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MELDUNG/535: Bundesteilhabegesetz - Persönliche Assistenz gesetzlich verankern (BDH)


BDH Bundesverband Rehabilitation - Pressemitteilung: 23.09.2016

Persönliche Assistenz gesetzlich verankern


Bonn, 23.9.2016 - Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. kritisiert die Regelungen des vorgelegten Bundesteilhabegesetzes. Dazu erklärt die Vorsitzende des Sozialverbandes, Ilse Müller:

"Das Bundesteilhabegesetz zeigt immerhin, dass Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe an Gewicht gewonnen haben. Dennoch bleibt der vorliegende Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Wir kritisieren in erster Linie die weiterhin bestehenden Einkommens- und Vermögensgrenzen für behinderte Menschen. Von wirtschaftlicher Selbstbestimmung oder gar Vermögensaufbau kann keine Rede sein. Betroffene hängen am Tropf staatlicher Zuweisungen. Vom Recht auf persönliche Assistenz ist ebenfalls weit und breit keine Spur. Dabei liegt genau hier der Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag.

Grundsätzlich muss sich das Bundesteilhabegesetz am anspruchsvollen Ziel von tatsächlicher Teilhabe und Chancengerechtigkeit behinderter Menschen hierzulande auf sämtlichen gesellschaftlichen Ebenen messen lassen. Mit Blick auf die Einschränkungen leistungsberechtigter Personen muss man leider konstatieren, dass es nicht gelungen ist, dieses fundamentale Oberziel der schon vor Jahren ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Hier muss nachgebessert werden, um das fundamentale Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu stärken und dieses Grundrecht nicht durch faktische Wohnortauflagen, Gängelung durch die Pflegeversicherung und Eingriffe in die finanzielle Autonomie zu schwächen."

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Quelle:
Pressemitteilung: 23.09.2016
BDH Bundesverband Rehabilitation
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Telefon 02 28 / 9 69 84 - 0, Fax 02 28 / 9 69 84 - 99
E-Mail: presse@bdh-bonn.de
Internet: www.bdh-reha.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2016

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