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INNEN/3564: Bundeshilfen zur Corona-Pandemie für gemeinnützige Sportvereine öffnen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. März 2020

Bundeshilfen zur Corona-Pandemie für gemeinnützige Sportvereine öffnen

Durchführungsbestimmungen der Bundesländer müssen gemeinnützige Vereine berücksichtigen


Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag umfassende Hilfen zur Corona-Pandemie beschlossen. Diese richten sich an das Gesundheitssystem, aber auch an große Betriebe, Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Familien. Gemeinnützige Vereine standen bislang zu wenig im Fokus der Aufmerksamkeit. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

"Die derzeitigen Bundeshilfen zur Corona-Pandemie müssen auch gemeinnützigen Sportvereinen einheitlich zugänglich sein. Die mit der Umsetzung beauftragten Bundesländer müssen gemeinnützige Vereine in den nun zu erarbeitenden Durchführungsbestimmungen berücksichtigen. Nordrhein-Westphalen und Baden-Württemberg gehen hier anscheinend mit gutem Beispiel voran. Wir brauchen aber eine bundesweit einheitliche Lösung für den gemeinwohlorientierten Sport.

Der Sport und das Ehrenamt sind wesentliche Elemente unserer Zivilgesellschaft und stärken den Zusammenhalt und die Solidarität in unserem Land. Dies ist gerade in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig. Wenngleich der normale Sportbetrieb zurzeit nicht möglich ist, sind unzählige Vereine sehr kreativ und bieten digitale Sportangebote an.

Die weltweite Pandemie kann für die örtlichen Vereine aber eine Gefahr darstellen: Laufende Betriebskosten, finanzielle Ausfälle durch wegbrechende Veranstaltungen und Aufnahmestopps bei der Mitgliederentwicklung können zu großen Herausforderungen werden. Ausgelagerte Geschäftsbetriebe von Vereinen können unternehmerische Hilfen des Bundes in Anspruch nehmen, bei klassischen Idealvereinen besteht jedoch noch eine gewisse Unsicherheit. Diese sollte nun durch die Bundesländer ausgeräumt werden, sodass nach den Durchführungsbestimmungen auch gemeinnützige Vereine anspruchsberechtigt sind."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2020

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