Schattenblick → INFOPOOL → PANNWITZBLICK → PRESSE


HILFSMITTEL/231: Stock, Hund und Armbinde schützen Sehbehinderte im Straßenverkehr (idw)


Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, idw - Pressemitteilung 03.04.2017

Stock, Hund und Armbinde schützen Sehbehinderte im Straßenverkehr


Bonn - Im Straßenverkehr sind sehbehinderte und blinde Fußgänger besonderen Risiken und Gefahren ausgesetzt: Viele erkennen andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse zu spät oder gar nicht. Zu ihrem eigenen Schutz sollten Betroffene ihre Sehbehinderung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich machen, empfiehlt die Stiftung Auge. Außerdem erklärt sie, warum diese Hilfsmittel wichtig sind und spezielle Schulungen zur Orientierung und Mobilität im Straßenverkehr für die Betroffenen notwendig, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Dem Sehen kommt gerade im Straßenverkehr eine Schlüsselrolle für ein selbstbestimmtes Leben zu. Schlechte Witterungs- und Lichtverhältnisse wie Schnee oder Nebel oder eine verzerrte Akustik durch Wind sind nur Beispiele, die eine Orientierung von Menschen mit Sehbehinderungen im Verkehr erschweren können. "Dabei stellt das Überqueren von Straßen die wohl größte Herausforderung dar, weil die Betroffenen Gefahrenzeichen anderer Verkehrsteilnehmer - wie eine Lichthupe oder Handzeichen von Autofahrern - oft gar nicht wahrnehmen können", erklärt Professor Dr. med. Frank G. Holz, Vorsitzender der Stiftung Auge. Zudem kommt Menschen, die sich selbstständig nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegen können, die Pflicht zur Vorsorge zu, andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht zu gefährden. Dies kann durch das Tragen einer gelben Armbinde geschehen, Fußgänger können ihre Sehbeeinträchtigung oder Erblindung zudem durch einen weißen Blindenstock oder die Begleitung durch einen Blindenhund kenntlich machen.

Die meisten Unfälle bei Blinden und Sehbehinderten entstehen auf freier Strecke, weil Betroffene die Geschwindigkeit, Entfernung und Fahrtrichtung von Fahrzeugen nicht richtig einschätzen. Bis zum Laufbeginn dauert es circa dreimal länger als bei sehenden Menschen, dadurch können die Verkehrslücken bereits kürzer geworden oder sogar vorüber sein. Damit Betroffene diese Gefahren und Risiken minimieren und sich leichter im Straßenverkehr orientieren können, lernen sie in einem sogenannten Orientierungs- und Mobilitäts-Training (O&M) entsprechende Hilfestellungen und Techniken. "Zur Verbesserung ihrer eigenen Sicherheit sollte jeder blinde oder sehbehinderte Mensch eine solche Schulung absolvieren. Denn wer weiß, wie er sich trotz Sehbehinderung sicher durch den Straßenverkehr bewegen kann, ist selbstständiger und kann sein Leben selbstbestimmter führen", so Holz, der auch Direktor der Universitäts-Augenklinik Bonn ist. In einem O&M-Training lernen die Teilnehmer unter anderem den Umgang mit dem Langstock, Techniken zum Gehen mit einer Begleitperson und den Umgang mit verschiedenen Alltagssituationen außerhalb der eigenen vier Wände.

Neben einem Langstocktraining können die Teilnehmer bei einem O&M-Training auch den Umgang mit einem Blindenführhund lernen. "Hunde sind ein bewährtes Hilfsmittel für blinde Menschen, um barrierefreie und sichere Wege zu finden", sagt Professor Dr. med. Christian Ohrloff, Mediensprecher der Stiftung Auge. "Die Entscheidung für einen Blindenführhund sollte aber nicht leichtfertig getroffen werden, da die Betroffenen hierbei auch Verantwortung übernehmen. Interessierte sollten sich dessen bewusst sein."

Quellen:
Högner, Nadja: Herausforderungen blinder und sehbehinderter Menschen im Straßenverkehr und Maßnahmen zur sicheren Teilnahme. Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde 2015; 232: 982 - 987.

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband:
http://www.dbsv.org/orientierung-mobilitaet-o-m.html

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.stiftung-auge.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution1286

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, Lisa-Marie Ströhlein, 03.04.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang