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MELDUNG/570: Deutscher Behindertenrat fordert Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse (DBR)


Presseinformation des Deutschen Behindertenrates - 20.09.2017

Deutscher Behindertenrat fordert: Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung auch auf Bundesebene!


Berlin, 20. September 2017. Der Deutsche Behindertenrat fordert anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017, die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen endlich auch auf Bundesebene abzuschaffen! lüsse für Menschen mit Behinderungen endlich auch auf Bundesebene abzuschaffen!

"Noch immer sind knapp 85.000 Menschen mit Behinderungen in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen. Diese Verweigerung der gleichberechtigten Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ist völkerrechtswidrig und muss sofort ersatzlos aufgehoben werden", konstatiert Hannelore Loskill, DBR-Sprecherratsvorsitzende und Vorstandsvorsitzende der BAG SELBSTHILFE.

Wie einfach die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen ist, zeigen die Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen (NRW). In NRW wurde im Zuge der Verabschiedung des neuen Landesgesetzes falen (NRW). In NRW wurde im Zuge der Verabschiedung des neuen Landesgesetzes zur Stärkung der sozialen Inklusion (Inklusionsstärkungsgesetz), welches am 01. Juli 2016 in Kraft trat, der Wahlrechtsausschluss für Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, sowohl aus dem Landeswahlgesetz als auch aus dem Kommunalwahlgesetz gestrichen. Kurze Zeit später folgte Schleswig-Holstein und strich die entsprechenden Regelungen im Landeswahlgesetz sowie im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz. Damit setzen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen als erste Bundesländer um, was in Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert wird.

Warum kann dieses elementare Recht nicht auf Bundesebene umgesetzt werden? "Nun ist vor allem der Bund gefordert, die menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse zulasten behinderter Menschen, insbesondere vor dem Hintergrund chlüsse zulasten behinderter Menschen, insbesondere vor dem Hintergrund der diesjährigen Bundestagswahl, sofort ersatzlos aus den Wahlgesetzen zu streichen", so Hannelore Loskill. Die Beispiele von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zeigen, dass die Demokratie nicht gefährdet ist, wenn auch diejenigen Menschen mit Behinderungen wählen dürfen, denen es bisher untersagt wurde.

"Mit der Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 würde der Bund ein klares Zeichen des Bekenntnisses zur UN-Behindertenrechtskonvention setzen, welche bereits vor acht Jahren ratifiziert wurde", unterstreicht Hannelore Loskill.

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Quelle:
Presseinformation des Deutschen Behindertenrates: 20.09.2017
Die BAG SELBSTHILFE ist Teil des Aktionsbündnisses Deutscher Behindertenverbände.
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung,
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Burga Torges, Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0211-31006-25, Fax: 0211-31006-48
Email: burga.torges@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2017

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