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INNEN/2725: Zensus ist ein Erfolg - auch aus datenschutzrechtlicher Sicht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 31. Mai 2013

Zensus ist ein Erfolg - auch aus datenschutzrechtlicher Sicht

Volkszählung war modern und bürgerfreundlich



Die Statistischen Ämter von Bund und Ländern haben am heutigen Freitag erste Ergebnisse des Zensus 2011 bekanntgegeben. Die Bevölkerungszahl Deutschlands ist danach geringer als bisher angenommen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Der Zensus 2011 ist ein Erfolg, gerade wenn man sich die Aufregung in den 80er Jahren bei der letzten Volkszählung in der Bundesrepublik vor Augen hält. Diesmal war die Volkszählung moderner und bürgerfreundlicher, weil nicht alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden mussten. Stattdessen wurde auf bereits existierende Daten in öffentlichen Registern zurückgegriffen.

Es ist für einen modernen Staat und eine leistungsfähige Wirtschaftsnation wie Deutschland unerlässlich, über genaue Grunddaten zu verfügen. Die neuen Bevölkerungszahlen werden z. B. auch nach der nächsten Bundestagswahl Auswirkungen auf den Zuschnitt der Wahlkreise haben. Genaue und aktuelle Bevölkerungsdaten sind daher auch ein Gebot der demokratischen Fairness.

Die Art und Weise, wie dieser Zensus durchgeführt wurde, nämlich transparent und nachvollziehbar, widerlegt auch alle Kritiker - wie den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar -, die meinen, Datenschutz wäre die einzige Handlungsmaxime eines modernen Staates im 21. Jahrhundert. Würden wir solche Prinzipien einseitig zur Grundlage unserer Politik machen, würde der Staat seine Aufgabe, für die Zukunft vorzusorgen, vernachlässigen.

Herr Schaar versucht, ein Zerrbild des Zensus zu malen. Dieser Zensus war aber schon deshalb bürgerfreundlicher, weil im Gegensatz zu 1987 in der Bundesrepublik nicht alle Einwohner befragt werden mussten. Und wenn er die Erhebung des Merkmals der Religionszugehörigkeit kritisiert, liegt er voll daneben: Wir haben kein laizistisches Staatsverständnis, sondern das Grundgesetz erkennt die besondere Rolle von Religion an, indem es zu Recht von der ?Verantwortung vor Gott und den Menschen? spricht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte maßt sich Zuständigkeiten an, die er nicht hat, wenn er das Verhältnis von Staat und Religion unter dem Vorwand des Datenschutzes neu ordnen will."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2013