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AUSSEN/1429: Menschenrecht auf faire und freie Wahlen garantieren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. November 2014

Menschenrecht auf faire und freie Wahlen garantieren

Vor Stichwahl um das Präsidentenamt in Rumänien



In Rumänien findet am kommenden Sonntag die Stichwahl um das Präsidentenamt statt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Erika Steinbach:

"Wir fordern die Einhaltung der verbindlichen demokratischen und menschenrechtlichen Standards der EU und Gewährleistung einer fairen und freien Stichwahl am 16. November. Das Ergebnis des ersten Wahlgangs hat gezeigt, dass die Stimmen der Auslandsrumänen und die 'Stimmen auf Sonderlisten' voraussichtlich die Präsidentschaftswahl in Rumänien entscheiden werden.

Nach den Zahlen des offiziellen Melderegisters sind allein 260.000 in Deutschland lebende rumänische Staatsbürger wahlberechtigt. Gleichwohl hatte Rumänien lediglich fünf Auslandswahllokale in der Bundesrepublik eingerichtet. Das hat etwa in München zu Wartezeiten von einigen Stunden geführt. Allein dort mussten nach Schließung der Wahllokale mehrere hundert Wahlberechtige abgewiesen werden.

Ferner scheint die rumänische Wahlpraxis, nach der im ersten Wahlgang fast eine Million Stimmen als 'Stimmen auf Sonderlisten' außerhalb eines amtlichen Wählerverzeichnisses ausgewiesen worden waren, kaum mit den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien der EU vereinbar.

Wenn eine Auslandsvertretung das Auswärtige Amt darum ersucht, auch außerhalb ihrer diplomatischen Vertretungen Wahllokale in Deutschland einzurichten, wird dies stets wohlwollend und auch kurzfristig ermöglicht. Anders lautende Informationen sind schlicht falsch.

Wir fordern die rumänische Regierung auf, von der genannten Möglichkeit für die Stichwahl noch Gebrauch zu machen und so Vorwürfe der Manipulation und einseitigen Parteinahme zu entkräften."

Hintergrund:
Beim ersten Wahlgang der rumänischen Präsidentschaftswahl am 2. November war es Auslandsrumänen in einigen Ländern der Europäischen Union durch viel zu geringe Kapazitäten in den Wahllokalen der Botschaften und Konsulate unmöglich, ihrem Wahlrecht nach Artikel 3 des entsprechenden Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention nachzukommen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2014