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VERBAND/655: Lebenshilfe-Beratungsangebot - Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen (LHZ)


Lebenshilfe Zeitung, Nr. 2 - Juni 2010

Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen
Wo gibt es vor Ort bereits Beratungsangebote der Lebenshilfe?

Von Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust


Seit Januar 2010 gilt: Wird vor der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt, müssen Ärzte Kontakt zu Behindertenverbänden herstellen. Aber nur, wenn die werdende Mutter dies wünscht. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass eine Schwangere in dieser schwierigen Situation alle notwendigen Informationen erhält. Sie kann zum Beispiel mit anderen Eltern sprechen. So erfährt die Schwangere, wie es ist, mit einem behinderten Kind zu leben.


Der Gesetzgeber war zu der Überzeugung gelangt, dass bisher die Beratung besonders zum Leben mit einem behinderten Kind noch nicht ausreichend war. Daher kam es im letzten Jahr zu der Gesetzesänderung, die eine Vermittlung an psychosoziale Beratungsstellen, Selbsthilfeverbände und Behindertenverbände vorsieht. Zudem hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Informationsbroschüren zum Leben mit einem behinderten Kind herausgebracht. Diese wurden in größter Eile, aber dennoch unter Mitarbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe im Dezember 2009 fertig gestellt und können im Internet unter www.bzga.de heruntergeladen werden. Aktuell werden die Broschüren überarbeitet, um das eilig entstandene Produkt noch zu verbessern.

Das Bundesfamilienministerium hat nun ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob die Gesetzesänderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz ihr Ziel erreicht: eine umfassendere Information und Beratung Schwangerer in Konfliktlagen. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen neben Ärzten und Beratungsstellen auch die Informations- und Beratungsangebote der Behindertenverbände untersucht werden.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist gebeten worden, deutschlandweit alle Angebote ihrer Mitgliedsorganisationen in Erfahrung zu bringen und im Internet unter www.lebenshilfe.de zu veröffentlichen. Diese Adresse ist bereits in den Beratungsbroschüren der BzgA enthalten. Bei der Lebenshilfe Berlin beispielsweise können sich Paare, die ein Kind mit Behinderung erwarten, über die Elternberatung oder das Elterntelefon informieren.

Daher bitten wir Sie herzlich, sich zu melden, wenn Sie von weiteren Informations- und Beratungsangeboten der Lebenshilfe Wissen. Schicken Sie uns bitte eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax mit folgenden Angaben: Wer bietet die Beratung an, was genau umfasst das Angebot, und wie können Eltern Kontakt mit der Beratungsstelle aufnehmen (E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust,
stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe


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Quelle:
Lebenshilfe Zeitung, Nr. 2/2010, 31. Jg., Juni 2010, S. 10
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung
Bundesgeschäftsstelle, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon: 030/20 64 11-0, Fax: 030/20 64 11-204
E-Mail: LHZ-Redaktion@Lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de

Die Lebenshilfe-Zeitung mit Magazin erscheint
jährlich viermal (März, Juni, September, Dezember).


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2010