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AUSSEN/1359: Todesurteil gegen Christin im Sudan aufheben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. Mai 2014

Todesurteil gegen Christin im Sudan aufheben

Stephanuskreis der CDU/CSU-Fraktion appelliert an sudanesische Regierung



Eine schwangere Christin ist im Sudan allein wegen ihrer religiösen Überzeugung zum Tode verurteilt worden. Die Mitglieder des Stephanuskreises in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben nun in einem Schreiben an die sudanesische Regierung eine Überprüfung des Urteils gefordert. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Fraktion, Erika Steinbach:

"Die Mitglieder des Stephanuskreises der CDU/CSU-Bundestagsfraktion appellieren nachdrücklich an die Regierung der Republik Sudan, dass das Todesurteil gegen die 27-jährige Christin Mariam Yahya Ibrahim Ishag in einem fairen Berufungsprozess überprüft werden muss. Die Anschuldigungen müssen fallengelassen und die junge Mutter schnellstmöglich in die Freiheit entlassen werden. Wir hoffen, dass der Stephanuskreis und sein Vorsitzender Heribert Hirte mit dem Brief etwas bewegen können.

Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, zu dem sich das sudanesische Außenministerium gerade noch einmal ausdrücklich bekannt hat, ist in der sudanesischen Verfassung von 2005 festgeschrieben. Dieses Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet auch das Recht, seine Religion oder seinen Glauben zu wechseln.

Die 27-jährige hochschwangere Frau ist bereits seit Februar 2014 mit ihrem 20 Monate alten Sohn im Frauengefängnis in Karthum inhaftiert. Das Gericht hat sie nun wegen zweier aus der Scharia abgeleiteten Vergehen verurteilt: ihrer Hinwendung zum christlichen Glauben und der Hochzeit mit einem Christen, die als außerehelicher Geschlechtsverkehr gewertet wurde.

Dieser Fall zeigt, wie schwierig die Lage vieler Christen im Sudan geworden ist. So belegt das Land im aktuellen Weltverfolgungsindex des überkonfessionellen Hilfswerkes Open Doors einen alarmierenden elften Platz. Wir werden im Rahmen unseres besonderen Engagements für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit auch die Menschen im Sudan nicht vergessen und uns mit Nachdruck für eine Verbesserung der Situation einsetzen."


Hintergrund:

Den Brief des Stephanuskreises finden Sie unter:
www.cducsu.de/fraktion/stephanuskreis

Der 2010 gegründete Stephanuskreis ist ein Gesprächskreis, der jederzeit allen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion offensteht. Er hat aktuell 72 Mitglieder. In Erinnerung an den ersten christlichen Märtyrer, dem sowohl Katholiken als auch Protestanten gedenken, hat der Stephanuskreis sowohl den Schutz verfolgter Christen als auch den Einsatz für Religionsfreiheit und religiöse Toleranz ins Zentrum seiner Arbeit gestellt.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2014