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EUROPA/1423: Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM - voller Erfolg für Europa, Schlappe für Euro-Kritiker


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. März 2014

BVerfG-Urteil zum ESM - Voller Erfolg für Europa, herbe Schlappe für Euro-Kritiker



Anlässlich des BVerfG-Urteils zum ESM, erklären Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik:

Ein guter Tag! Das Urteil ist ein voller Erfolg für Europa und den Euro und eine herbe Schlappe für die Euro-Kritiker. Das Gericht hat den ESM mit klaren Worten für verfassungsgemäß erklärt. Der ESM verursacht keine unbegrenzten Haftungsrisiken, die umfassenden Beteiligungsrechte des Bundestages wahren seine haushaltspolitische Verantwortung. Ebenso hat das Gericht die Klage gegen die Target-II-Salden und die EZB-Maßnahmen zur Finanzierung der Geschäftsbanken als nicht substantiiert zurückgewiesen.

Mit dem Urteil ist klar, dass alle für den Zusammenhalt des Euro neu geschaffenen Institutionen dem deutschen Verfassungsrecht standhalten. Das Gericht stärkt an dieser Stelle den pro-europäischen Kurs des Bundestags.

Die Vorgaben des Gerichts zur Wahrung der deutschen Veto-Position und die verfassungskonforme Auslegung der Kapitalausgaben des ESM mit verändertem Nennwert entsprechen unserem Vortrag und sind hilfreich. Karlsruhe hat zudem deutlich gemacht, dass Risiken, die sich für den Bundeshaushalt durch die Übernahme von Garantien ergeben, bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden müssen. Wie diese Berücksichtigung konkret aussehen kann, wird ab morgen der Haushaltsauschuss beraten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. März 2014, Nr. 0221-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2014