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INNEN/2893: Antisemitische Äußerungen genießen nicht den Schutz des Demonstrationsrechts


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. Juli 2014

Antisemitische Äußerungen genießen nicht den Schutz des Demonstrationsrechts

In unserem Land ist kein Platz für Antisemitismus



Im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die israelische Militäraktion im Gazastreifen kam es in den letzten Tagen in mehreren Städten zu antisemitischen Äußerungen und Tätlichkeiten von Seiten der Demonstrationsteilnehmer. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Wer in unserem Land von seinem Demonstrationsrecht Gebrauch macht, darf nicht unter dem Deckmantel dieses Grundrechts antisemitische Parolen grölen. Dies gilt gerade auch für diejenigen Demonstrationsteilnehmer, die in unserem Land selbst Schutz vor Verfolgung und Not in ihren Heimatstaaten suchen. Was bei einigen Demonstrationen nun vorgefallen ist, hat mit einer Kritik an der israelischen Politik nichts mehr zu tun, sondern ist allein religiös motivierter Hass. Die besorgniserregenden Bilder zeigen, dass hier massiv eine Grenze überschritten wurde. Die Ordnungsbehörden sind aufgerufen, jegliche Verstöße gegen unsere Rechtsordnung unnachgiebig zu ahnden und weitere Demonstrationen gegebenenfalls zu untersagen.

Vorfälle wie diese können und werden wir in Deutschland nicht hinnehmen. In unserem Land ist kein Platz für Antisemitismus - auch nicht, wenn er importiert wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2014