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MELDUNG/190: Betreuung darf nicht bevormunden (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 22.07.2010

Betreuung darf nicht bevormunden

Justizministerin und Lebenshilfe sind sich einig: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiger Motor zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts


Berlin. Anlässlich des Staatenberichts der Bundesregierung zur UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen, der am 3. August im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, empfing Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Delegation der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Die Behindertenrechtskonvention gewährt Menschen mit geistiger Behinderung wie allen anderen Bürgern umfassende Rechts- und Handlungsfähigkeit. Aus Sicht der Lebenshilfe ist eine Überprüfung erforderlich, da dies in Deutschland so noch nicht umgesetzt wird. "Viele Menschen mit Behinderung empfinden die Anordnung einer rechtlichen Betreuung als Bevormundung", stellte Bundesvorsitzender Robert Antretter fest: "Das deutsche Betreuungsgesetz ist im internationalen Vergleich fortschrittlich. Doch die Praxis hat zu Fehlentwicklungen geführt, die gegen die Behindertenrechtskonvention verstoßen!"

So viel Assistenz wie möglich und so wenig Betreuung wie nötig: Eine bessere Umsetzung dieses Grundgedankens greift auch eine von behinderten Menschen in der Lebenshilfe selbst entwickelte Vereinbarung für gute Betreuung auf, die der Ministerin ausgehändigt wurde. Leutheusser-Schnarrenberger teilte die Auffassung der Lebenshilfe, dass eine gute Betreuung keine Bevormundung sein darf, sondern wie die Ministerin es ausdrückte: "Eine wichtige Unterstützung ist." Es wurde vereinbart, weiter im Gespräch über mögliche Verbesserung zu bleiben.


Fachkongress der Lebenshilfe am 10./11.11.2011 in Berlin
www.lebenshilfe-kongress.de


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Quelle:
Pressemitteilung: 22.07.2010
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2011