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MELDUNG/022: Zwitter-Genitalverstümmelungen - Diskriminierung oder Verbrechen? (zwischengeschlecht.org)


zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter!

Pressemitteilung vom 30. Juni 2011

Zwitter-Genitalverstümmelungen: Diskriminierung oder
Verbrechen?


Jeden Tag wird in Deutschland in einer Kinderklinik mindestens ein wehrloses Kind irreversibel genitalverstümmelt.

Die Mediziner nennen es "korrigierende" oder "angleichende Eingriffe".

Überlebende Betroffene sprechen ihrerseits von Genitalverstümmelung, uneingewilligten Zwangsoperationen und Zwangskastration und von medizinischer Folter.

Allein in Hamburg haben 2011 mindestens 5 Kinderkliniken medizinisch nicht notwendige, kosmetische Genitaloperationen im Angebot für Kleinkinder "mit zu großer Klitoris" oder sonstwie "auffälligen Geschlechtsorganen". Bundesweit sollen es über 100 Kinderchirurgien sein, darunter auch zahlreiche kleine bis Kleinst-Anbieter.

Das florierende kosmetisch-chirurgische Angebot umfasst u.a. "Klitorisverkleinerungen", "Peniskorrekturen", "Anlegen einer Neovagina", "Verlegung der Harnröhre", Kastrationen, Gebärmutterentfernungen, usw. usf.

Kosmetische Genitaloperationen an Kleinkindern werden von Kliniken und anderen Anbietern aggressiv vermarktet unter Dutzenden von verschiedenen "Diagnosen" wie "Hypospadie", "AGS/CAH", "Pseudohermaphroditismus", "Inters*xualität", "Epispadie", "AIS", "Disorders of S*x Development (DSD)", "Gonadendysgenesie", "Swyer", "Turner" etc.

Diese Operationen erfolgen seit Jahrzehnten als unkontrollierte Menschenexperimente ohne ethische Überwachung. Die angebliche Wirksamkeit der medizinisch nicht notwendigen, irreversiblen Eingriffe wurde bis heute nie klinisch bewiesen. Die einschlägigen AWMF-Leitlinien stehen alle heute noch unverändert auf der niedrigsten Evidenzstufe S1.


Hunde besser vor Verstümmelung und Kastration geschützt als Kinder

Seit 15 Jahren klagen zwangsoperierte Zwitter in Deutschland die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken öffentlich an und fordern die Medizyner zum Aufhören und die Politik zum Handeln auf - bisher vergeblich.

Die Bundesregierung gab wiederholt zu Protokoll, von unzufriedenen Zwangsoperierten nichts zu wissen (Drucks. 14/5627), und sah keinen Handlungsbedarf (Drucks. 16/13269).

Aktuell sind in Deutschland Haustiere besser geschützt als Kinder: Während z.B. Hunde ohne medizinische Notwendigkeit weder kupiert noch kastriert werden dürfen, wird in den Kinderkliniken ungehindert weiter kosmetisch verstümmelt und kastriert.

Laut neuesten BMBF-Studien sind ab 3 Jahren nach wie vor 90% aller bedrohten Kinder durchschnittlich mehrfach kosmetisch operiert.

Ähnlich wie bei Betroffenen von s*xualisierter Gewalt ("Kindesmissbrauch") ist der Rechtsweg für Überlebende ein Alptraum und eine Farce. Da die Verstümmelungen in der Regel vor dem 2. Lebensjahr erfolgen, haben Überlebende in der Regel keine Chance, vor Ablauf der Verjährung zu klagen. Die meisten leiden zudem an mit den Eingriffen verbundenen, schweren Traumatisierungen.


"Fundamentaler Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit"

Seit 1997 werden kosmetischen Genitaloperationen an Kindern nebst von erwachsenen Betroffenen auch von namhaften Bioethikern, Juristen und Kulturwissenschaftlern öffentlich kritisiert.

Seit 2004 beurteilen Menschenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes und Amnesty Deutschland kosmetische Genitaloperationen an Kindern als "schwere Menschenrechtsverletzung" und "fundamentaler Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit", und unterstreichen die Parallelen zur weiblichen Genitalverstümmelung in Afrika.

2007 gelang es der Betroffenen Christiane Völling, die als Ausnahme erst im Alter von 18 Jahren operiert wurde, als erster und bisher immer noch einziger, ihren ehemaligen Chirurgen zu verklagen, unmittelbar vor Eintritt der absoluten Verjährung. 2008 erkannte das OLG Köln letztinstanzlich das "Selbstbestimmungsrecht [...] in ganz erheblichem Maße verletzt" (5 U 51/08).

2009 rügte das von Betroffenen angerufene UN-Komitee CEDAW die Bundesregierung wegen mangelnden "wirksamen Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte" (CEDAW/C/DEU/CO/6).

Auf Ende 2011 erarbeitet aktuell der Deutschen Ethikrat im Auftrag der Bundesregierung eine Stellungnahme. In einer ersten Einschätzung vom 15. Juni hielt der Deutsche Ethikrat u.a. fest: "Ein zentraler Punkt ist das Recht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit. [...] Hier findet das Elternrecht seine Grenzen und auch dies spricht dafür, mit solchen Eingriffen so lange wie möglich zu warten, damit die betroffenen Inters*xuellen selbst entscheiden können."


Politische Instrumentalisierung durch Schwule und Lesben

Vermehrt Erwähnung in der politischen Debatte finden Zwitter und damit Betroffene von Genitalverstümmelung in Kinderkliniken vor allem durch dritte Interessensgruppen, als Kanonenfutter im "Kampf gegen das Zweigeschlechtersystem" oder für "Schutz von s*xuellen Minderheiten vor Diskriminierung", in aktuellen Debatten etwa um "Personenstand"und "S*xuelle Identität".

Diese politischen Interessensgruppen richten ihren Blick in der Regel nicht auf die realen, zwangsoperierten Zwitterkörper, sondern auf ein fiktives unversehrtes Ideal, das ihre eigenen Wunschvorstellungen verkörpert. Dabei setzen sie unhinterfragt voraus, dass alle Zwitter auf Grund ihrer quasi "körpergewordenen Aufhebung des Zweigeschlechtersystems" ihre Ziele teilen würden, adoptieren "Inters*xuelle" ungefragt als eine Unterabteilung ihrer eigenen Gruppe und hängen sie als Schlusslicht bei sich hinten an (z.B. "LGBTQI"). Sofern diese dritten Interessensgruppen die Leiden der Betroffenen von Genitalverstümmelungen überhaupt behandeln, propagieren sie als Heilmittel wiederum einzig ihr eigenes Anliegen, z.B. die Abschaffung der Geschlechter, oder benutzen sie als wissenschaftliches Rohmaterial für Geschlechtertheorien.

Entsprechend mehren sich in letzter Zeit auf Länderebene politische Beschlüsse, in denen vorgeblich etwas zur Verbesserung der Lage "Inters*xueller" unternommen werden soll. Tatsächlich wurden aber die täglichen Genitalverstümmelungen vor der eigenen Haustüre entweder glatt geleugnet, z.B. vom Berliner Senat (Drucks. 16/14436) oder in der Bremischen Bürgerschaft (taz, 25.02.2011). Oder die Genitalverstümmelungen werden in konkreten Maßnahmen stillschweigend ausgeklammert, vgl. Hamburgische Bürgerschaft (Drucks. 19/4095).

2009 und 2010 wurden "Inters*xuelle" auch im Bundestag immer wieder Dutzende Male in offiziellen Dokumenten erwähnt - kein einziges Mal ging es dabei konkret um die Beendingung der täglichen Verstümmelungen.


Deutscher Ethikrat ist gefordert

Kosmetische Genitaloperationen an Kindern sind ein schwerer Verstoß gegen das Grund- und Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung (GG Art. 2 Abs. 2). Durch die hohe Zahl der Opfer, das systematische Vorgehen, die Schwere und das Ausmaß der körperlichen und seelischen Schäden und durch die Jahrzehnte lange Dauer sind die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken wohl eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen in den westlichen Demokratien seit dem 2. Weltkrieg.

Die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken müssen so schnell wie möglich gestoppt werden, "eines der dunkelsten Kapitel der Medizingeschichte" (Apotheken Umschau, 01.06.2011) muss beendet und öffentlich aufgearbeitet, das Unrecht der Medizinversuche muss gesellschaftlich anerkannt und so weit wie noch möglich ausgesöhnt werden.

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!". Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Juni 2011
Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
E-Mail: presse_at_zwischengeschlecht.info
Internet: http://zwischengeschlecht.org
Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2011