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INNEN/2926: Länder bei der Flüchtlingsunterbringung in der Verantwortung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. September 2014

Länder bei der Flüchtlingsunterbringung in der Verantwortung

Nach den skandalösen Vorkommnissen in NRW müssen die Länder ordentliche Zustände in Flüchtlingsunterkünften gewährleisten



In den letzten Tagen sind Übergriffe von Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste auf Asylbewerber in Landesaufnahmeeinrichtungen bekannt geworden. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Die drastisch steigenden Flüchtlingszahlen stellen Bund, Länder und Gemeinden vor große Aufgaben. Dabei muss jeder seiner Verantwortung und Zuständigkeit gerecht werden. Der Bund gewährleistet über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Bearbeitung der Asylanträge. Die Länder und Kommunen sind hingegen für die angemessene und sichere Unterbringung der Flüchtlinge verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn die Zahl der Asylbewerber enorm ansteigt wie in den vergangenen Monaten.

Vorkommnisse, wie sie sich in Burbach zugetragen haben, sind abscheulich und müssen zügig aufgeklärt werden. Ebenso wichtig wie die strafrechtliche Verfolgung ist jedoch, dass die zuständigen Landesinnenminister die richtigen Konsequenzen ziehen.

Die Pauschalverdächtigung der gesamten privaten Sicherheitsbranche ist nicht der richtige Weg. Gründliche Auswahl des Personals und die Überprüfung von Qualitätsstandards sind aber zwingend notwendig. Die Länder haben eine erhöhte Aufsichtspflicht wenn sie staatliche Kernaufgaben, wie die Sicherheit in Flüchtlingsunterkünften durch Private wahrnehmen lassen. Wer einschlägig vorbestraft ist, hat als Sicherheitskraft in Flüchtlingsheimen nichts verloren.

Darüber hinaus müssen sich manche Bundesländer fragen lassen, ob es richtig sein kann, die Landespolizeien immer stärker zu reduzieren. Denn die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist staatliche Kernaufgabe. Ohne eine - auch personell - vernünftig ausgestattete Polizei ist das nicht zu machen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2014