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GESUNDHEIT/8299: Medizin und Gesundheitswesen - 09.12.2019 (SB)


VOM TAGE


Jameda darf weiter Ärzte bewerten

Es liegt auf der Hand, daß nicht jeder mit seiner Bewertung in entsprechenden Online-Portalen zufrieden ist. So auch drei Mediziner, die laut Deutschem Ärzteblatt vor dem Landgericht München I geklagt und verlangt hatten, daß die Profile, die ohne ihr Einverständnis angelegt worden waren, gelöscht werden. Dem gaben die Richter jetzt zum Teil recht. Dabei hielten diese es allerdings nicht für problematisch, daß Bewertungsprofile ohne die Zustimmung der Bewerteten angelegt wurden. Dies sei eine von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion. Allerdings beanstandeten die Richter, daß Jameda auf den Profilen von Basiskunden (wie die drei Ärzte, die geklagt hatten), die nichts zahlen, sogenannte Expertenratgeber-Artikel zahlender Konkurrenten veröffentlichten und zu den Profilen dieser sogenannten Platin-Kunden verlinkten. Damit sei die Online-Plattform kein neutraler Informationsvermittler mehr. Denn Jameda verschaffe so seinen zahlenden Kunden Vorteile gegenüber den nicht zahlenden Basiskunden. Es dürfe nicht sein, daß die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden als Werbeplattform für Premiumkunden benutzt werden. Jameda kommentierte das Urteil, daß dieses sich auf eine veraltete Version des Bewertungsportals beziehe. Im Zuge regelmäßiger Layout-Überarbeitungen sei die Gestaltung der Profile schon vor einiger Zeit verändert worden.

9. Dezember 2019


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