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INNEN/2798: Schließung der Stasiunterlagenbehörde steht aktuell nicht zur Debatte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Januar 2014

Schließung der Stasiunterlagenbehörde steht aktuell nicht zur Debatte

Falsches Signal zum 25-jährigen Jubiläum des Mauerfalls



Der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung hat am heutigen Dienstag die Schließung der Stasiunterlagenbehörde und teilweise Übernahme ihrer Aufgaben durch seine Behörde gefordert. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marco Wanderwitz:

"Die CDU/CSU-Fraktion hält mittelfristig an der Notwendigkeit der Arbeit der Stasiunterlagenbehörde fest. Der Zugang zu den Stasiunterlagen und ihre Erschließung für Opfer und Forscher ist und bleibt für die Aufarbeitung der DDR-Diktatur unerlässlich. Dieser Zugang muss in der jetzigen Weise auf Grundlage des Stasiunterlagengesetzes solange erhalten bleiben, wie noch großer Bedarf an Akteneinsicht besteht. Sowohl die Zahl der Anträge nach privater Akteneinsicht, als auch von Forschung und Medien sind nach wie vor hoch und dokumentieren das breite öffentliche Interesse.

Die Koalition hat vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die dem Deutschen Bundestag fachkundige Vorschläge unterbreitet, wie die Aufgaben der Behörde in Zukunft fortgeführt werden können. Sie wird auch darüber beraten, ob das Akteneinsichtsrecht langfristig durch eine Verlagerung ins Bundesarchiv ausreichend gewahrt werden kann.

Vorschnelle Forderungen nach einer frühen Schließung der Stasiunterlagenbehörde und Übernahme ihrer besonderen Aufklärungsaufgaben durch die Bundeszentrale für politische Bildung greifen zu kurz und sind gerade im 25-jährigen Jubiläumsjahr des Mauerfalls ein falsches Signal. Im Interesse der Opfer gilt es, mit großer Sorgfalt, Sachverstand und Bedacht zu entscheiden.

Wir wollen die Expertenkommission einsetzen, einen klaren Auftrag formulieren und dann in der Folge die Empfehlungen bewerten. Bis 2019 haben wir jedenfalls eine gute, klare und tragfähige gesetzliche Regelung, zu der die Union uneingeschränkt steht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2014