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INNEN/3561: Wo notwendig, weitere Reichsbürgervereinigungen verbieten


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 19. März 2020

Wo notwendig, weitere Reichsbürgervereinigungen verbieten


Heute hat der Bundesinnenminister den Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" und ihre Teilorganisation "Osnabrücker Landmark" verboten und aufgelöst. Hierzu können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gerne wie folgt zitieren:

"Es ist richtig, dass der Bundesinnenminister jetzt den Verein 'Geeinte deutsche Völker und Stämme' und ihre Teilorganisation 'Osnabrücker Landmark' verboten und aufgelöst hat. Derartige Reichsbürgervereinigungen stellen eine zunehmende Gefahr für unsere freiheitliche Grundordnung dar, indem sie regelmäßig die Legitimität unseres Staates ablehnen und menschenverachtendes Gedankengut verbreiten. Wir müssen dieser gefährlichen Szene auch in Zukunft mit großer Aufmerksamkeit begegnen und wo notwendig, weitere Verbote aussprechen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2020

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