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MELDUNG/027: Wenn pflegende Angehörige Urlaub haben (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung 26.08.2011

Wenn pflegende Angehörige Urlaub haben


Rhein-Sieg-Kreis (rl) - Die Pflege eines nahe stehenden Menschen ist für die Angehörigen meist ein Vollzeit-Job, der physische und psychische Kräfte aufzehrt. "Wichtig ist es deshalb, dass sich auch pflegende Angehörige in regelmäßigen Abständen eine Erholungsphase gönnen", rät Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes. "Die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege schaffen hier Freiräume."

Bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen können Kurzzeitpflegeeinrichtungen die pflegebedürftigen Menschen für einen vorübergehenden Zeitraum in die Betreuung aufnehmen. Im Rhein-Sieg-Kreis stehen kreisweit mehr als 200 Kurzzeitpflegeplätze - meist in Senioren- und Pflegeeinrichtungen - zur Verfügung. Die Pflegekasse zahlt ab dem ersten Tag der Pflegeeinstufung einen Zuschuss von bis zu 1.510,- Euro pro Kalenderjahr, höchstens jedoch für 28 Tage, zur Deckung der Pflege- und Behandlungskosten. Der Betroffene selber muss dann Unterkunft und Verpflegung aus eigenen Mitteln bestreiten; hier liegen die Kosten im Rhein-Sieg-Kreis bei ca. 30,- Euro pro Tag. "Wenn kein eigenes Einkommen und Vermögen zur Verfügung steht, kann auch der Sozialhilfeträger für die Kosten aufkommen", so Stephan Liermann weiter.

Die Verhinderungspflege, die ebenfalls bis zu 28 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden kann, bietet die Möglichkeit, dass die Pflege auch weiterhin im häuslichen Umfeld oder - wenn dies nicht möglich ist - in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung sicher zu stellen. Voraussetzung die Verhinderungspflege ist jedoch, dass der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.

Wenn sowohl die Voraussetzungen der Kurzzeitpflege als auch die der Verhinderungspflege vorliegen, können insgesamt bis zu 56 Tage im Jahr überbrückt werden.

Detaillierte Auskünfte können die Pflegeberater der Pflegekassen oder der Städte und Gemeinden geben. Informationen über vorhandene Kurzzeitpflegeplätze im Rhein-Sieg-Kreis sind auch im aktuellen Wegweiser für Seniorinnen und Senioren bei den Städten und Gemeinden erhältlich oder in der Pflegedatenbank des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg.pflege.net abrufbar


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Quelle:
Pressemitteilung von Freitag, 26. August 2011
Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Tel. (02241) 13 - 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2011