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INNEN/3140: Koalition schränkt Familiennachzug ein und erweitert Liste der sicheren Herkunftsstaaten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Januar 2016

Koalition schränkt Familiennachzug ein und erweitert Liste der sicheren Herkunftsstaaten

Grüne dürfen Gesetz im Bundesrat nicht blockieren


Am gestrigen Donnerstagabend haben sich die Koalitionsspitzen auf weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Asylkrise geeinigt. Hierzu erklärten der stellvertretende Vorsitzende für Innen und Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion Stephan Mayer:

Thomas Strobl: "Es sind ganz überwiegend ökonomische Motive, die Migranten aus Marokko, Algerien und Tunesien zur Stellung eines Asylantrages in Deutschland veranlassen. Die Anerkennungsquoten sind dementsprechend sehr gering. Mit der Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten reagieren wir frühzeitig auf die seit Kurzem stark steigenden Zahlen.

Die Erfahrung, die wir in Zusammenhang mit den Balkanstaaten gesammelt haben, macht sehr deutlich: Eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat zeitigt unmittelbar Konsequenzen. So sind die Asylbewerberzahlen aus den Westbalkanstaaten seit der Aufnahme dieser Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten drastisch zurückgegangen. Heute kommen nur noch monatlich etwa 1.400 Menschen von dort, Anfang 2015 waren es noch über 25.000.

Von zentraler Bedeutung ist, dass die Grünen die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht erneut blockieren, wie sie das 2014 und 2015 bei den Balkanstaaten lange Zeit getan haben. Die Folge der Blockade war, dass allein im vergangenen Jahr rund 150.000 Migranten aus dem Westbalkan in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Eine wirksame Trennung des Zustroms in Schutzbedürftige und Migranten war damit lange Zeit aufgrund des Widerstands der Grünen nicht möglich. Diese Entwicklung darf sich in Bezug auf die Maghreb-Staaten nicht wiederholen."


Stephan Mayer: "Die Einschränkung des Familiennachzugs ist richtig und verantwortungsvoll. Wir schränken den Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte nicht aus Hartherzigkeit ein, sondern aus Einsicht in die Grenzen unserer Möglichkeiten, denn bereits heute halten sich mehr als 500.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, denen überwiegend ein Recht auf Nachzug der Kernfamilie zusteht. Der in Deutschland für subsidiär Schutzberechtigte großzügig ausgestaltete Nachzug ist ein wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in unserem Land, denn andere Staaten gewähren nur das, was das Europarecht zwingend vorschreibt. Diesen Gleichklang mit den anderen EU-Staaten stellen wir jetzt her."

"Das Asylpaket II ist ein weiterer, sehr wichtiger Schritt zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms. Mit der Schaffung besonderer Aufnahmeeinrichtungen und der Schaffung eines zusätzlich beschleunigten Asylverfahrens für Migranten aus sicheren Herkunftsstaaten reduzieren wir die Anreize für offenkundig nicht Schutzbedürftige deutlich. Auch die gesundheitlich begründeten Abschiebehindernisse werden stark eingeschränkt.

Von zentraler Bedeutung sind die schärferen Regeln bei der Abschiebung: Wer kein Asyl in Deutschland erhält, muss in seinen Heimatstaat oder das EU-Land, über das er eingereist ist, zurückkehren. Reist er nicht freiwillig aus, muss der Betreffende zurückgeführt werden. An der Durchsetzung unserer demokratisch beschlossenen Gesetze darf es keinen Zweifel geben, das ist auch eine Frage der Rechtsstaatlichkeit. Während Bayern hier entschlossen handelt und die Zahl seiner Rückführungen im vergangenen Jahr vervierfacht hat, gibt es insbesondere in den rot-grün regierten Ländern noch sehr viel Luft nach oben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2016

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