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POLITIK/455: Gesundheitspolitik - Hochwertig und wohnortnah (Selbsthilfe)


Selbsthilfe - 2/2009

GESUNDHEITSPOLITIK
Hochwertig und wohnortnah


Die Positionen der Parteien CDU und CSU zur Bundestagswahl werden von den jeweiligen Parteien beschlossen. Diese Beschlüsse standen bei Redaktionsschluss noch aus. Die aufgeworfenen Fragen der BAG SELBSTHILFE beantwortete Hubert Hüppe in seiner Funktion als Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen.



GESUNDHEITSPOLITIK

Solidarisches Gesundheitssystem

Das deutsche Gesundheitssystem ist international eines der besten. Die CDU/CSU will, dass auch in Zukunft jeder in Deutschland - unabhängig von Einkommen, Alter oder gesundheitlichem Risiko - eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung erhält.

Anders als bei der Gesundheitsreform unter der rot-grünen Bundesregierung hat die Union bei der letzten Gesundheitsreform statt auf höhere Zuzahlungen und Leistungsausgrenzung auf mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gesetzt. Stattdessen wurden folgende Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen beschlossen:

Die geriatrische Rehabilitation als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, haben jetzt einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege.
Bessere Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen durch den Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Auf Leistungen zur sozialmedizinischen Nachsorge für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder besteht künftig ein Rechtsanspruch.
Zusätzlich soll noch die Krankenhausassistenz für Menschen mit Behinderungen eingeführt werden.

Bei der Reform der Pflegeversicherung hat sich die CDU/CSU massiv dafür eingesetzt, dass Leistungen der Pflegeversicherung an die Bedürfnisse pflegebedürftiger, behinderter und älterer Menschen angepasst werden. Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 unter einer unionsgeführten Regierung werden die Leistungen spürbar angehoben, insbesondere für altersdemente Menschen oder für Menschen mit einer sogenannten "geistigen" Behinderung.


Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Erstmals wurde ein morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi RSA) im deutschen Gesundheitswesen eingeführt. Jetzt bekommen die Kassen für jeden Patienten den gleichen Beitrag - egal ob jemand ein hohes oder geringes Einkommen hat. Somit ist jeder Patient gleich viel wert.

Ihre Forderung, 300 Krankheiten in den Morbi RSA aufzunehmen, ist ebenso willkürlich wie die Festlegung der 80 Krankheiten. Ziel ist es, Kassen bei besonders kostenintensiven Erkrankungen zu entlasten.


Hilfsmittelversorgung

Aufgrund der massiven Proteste von Betroffenen und ihren Verbänden haben wir bei der Hilfsmittelversorgung im SGB V Korrektoren vorgenommen. Im Gesetz ist klargestellt, dass Krankenkassen nicht zwangsläufig Ausschreibung für Hilfsmittel machen müssen. Darüber hinaus wird ein Präqualifizierungsverfahren eingeführt, um die Qualitätsanforderungen und Eignungskriterien von Leistungserbringern zu gewährleisten. Sollte sich herausstellen, dass es zu massiven Versorgungsproblemen mit Hilfsmitteln kommt, werden wir uns dafür einsetzen, diese Versorgungslücken zu schließen. Wichtig ist, dass durch die Ausschreibungen die individuelle Anpassung nicht gefährdet wird.


Arzneimittelversorgung

Die Kosten für Arzneimittel sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Um Gesundheit bezahlbar zu machen, haben wir für mehr Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt gesorgt. Durch Rabattverträge soll bei gleicher Wirkung das preisgünstigste Medikament abgegeben werden. Bislang sind 10.376 Arzneimittel von der Zuzahlung befreit.


"Sprechende Medizin"

Persönliche Zuwendung und intensive Gespräche mit dem behandelnden Arzt sind für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wichtig. Beratung wird schon jetzt finanziert. Schwierig ist dabei, wie die Honorierung nach Gesprächsbedarf unterschiedlich geregelt werden kann.


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TEILHABE BEHINDERTER MENSCHEN

Inklusive Bildung

Als Mitglied des Vereins "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" kämpfe ich für das Recht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen auf inklusive Bildung. Es muss mehr gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung geben. Die CDU hat in ihrem aktuellen Grundsatzprogramm von Dezember 2007 erstmals die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen als ihr politisches Ziel deutlich gemacht. Unser Ziel sind gemeinsame Lebenswelten von der Kindertageseinrichtung bis zum Arbeitsleben, damit auch Nichtbehinderte besser lernen mit Menschen mit Behinderungen zu leben.


Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung muss teilhabeorientiert sein. Bei allen Überlegungen dürfen die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht vernachlässigt werden. Eine teilhabenrientierte Pflege darf nicht zulasten der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit sogenannten "geistigen" Behinderungen, aus der Eingliederungshilfe gehen. Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen nicht in reine Pflegeheime umgewandelt werden.

Ich trete für Hilfen aus einer Hand ein. Ansprüche gegenüber unterschiedlichen Stellen müssen zusammengefasst werden. Das ist beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget schon heute möglich. In der Praxis funktioniert die trägerübergreifende Zusammenarbeit aber noch nicht gut genug. Ich bin deshalb für eine Anlaufstelle für alle Hilfen. Die mit der Pflegeversicherung eingeführten Pflegestützpunkte und bereits bestehende Anlaufstellen, wie etwa die Gemeinsamen Servicestellen, müssen zu einer zentralen Informationsstelle zusammengeführt werden.


Behindertenrechtskonvention

Teilhabe ist ein Menschenrecht. Die UN-Konvention hat dies klargestellt. Wir werden Punkt für Punkt der Konvention durchgehen. Die Union hat mit dem Koalitions-Antrag im Deutschen Bundestag "Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt schützen" bereits einen wichtigen Punkt der UN-Konvention (Art. 6) aufgegriffen.

Auf ihrem Kongress im Mai 2009 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgende Themen: "Arbeit und Beschäftigung" (Art. 27) und "Bildung" (Art. 24). Die Union bezieht auf dem Kongress besonders die Betroffenen selbst in den Diskussionsprozess ein. "Nichts über uns - ohne uns" muss nach Meinung der Union noch mehr als bisher mit Leben gefüllt werden.


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FREIWILLIGES SOZIALES ENGAGEMENT

Selbsthilfe

Menschen mit Behinderungen muss ermöglicht werden, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Selbsthilfe muss deshalb ausreichend gefördert werden. Der Bund fördert im Bundeshaushalt 2009 Projekte im Bereich der gesundheitlichen Selbsthilfe mit über 2,55 Min. Euro. Daneben fördern auch Länder, Kommunen, Bürger und beispielsweise Stiftungen die Selbsthilfearbeit. Der Bund hat mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements die Selbsthilfearbeit gestärkt. Hier sind etwa die steuerliche Besserstellung von Stiftungen und die verbesserten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Spenden, z.B. an Selbsthilfevereine, zu nennen. Für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen oder mildtätigen Bereich wurde ein Freibetrag von 500 Euro eingeführt. Insoweit sind geleistete Aufwendungen bereits heute steuerlich anerkannt. Weitergehende Fördermöglichkeiten kann ich zurzeit nicht versprechen.


Jugendfreiwilligendienste

Ich habe mich in dieser Sache an das zuständige Bundesfamilienministerium gewandt und mich dafür eingesetzt, dass das Gesetz zur Förderung des Jugendfreiwilligendienstes entsprechend geändert wird. Eine bundesweit einheitliche Regelung wird es - laut Auskunft des Bundesministeriums - vorerst zwar nicht geben, jedoch können die zuständigen Landesbehörden Mitglieder der BAG Selbsthilfe zulassen. Ich werde mich aber weiter für eine bundesweite Lösung einsetzen.


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Quelle:
Selbsthilfe 2/2009, S. 16-17
Zeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung
und ihren Angehörigen e.V.
Herausgeber: BAG Selbsthilfe
Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/31 00 6-0, Fax: 0211/31 00 6-48
E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2009