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JUSTIZ/8522: Kriminalität und Rechtsprechung - 16.06.2020 (SB)


VOM TAGE


BGH befaßt sich mit dem Recht auf Vergessen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befaßt sich seit Dienstag mit zwei Klagen zur Löschpflicht des Suchmaschinenbetreibers Google und das Recht der in den Suchergebnissen aufgeführten Personen auf Vergessen. Juristisch geht es um das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nach Artikel 17 der in der EU geltenden Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie die gleichrangigen Unionsgrundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Möglicherweise wird der BGH die ihm vorliegenden Fälle dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Stellungnahme vorlegen. Eine Entscheidung des BGH dazu ist erst in einigen Wochen zu erwarten.

16. Juni 2020


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