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AUSSEN/1786: Türkei muss zu Rechtsstaatsprinzip zurückkehren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. November 2018

Türkei muss zu Rechtsstaatsprinzip zurückkehren

Freispruch für Menschenrechtsverteidiger überfällig


Der Prozess gegen elf Menschenrechtsverteidiger, darunter Peter Steudtner und Taner Kilic, wurde am heutigen Mittwoch fortgesetzt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:

"Mit der Verlängerung der Ausreisesperre für den Amnesty-International-Ehrenvorsitzenden in der Türkei, Taner Kilic, setzt die türkische Regierung leider ihren Kurs fort, die Justiz als Instrument zur Ausschaltung kritischer Stimmen zu missbrauchen. Stattdessen hätte sie im Prozess gegen die elf Menschenrechtsverteidiger die Chance nutzen sollen, eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit einzuleiten.

Der Einsatz für Menschenrechte darf nicht länger als kriminelle oder terroristische Handlung diffamiert werden. Taner Kilic hat nicht mehr getan, als seine Arbeit zu machen und seine Meinung zu sagen - das kann kein Unrecht sein.

Die von der türkischen Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift von Anfang Oktober 2017 gegen die Menschenrechtler erhobenen Vorwürfe sind abwegig. Der Prozess zieht sich nun bereits über ein Jahr hin. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 21. März des kommenden Jahres vorgesehen. Nach rechtsstaatlichen Kriterien kann am Ende des Verfahrens einzig und allein ein Freispruch stehen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2018

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