auszahlung unnötig verzögert wird.

2. Dezember 2019


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