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EUROPA/1211: Fluglärm - EU darf Probleme nicht auf die Bevölkerung abwälzen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Februar 2012

Fluglärm: EU darf Probleme nicht auf die Bevölkerung abwälzen


Anlässlich der heutigen Demonstrationen gegen Fluglärm und Flughafenausbau in Frankfurt und Berlin erklären Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik und die hessische Bundestagsabgeordnete Daniela Wagner:

Während tausende Menschen gegen Fluglärm und Flughafenausbau demonstrieren, plant die Europäische Kommission mit ihrem Entwurf für das sogenannte EU-Flughafenpaket gerade erhebliche Verschlechterungen beim Schutz vor Fluglärm. Teil des EU-Flughafenpakets, ist eine Betriebsbeschränkungsverordnung. Diese hat vor allem ein Ziel: die Steigerung der Kapazitäten der europäischen Flughäfen. Der Lärmschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger soll nur nachrangig berücksichtigt werden.

Besonders schlimm ist, dass ausgerechnet die wirksamste Maßnahme zum aktiven Schallschutz, nämlich das Verhängen von Betriebseinschränkungen massiv beschnitten werden soll. Nachtflugverbote wie sie in vielen Bereichen Deutschlands gelten, würden kaum durchsetzbar. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung in Brüssel klar auf die Seite der Bürgerinnen und Bürger stellt und eine grundsätzliche Überarbeitung des Flughafenpaketes durchsetzt.

Deshalb werden wir in der nächsten Woche einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundestag einbringen. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene durchzusetzen, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger - insbesondere in der Nacht - Vorrang haben muss, vor den wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrtbranche. Betriebsbeschränkungen dürfen nicht das letzte Mittel der Wahl sein, sondern das bevorzugte. Wir brauchen endlich ambitionierte Schutzziele, die vorgeben, ab wann der Fluglärm für die Menschen als schädlich zu werten ist und entsprechend eingegriffen werden muss. Dazu zählen insbesondere europaweit gültige Grenzwerte für die Lärmpegel an Flughäfen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Februar 2012, Nr. 0089
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2012