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INNEN/3568: Grenzüberschreitende Infektionsketten unterbrechen


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 9. April 2020

Grenzüberschreitende Infektionsketten unterbrechen


Der Bund hat mit den Ländern eine "Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus" vereinbart. Die Verordnung sieht eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für Menschen vor, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen. Hierzu können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gerne wie folgt zitieren:

"Die ab dem Osterreiseverkehr geltende bundeseinheitlich verpflichtende Quarantäne von zwei Wochen für Personen, die aus dem Ausland einreisen, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir gegebenenfalls über erste Lockerungen der sonstigen Kontaktbeschränkungen nach den Osterferien nachdenken können. Denn nur bei einer Unterbrechung der grenzüberschreitenden Infektionsketten wird die Wirksamkeit unserer rein inlandsbezogenen Kontaktbeschränkungen nicht gefährdet. Dass der Bund und die Länder sich bei der Quarantäne für Einreisende jetzt auf bundeseinheitliche Regelungen verständigen konnten, ist ein Erfolg. Denn eines konnten wir bisher lernen: Die Menschen wünschen sich möglichst einheitliche Regelungen in allen Bundesländern und keinen regionalen Flickenteppich, wo im einen Land erlaubt ist, was im anderen verboten ist."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2020

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