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MELDUNG/102: Notrufe und Telefongespräche in Gebärdensprache ab sofort rund um die Uhr möglich (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 2. Juli 2018

Altmaier: "Notrufe und Telefongespräche in Gebärdensprache sind ab sofort rund um die Uhr möglich."


Der Vermittlungsdienst, der Telefongespräche zwischen hörenden Menschen und Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen durch die simultane Übersetzung eines Gebärdensprachdolmetschers ermöglicht, steht ab sofort rund um die Uhr zur Verfügung. Bislang war er lediglich zwischen 08:00 und 23:00 Uhr erreichbar. Die Initiative für den 24-Stunden-Service ging 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus.

Bundeswirtschaftsminster Altmaier: "Notsituationen können sich jederzeit ereignen. Und auch persönliche Kommunikationsbedürfnisse richten sich nicht nach der Uhrzeit. Sprach- und hörbehinderte Menschen müssen deshalb wie alle anderen in der Lage sein, rund um die Uhr im Notfall Hilfe rufen und telefonieren zu können. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Vermittlungsdienst jederzeit zur Verfügung steht und im vergangenen Jahr dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen. Von nun an ist der 24-Stunden-Service gelebte Praxis. Gemeinsam mit den Netzbetreibern und Diensteanbietern verbessern wir mit ihm die Notrufmöglichkeiten für sprach- und hörbehinderte Menschen deutlich und schaffen zusätzliche Sicherheit für die Menschen."

In Deutschland gibt es ca. 80.000 Gehörlose und bis zu acht Millionen Menschen, die beim Sprechen und Hören teilweise sehr stark eingeschränkt sind. Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums hat der Deutsche Bundestag 2017 das Telekommunikationsgesetz dahingehend geändert, dass für sie der telefonische Vermittlungsdienst 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 2. Juli 2018
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2018

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