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MELDUNG/324: Wahlrecht - Anhörung ergab Zustimmung zur Forderung der Lebenshilfe (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 04.06.2013

Sachverständige fordern Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses

Anhörung ergab Zustimmung zur Forderung der Lebenshilfe



Berlin. In der Anhörung des Innenausschusses des Bundestages zum Wahlrecht am gestrigen Montag vertrat die Mehrzahl der Sachverständigen die Position der Bundesvereinigung Lebenshilfe: Alle Menschen mit Behinderung sollen wählen dürfen. Gegenwärtig sind Personen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben oder die im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind (Paragraf 13 Nr. 2 und 3 Bundeswahlgesetz) vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die Opposition will dies ändern: Gegenstand der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht (Drucksache 17/12068) und ein SPD-Antrag zur Verbesserungen des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten (Drucksache 17/12380).

Vier von sechs Sachverständigen sprachen sich dafür aus, die Wahlrechtsausschlüsse abzuschaffen, weil sie verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar seien. Die Sachverständigen stellten dar, dass viele Menschen, die zurzeit von den Wahlrechtsausschlüssen betroffen sind, durchaus wählen können. Unabhängig von ihrer tatsächlichen Fähigkeit zu wählen sei allen Menschen das Wahlrecht zuzusprechen. Dies gebiete die Menschenwürde und der Gleichheitsgrundsatz. Ein Wahlrechtsauschluss sei nur zulässig, wenn besonders zwingende Gründe diese Grundrechtseinschränkung erforderlich machten. Solche zwingenden Gründe konnte keiner der anwesenden Sachverständigen nennen.

"Es ist erfreulich, wie klar sich die Sachverständigen positioniert haben. Es ist für eine Demokratie wesentlich, allen Bürgern in gleicher Weise das Wahlrecht zuzuerkennen, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. "Die Möglichkeit zu wählen, ist ein grundlegendes Menschenrecht."


Die aktuelle Stellungnahme der Lebenshilfe zur Anhörung im Innenausschuss des Bundestages finden Sie auf unserer Internetseite unter:
http://www.lebenshilfe.de/de/themen-fachliches/artikel/StellungnahmenBVLH.php

Informationen zum Wahlrechtsausschluss in Leichter Sprache im Beitrag zum Parlamentarischen Abend 2013 unter:
http://www.lebenshilfe.de/de/leichte-sprache/mit-bestimmen/Parlamentarischer-Abend/parlamentarier_abend-2013.php?listLink=1

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Mit ihren rund 135.000 Mitgliedern zählt die Lebenshilfe zu den größten deutschen Selbsthilfeorganisationen; von ihren Einrichtungen und Diensten werden mehr als eine Million Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen direkt oder indirekt betreut. Die Lebenshilfe ist mit Bundesgeschäftsstellen in Marburg und Berlin vertreten. Landesgeschäftsstellen gibt es in allen 16 Bundesländern und darüber hinaus ein deutschlandweites Netz aus über 500 örtlichen Vereinigungen.

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Quelle:
Pressemitteilung: 04.06.2013
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2013