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POLITIK/475: Ausgleichsabgabe von Unternehmen - Nachzahlung gefordert (Silvia Schmidt, SPD)


Silvia Schmidt, MdB - 18. März 2010
Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion

Bundesregierung will Pflicht zur Zahlung der Schwerbehindertenausgleichsabgabe bei Unternehmen verstärkt prüfen
- Schmidt fordert Nachzahlung


Berlin, 18.03.2010, Wer als Unternehmer mehr als 20 Mitarbeiter hat, muss mindestens 5% schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Andernfalls muss das Unternehmen eine Ausgleichsabgabe zahlen, die zur Integration ins Arbeitsleben verwendet wird. In den vergangenen Jahren standen Mittel in Millionenhöhe dieser Schwerbehindertenausgleichsabgabe nicht zur Verfügung, weil die Bundesagentur für Arbeit nicht alle Arbeitgeber überprüft hat, die Schwerbehinderte beschäftigen könnten. Die Bundesregierung kann diese Abgaben in Millionenhöhe nicht nachfordern, da sie leider verjährt sind und teilte in Antworten auf parlamentarische Anfragen der SPD weiter mit, dass nun eine verbesserte Erfassung für die Zukunft gemeinsam mit den Integrationsämtern sichergestellt wird.

Dass solche Versäumnisse in Zukunft nicht mehr vorkommen, will die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, gesichert wissen: "Wir brauchen die Mittel der Ausgleichsabgabe, um die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter voranzutreiben. Von einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt, wie ihn die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, sind wir weit entfernt, wie der stetige Zustrom gerade von psychisch kranken Menschen in die geschützten Werkstätten deutlich zeigt. Wir haben in der vergangenen Legislatur Maßnahmen wie die Unterstützte Beschäftigung geschaffen, damit Menschen mit Behinderung eine Chance auf betriebliche Qualifikation erhalten. Das steigert ihre Chancen, eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Die Ausgleichsabgabe ist dafür sehr wichtig und darf in Zukunft nicht mehr durch Ausfälle geschwächt werden".

Schmidt weiter: "Ich fordere die Regierung deshalb auf, dem Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom Dezember 2009 zu folgen, die verjährten Mittel zu beziffern und aus Steuermitteln zu ersetzen und damit sinnvolle Maßnahmen zur Beschäftigungs- und Bildungsförderung für schwerbehinderte Menschen, z.B. in Integrationsprojekten, möglich zu machen".


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Quelle:
Pressemitteilung: Mittwoch, 18. März 2010
Silvia Schmidt, MdB
Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel. (030) 227 73109, Fax (030) 227 76627
E-Mail: silvia.schmidt@bundestag.de
Internet: www.silviaschmidt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2010