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MELDUNG/353: Das RAL Gütezeichen - Barrierefreiheit bedeutet mehr als rollstuhlgerecht (Adhoc)


RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. - Montag, 2. Dezember 2013

Barrierefreiheit bedeutet mehr als rollstuhlgerecht

RAL Gütezeichen barrierefrei signalisiert Zugang für alle Menschen



St. Augustin - Barrierefreiheit wird häufig mit behinderten- oder rollstuhlgerecht gleichgesetzt, wenn am Dienstag viele Länder den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung begehen. Tatsächlich bedeutet barrierefrei weit mehr und umfasst beispielsweise auch die sichere Orientierung für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung oder einfache Produktanwendungen und verständliche Bedienungsanleitungen. In Deutschland steht Behinderten mit dem RAL Gütezeichen barrierefrei eine zuverlässige Orientierung für barrierefreie Objekte, Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Die damit verbundenen Anforderungen erleichtern allen Menschen den Zugang zu Einrichtungen oder die Nutzung von Produkten ohne fremde Hilfe und damit ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Die Gütesicherung für Barrierefreiheit umfasst Kriterien, die nahezu alle Lebensbereiche abdeckt. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist die Voraussetzung für die Vergabe des Gütezeichens. Dazu gehören unter anderem Informationen in Braille- oder Profilschrift, schwellenfreie Zugänge oder die leichte Erreichbarkeit von Armaturen oder Bedienungsknöpfen. Die Anforderungen beziehen öffentliche und private Gebäude ein und gelten auch für Restaurants, Hotels, Bankschalter, Arztpraxen oder Parks und Spielplätze. Tragen Dienstleistungen das Gütezeichen, zeichnen sie sich zum Beispiel dadurch aus, dass das Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen von Verständnis und Natürlichkeit geprägt ist.

Gütesicherung barrierefrei als Maßstab bei Ausschreibungen

Architekten, Bauherren, Verwaltungen, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen zeigen die Kriterien, worauf sie bei Barrierefreiheit achten müssen. Behörden können darauf vertrauen, dass Unternehmen, die die Gütesicherung einhalten, die grundlegenden Ausschreibungsanforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen.

Informationen zur RAL Gütesicherung

Für die Anerkennung und Vergabe von RAL Gütezeichen ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz. Zurzeit gibt es über 130 Gütegemeinschaften mit 160 RAL Gütezeichen.


Weitere Informationen:
Gütegemeinschaft Barrierefreiheit e. V.
Patrick Dohmen
In der Vlötz 12, 52156 Monschau
Tel.: 02462/ 20 33 010
Fax: 0 24 62/ 20 33 011
E-Mail: buero@ral-barrierefrei.de
Internet: www.ral-barrierefrei.de

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Quelle:
Redaktion GESUNDHEIT ADHOC
Schumannstraße 6, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 802080 580, Fax: +49 (0)30 802080 589
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Internet: www.gesundheit-adhoc.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2013